Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus
der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2020 folgende Gebührensätze:
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Gebühren-satz 2019 |
Gebühren-satz 2020 |
Veränderung |
Voraussichtl. Gebühren- Aufkommen |
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|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
2,00 |
2,03 |
+0,03 |
+1,5 |
127.400 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
3,20 |
3,20 |
+0,00 |
+0,0 |
4.215.300 |
Benutzer
mit abflusslosen Gruben |
13,66 |
13,51 |
-0,15 |
-1,1 |
21.650 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr |
5,20 |
3,95 |
-1,25 |
-24,0 |
1.650 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr |
31,41 |
26,26 |
-5,15 |
-16,0 |
11.000 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
1,18 |
1,21 |
+0,03 |
+2,6 |
135.900 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
1,30 |
1,34 |
+0,04 |
+3,1 |
3.743.900 |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse:
Aus
der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten
zum Vorjahr um 71.000 € (rd. + 0,8 %) erhöhen. Bei der Schmutzwassergebühr ist
eine geringfügige Reduzierung von rd. 6.000 € zu verzeichnen, während bei der
Niederschlags-wassergebühr rd. 77.000 € Mehrkosten errechnet wurden.
Die
Kostenerhöhung ist insbesondere bei der kalkulatorischen Abschreibung durch
Erhöhung des Baupreisindex entstanden. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom
02.07.19 wurde der seit 2019 geltende kalkulatorische Zinssatz unverändert auf
4,25 % festgesetzt (vgl. Vorlage Nr. 067/2019).
Die
Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von 287.000 € wirkt
sich positiv auf einzelne Gebührensätze aus.
Erläuterungen
zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen
Sparten.
Bemessungsgrundlagen:
Zur
Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an
Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Mengen-reduzierung von rd. 17.000 m³
(rd. -1,25 %) zu rechnen. Hiervon resultieren rd. 11.000 m³ aus der
Standortverlegung eines Wupperverband-Mitgliedes. Die Bemessungsgrundlagen für
die Niederschlagswassergebühr sinken um 2.900 m² (rd. -0,1 %). Die negativen
Auswirkungen auf die Gebührensätze belaufen sich auf 0,03 € bei der
Schmutzwassergebühr (nur Verbandsmitglieder) und 0,01 € bei der
Niederschlagswassergebühr (nur übrige Benutzer).
Kleinkläranlagen
/ abflusslose Gruben
Für
2020 ist insgesamt eine positive Entwicklung festzustellen.
Bei
Benutzung von abflusslosen Gruben wirken sich aufgrund des geringen
Gebühren-volumens von unter 1 % des gesamten SW-Gebührenaufkommens bereits
geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für
2020 ist bei Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe von
rd. 2.000 € mit einer Kosten-reduzierung um rd. 5,5 % zu rechnen. Die
Bemessungsgrundlagen steigen geringfügig um rd. 4,6 % an.
Im
Bereich der Kleinkläranlagen reduzieren sich die anteiligen Fixkosten um rd. 22
%. Darüber hinaus führt eine Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um rd. 2 % zu
einer Senkung der Grundgebühr. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil
reduzieren sich um rd. 14 % bei erhöhter Abfuhrmenge (+ rd. 3 %).
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von
200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².
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2019 |
2020 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
640,00 € |
640,00 € |
+ 0,00 € |
Niederschlagswasser |
169,00 € |
174,20 € |
+ 5,20 € |
Abwasser
gesamt |
809,00 € |
814,20 € |
+ 5,20 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |