Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2020 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
157/2019
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2020 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2019

Gebührensatz

2020

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

0,73

0,90

+ 0,17

+ 23,3

Klasse B

0,84

0,63

- 0,21

- 25,0

Klasse C

0,67

0,55

- 0,12

- 17,9

Sommerreinigung

(sonst. Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,74

1,58

- 0,16

- 9,2

Klasse B

2,78

2,53

- 0,25

- 9,0

Klasse C

3,13

2,85

- 0,28

- 9,0

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Für Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in    die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 705.510 €. Im Vergleich zum Vorjahr (748.000 €) ist eine Reduzierung von 42.850 € (rd. – 5,7 %) erzielt worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um 14.250 € werden die Gebührensätze für den Winterdienst in den Klassen B und C um 0,21 € und 0,12 € gesenkt. Die Verteilungsschlüssel der Winterdienstkosten wurde insbesondere wegen anzupassender Frontlängen und Reini-gungsprioritäten zugunsten der Klassen B und C und zulasten der Klasse A überarbeitet. Aus diesem Grund erhöht sich der Winterdienst-Gebührensatz für Klasse A um 0,17 €.

Die Gebührensätze der Sommerreinigung reduzieren sich für 2020 in allen Klassen (A =          - 0,16 €, B = - 0,25 €, C = - 0,28 €).

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen Mitarbeiter und für Fahrzeugeinsätze Durchschnittszeiten der letzten 8 Jahre zugrunde gelegt. Diese Werte weichen nur geringfügig von der Vorjahreskalkulation ab. Für den Winterdienst ist eine Kostenerhöhung von rd. 10.000 € zu verzeichnen, die durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren aufge-fangen wird. Bedingt durch die angepassten Kostenverteilungsschlüssel erhöht sich der Allge-meininteressenanteil von 26 % auf 30 %. Dies wirkt sich mit rd. 13.000 € positiv auf den Gebührenbedarf aus.

 

Bei der Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten abzüglich Allgemeininteressenanteil um rd. 43.000 €. Dies ist insbesondere auf den Fortfall eines Unterdeckungs-Ausgleichsbetrages (rd. 25.000 €) und geringere KFZ-Einsatzkosten (rd. 22.000 €) zurückzuführen.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeter in der Klasse A um 22 m, in der Klasse B sind Zugänge von 53 m zu verzeichnen. Die in der Vorjahreskalkulation für das Baugebiet Winterberg geplanten Zugänge in Klasse C können für 2020 anteilig mit 850 m realisiert werden; die wegen der Baumaßnahme Tilsiter Weg in 2019 ungeplant abgesetzten Frontmeter werden mit 600 m wieder berücksichtigt.

 

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2019

2020

Veränderung

Winterdienst Klasse C

13,40 €

11,00 €

- 2,40 €

Sommerreinigung Klasse C

62,60 €

57,00 €

- 5,60 €

Straßenreinigung gesamt

76,00 €

68,00 €

- 8,00 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke