Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2020 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
156/2019
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2020 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2019

Gebührensatz

2020

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,90

1,80

- 0,10

- 5,3

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,00

1,00

- 0,00

- 0,0

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,28

1,23

- 0,05

- 3,9

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,56

2,46

- 0,10

- 3,9

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,64

0,62

- 0,02

- 3,1

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres reduzieren sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr um rd. 25.000 € (rd. 1 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2020 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Bedingt durch die günstige Kostenentwicklung der Müllfahrzeuge nach den Ist-Ergebnissen 2018 werden Reduzierungen von rd. 13.000 € erwartet. Weitere Einsparungen von rd.   11.000 € entstehen durch Fortfall der Abschreibung von insgesamt 300 Müllgroßbehältern.

Die Entsorgungskosten für Bioabfall sind in den letzten 4 Jahren um rd. 22 % gestiegen. Um den Gebührensatz für Bioabfall stabil zu halten, sind neben eingerechneten Über-deckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. 21.000 €) Kosten in Höhe von 33.000 € pauschal auf die Restabfallgebühren verteilt worden.

Darüber hinaus sind Überdeckungsbeträge von rd. 95.000 € zur Reduzierung der Restabfall-gebührensätze eingerechnet.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2020 ist in allen Bereichen mit einer Erhöhung zu rechnen: kleine Restabfallbehälter = rd. + 8.100 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 9.300 Liter, Restabfall-Großbehälter = rd. + 11.200 Liter. Dies wirkt sich positiv auf die Gebührensätze für kleine Restabfallbehälter (0,03 €), Restabfall-Großbehälter (0,04 €) und Bioabfall (0,02 €) aus.


Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2019

2020

Veränderung

Restabfall

114,00 €

108,00 €

- 6,00 €

Bioabfall

60,00 €

60,00 €

+ 0,00 €

Abfall gesamt

174,00 €

168,00 €

- 6,00 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke