Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
gemäß Kalkulation 2020 (Anlage 2) ermittelt:
|
Gebührensatz 2019 |
Gebührensatz 2020 |
Veränderung |
|
|
€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,90 |
1,80 |
- 0,10 |
- 5,3 |
Bioabfall 60 – 240 L,
1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,00 |
1,00 |
- 0,00 |
- 0,0 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr
14tägig (26 x jährlich) |
1,28 |
1,23 |
- 0,05 |
- 3,9 |
Abfuhr
wöchentlich (52 x jährlich) |
2,56 |
2,46 |
- 0,10 |
- 3,9 |
Abfuhr
4wöchentlich (13 x jährlich) |
0,64 |
0,62 |
- 0,02 |
- 3,1 |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse
Auf
Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres reduzieren sich die
Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr um rd. 25.000 € (rd. 1 %). Zum Zeitpunkt
der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der
Kreis-Gebührensätze für 2020 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über
einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst
eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Bedingt
durch die günstige Kostenentwicklung der Müllfahrzeuge nach den Ist-Ergebnissen
2018 werden Reduzierungen von rd. 13.000 € erwartet. Weitere Einsparungen von
rd. 11.000 € entstehen durch Fortfall
der Abschreibung von insgesamt 300 Müllgroßbehältern.
Die
Entsorgungskosten für Bioabfall sind in den letzten 4 Jahren um rd. 22 %
gestiegen. Um den Gebührensatz für Bioabfall stabil zu halten, sind neben
eingerechneten Über-deckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. 21.000 €) Kosten in
Höhe von 33.000 € pauschal auf die Restabfallgebühren verteilt worden.
Darüber
hinaus sind Überdeckungsbeträge von rd. 95.000 € zur Reduzierung der
Restabfall-gebührensätze eingerechnet.
Erläuterungen
zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die
Abfallfraktionen.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2020 ist
in allen Bereichen mit einer Erhöhung zu rechnen: kleine Restabfallbehälter =
rd. + 8.100 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 9.300 Liter,
Restabfall-Großbehälter = rd. + 11.200 Liter. Dies wirkt sich positiv auf die
Gebührensätze für kleine Restabfallbehälter (0,03 €), Restabfall-Großbehälter
(0,04 €) und Bioabfall (0,02 €) aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
|
2019 |
2020 |
Veränderung |
Restabfall |
114,00 € |
108,00 € |
- 6,00 € |
Bioabfall |
60,00 € |
60,00 € |
+ 0,00 € |
Abfall gesamt |
174,00 € |
168,00 € |
- 6,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |