Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 2 der
Unternehmenssatzung der TBS wird der Vorstand vom Verwaltungsrat für die Dauer
von höchstens fünf Jahren bestellt.
Die durch den
Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 23.09.2014 vorgenommene Bestellung von
Herrn Flocke zum Vorstand der TBS endet demnach im September 2019.
Auf Grund der
einmaligen Verlängerung der Wahlperiode für die am 25.05.2014 gewählten Räte
auf über 6 Jahre wurde der Verwaltungsrat durch Beschluss des Rates vom
04.04.2019 für die Anschlusszeit bis zum 31.10.2020 neu gewählt (vgl. Vorlage
047/2019).
Es wird
vorgeschlagen, analog dazu die Bestellung des Vorstands bis zum Ende der
Ratsperiode am 31.10.2020 vorzunehmen.
Eine erneute
Bestellung der Vorstandsvertreter ist entbehrlich, da diese gemäß Satzung nicht
mit einer Höchstdauer versehen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat
bestellt bis zum Ende der bis zum 31.10.2020 laufenden Wahlperiode des Rates
Herrn Markus Flocke zum Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm
AöR.
|
Die Bürgermeisterin i.V. Ralf Schweinsberg |