Sachverhalt:
Gebührensätze
Im
Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2020 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2019 |
Gebührensatz 2020 |
Veränderung |
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€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
|
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Klasse
A |
0,73 |
0,90 |
+ 0,17 |
+ 23,3 |
Klasse
B |
0,84 |
0,63 |
- 0,21 |
- 25,0 |
Klasse
C |
0,67 |
0,55 |
- 0,12 |
- 17,9 |
Sommerreinigung (sonst.
Straßenreinigung) |
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|
|
|
Klasse
A |
1,74 |
1,58 |
- 0,16 |
- 9,2 |
Klasse
B |
2,78 |
2,53 |
- 0,25 |
- 9,0 |
Klasse
C |
3,13 |
2,85 |
- 0,28 |
- 9,0 |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Für
Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung
in die Reinigungsklassen A, B und C
berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit
beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.
Kosten
/ Erlöse
Die
Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 705.510 €. Im Vergleich zum
Vorjahr (748.000 €) ist eine Reduzierung von 42.850 € (rd. – 5,7 %) erzielt
worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um 14.250 € werden die
Gebührensätze für den Winterdienst in den Klassen B und C um 0,21 € und 0,12 €
gesenkt. Die Verteilungsschlüssel der Winterdienstkosten wurde insbesondere
wegen anzupassender Frontlängen und Reini-gungsprioritäten zugunsten der
Klassen B und C und zulasten der Klasse A überarbeitet. Aus diesem Grund erhöht
sich der Winterdienst-Gebührensatz für Klasse A um 0,17 €.
Die
Gebührensätze der Sommerreinigung reduzieren sich für 2020 in allen Klassen (A
= - 0,16 €, B = - 0,25 €, C = -
0,28 €).
Im
Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen.
Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen Mitarbeiter und für
Fahrzeugeinsätze Durchschnittszeiten der letzten 8 Jahre zugrunde gelegt. Diese
Werte weichen nur geringfügig von der Vorjahreskalkulation ab. Für den
Winterdienst ist eine Kostenerhöhung von rd. 10.000 € zu verzeichnen, die durch
Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren aufge-fangen wird. Bedingt
durch die angepassten Kostenverteilungsschlüssel erhöht sich der
Allge-meininteressenanteil von 26 % auf 30 %. Dies wirkt sich mit rd. 13.000 €
positiv auf den Gebührenbedarf aus.
Bei
der Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten abzüglich
Allgemeininteressenanteil um rd. 43.000 €. Dies ist insbesondere auf den
Fortfall eines Unterdeckungs-Ausgleichsbetrages (rd. 25.000 €) und geringere
KFZ-Einsatzkosten (rd. 22.000 €) zurückzuführen.
In
der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich
Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt
sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund
von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeter in der Klasse A um 22 m, in der Klasse B sind Zugänge von 53 m zu
verzeichnen. Die in der Vorjahreskalkulation für das Baugebiet Winterberg
geplanten Zugänge in Klasse C können für 2020 anteilig mit 850 m realisiert
werden; die wegen der Baumaßnahme Tilsiter Weg in 2019 ungeplant abgesetzten
Frontmeter werden mit 600 m wieder berücksichtigt.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener
Frontlänge in einer Anliegerstraße.
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2019 |
2020 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
13,40 € |
11,00 € |
- 2,40 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
62,60 € |
57,00 € |
- 5,60 € |
Straßenreinigung
gesamt |
76,00 € |
68,00 € |
- 8,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |