Betreff
Brandschutzbedarfsplan - Einbringung
Vorlage
144/2019
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Seit 1998 ist die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes gesetzliche Pflicht für jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Dieser soll sowohl das Schutzziel als auch die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen definieren. Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm nach FSHG wurde am 20.06.2013 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigt. Zum 01.01.2016 trat das BHKG in Kraft, so dass formell betrachtet nunmehr eine Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans nach BHKG erforderlich wird und nicht wie bisher eine Fortschreibung. Mit Inkrafttreten des BHKG haben sich die Bewertungskriterien zum Teil erheblich verändert. Konkretisiert wurden diese teilweise aber erst erheblich später, wodurch die Stadt Schwelm den Auftrag zur Erstellung einer Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans erst Ende 2018 erteilen konnte.

Der beauftragte Gutachter hat zwischenzeitlich alle erforderlichen Daten zusammen getragen und mit der Auswertung begonnen. Der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplans liegt zwar noch nicht vor, jedoch zeichnen sich Tendenzen ab. Danach kann die Freiwillige Feuerwehr Schwelm weiterhin als leistungsfähig bezeichnet werden. In Teilbereichen sind jedoch Maßnahmen erforderlich, insbesondere im Bereich des Personals sowie der Gebäude. Nachfolgend die Kernaussagen zu einzelnen Kriterien:

 

Gefahrenpotential:

Es sind weiterhin vorwiegend städtische Bebauungs- und Strukturmerkmale und damit zusammenhängende Gefahrenpotentiale vorhanden. Hierbei weist die Stadt Schwelm einen vergleichsweise hohen Besiedlungsgrad auf. Aber auch im gewerblich-industriellen Bereich und in Bezug auf weitere Sonderbauten ist Schwelm weiterhin städtisch geprägt.

 

Schutzzieldefinition:

Die bisherige Schutzzieldefinition der Stadt Schwelm kann als fachlich etabliert für Kommunen mit vorwiegend städtischen Strukturen angesehen werden. Aus externer Sicht gibt es daher keine Veranlassung, diese zu modifizieren.

 

Personal:

Der Funktionsbesetzungsplan muss überarbeitet werden. Einerseits sind die Praxiserfahrungen der vergangenen sechs Jahre zu berücksichtigen. Zudem ist festzustellen, dass das ohnehin schon stark ausgeprägte Einsatzgeschehen seit 2013 nennenswert gestiegen ist. Die Gesamt-Mitgliederstärke im ehrenamtlichen Bereich konnte trotz permanenter intensiver Bemühungen nicht erhöht werden, ist aber zumindest auf dem Niveau von 2013 verblieben. Die bereits damals festgestellte Tagesverfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte hat sich tendenziell noch etwas verringert. Zwar hat sich das Vorhandensein der Wachwohnungen als förderlich erwiesen, die Tagesverfügbarkeit der dort wohnenden ehrenamtlichen Kräfte ist jedoch – vorwiegend durch arbeitsplatzbedingtes Auspendeln – für eine zuverlässige Substitution hauptamtlicher Ressourcen nicht ausreichend groß.

Der zu überarbeitende Funktionsbesetzungsplan wird daher eine Anhebung der hauptamtlichen Funktionen beinhalten.

 

Standorte:

In Bezug auf die Gebietsabdeckung ist die bisherige Standortstruktur mit drei Gebäuden – darunter die zentral gelegene Feuer- und Rettungswache – weiterhin bedarfsgerecht und sollte aufrechterhalten werden.

Allerdings weist die Feuer- und Rettungswache zahlreiche und nennenswerte Mängel der baulichen Funktion auf. Diese betreffen auch elementare Bereiche – z. B. die Fahrzeughalle/n und die Umkleidebereiche – in denen Anforderungen der Unfallverhütung nicht eingehalten werden. Hinsichtlich weiterer Einschränkungen zu Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den baulichen Brandschutz wird durch den Gutachter auf die vorhandenen Dokumentationen verwiesen. Zur Behebung der Mängel ist akuter Handlungsbedarf gegeben. Eine Umsetzung am bestehenden Objekt oder Standort scheint nicht möglich bzw. nicht sinnvoll zu sein.

Auch die Feuerwehrgerätehäuser Linderhausen und Winterberg weisen Einschränkungen auf, z. B. im Bereich der Umkleidemöglichkeiten, der sanitären Einrichtungen und der Alarmparkplätze, die sich jedoch nach erster Einschätzung des Gutachters an den bestehenden Standorten beheben lassen können. Ob dies allerdings in  Bezug auf das Gerätehaus Linderhausen wirtschaftlich und sinnvoll ist, bleibt zu prüfen.

 

Die Beratung des Entwurfs des Brandschutzbedarfsplans soll in dem Hauptausschuss am 10.10.2019 und die Beschlussfassung im Rat am 28.11.2019 erfolgen. Die entsprechende Sitzungsvorlage wird rechtzeitig eingestellt und detaillierte Erläuterungen enthalten. Zwischen den beiden Sitzungen wird es einen Termin in der Feuer- und Rettungswache geben, an dem alle interessierten Entscheidungsträger teilnehmen können und bei dem der Gutachter Fragen beantworten wird. Eine Einladung hierzu erfolgt in Kürze.

 


Beschlussvorschlag:

Die Vorlage 144/2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock