Beschlussvorschlag
1.)
Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der gültigen
Beschlusslage und des in der Vorlage Nr. 143/2019 dargestellten Sachverhaltes,
unter Beteiligung des Projektsteuerers und des Arbeitskreises „Entwicklung
ehemaliges Brauereigebäude“, für das Objekt Kesselhaus / ehemaliges
Brauereigebäude, ein Nutzungs- und ggf. Architekturkonzept zu erarbeiten.
Sachverhalt
Mit der
Vorlage Nr. 094/2018/2 wurde vom Rat der Stadt Schwelm (Sitzung vom 05.07.2018)
mit großer Mehrheit beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Kesselhaus / ehemalige Brauereigebäude
unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu
sanieren / umzubauen. Beschlossen wurde
zudem, dass der überwiegende Teil der im Erdgeschoss befindlichen Flächen im
Objekt für die Verortung eines Gastronomiebetriebes herzurichten und in den übrigen Flächen des
Objektes u.a. Wohnungen bzw. nicht störendes Gewerbe zu errichten sind. Diese
sind einer Vermietung an Dritte zuzuführen.
Ein weiterer
Beschlusspunkt der vorgenannten Vorlage war die Beauftragung der Verwaltung,
eine Projektsteuerung zur Umsetzung der vollumfänglichen Sanierung / des Umbaus
auszuwählen. Das Vergabeverfahren hatte zum Ergebnis, dass im Herbst 2018 der
Auftrag Projektsteuerung an die Assmann GmbH aus Dortmund vergeben wurde. Die
Entwicklung des Kesselhauses / des ehemaligen Brauereigebäudes erfolgt gemäß
Beschluss als eigenständiges Teilprojekt und in Eigenregie der Verwaltung in
enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zentralisierung. Mit der 2.
Änderungsliste (November 2018) wurden in den Etatplanungen 2019 bis 2022
Investitionskosten in Höhe von 6.750.000 € für die Entwicklung des Objektes
eingestellt. Grundlage hierfür war Summe eine aus vorhergehenden
Projektplanungen vorliegende Kostenschätzung aus dem Jahr 2015. Die Nutzung
dieser Kostenschätzung durch die Stadt Schwelm wurde mit dem Ersteller /
Eigentümer abgestimmt. Angemerkt wurde vom Ersteller, dass diese
Kostenschätzung z.B. keine Fachplanungen
– und hier insbesondere in Bezug auf statische Belange – und deren mögliche
finanzielle Auswirkungen enthält. Zudem erfolgte auch keine fachliche
Begutachtung des Fassadenzustandes.
Im 1. Quartal
2019 wurden von der Verwaltung unter Beteiligung des beauftragten
Projektsteuerers erste Gespräche zur möglichen Entwicklung des Objektes
geführt, unter anderem mit dem LWL Münster (obere Denkmalbehörde) und
erfahrenen Büros bzgl. der gastronomischen Entwicklung der Erdgeschossflächen.
Der
Beschluss, die Erdgeschossflächen für eine gastronomische Nutzung
einschließlich einer Außengastronomie zu entwickeln, führte zu
Interessensbekundungen von Gastronomen und auch Brauereien. Von der Verwaltung
wurden hierzu zahlreiche interessante und zielführende Gespräche geführt. Der
unter Denkmalschutz stehende Gewölbekeller wird z.B. als ein wichtiger Faktor
für einen Gastronomiebetrieb gesehen. In der Stadt Schwelm gibt es nachweislich
den Bedarf an Räumlichkeiten, in den kleine und auch große Familienfeiern
stattfinden können. Von den Beratern empfohlen wurde auch die Errichtung von
wenigen kleinen Ferienwohnungen im Objekt, um den Gästen der Gastronomie eine
direkte Übernachtungsmöglichkeit bieten zu können. Auch die Brauereigasse wird
von den beratenden Gastronomieexperten positiv gesehen, da diese sehr viel
„Charme“ hat und die Gastronomie von dort einen weiteren Zugang erhalten
sollte. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sieht die
Entwicklung des Objektes als einen wichtigen Impuls für die Belebung der
Schwelmer Innenstadt. Der durch den Ratshausneubau entstehende
„Rathausvorplatz“, der unmittelbar an die Außengastronomie im Erdgeschoss des
Kesselhauses / ehemaligen Brauereigebäudes anschließt, stärkt diese gewünschte
Entwicklung, sodass der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 weitsichtig und
zielführend war bzw. ist.
Zur Ermittlung / Aktualisierung der Investitionssumme war / ist es notwendig, das Objekt vom Projektsteuerer assmann auf seinen Zustand hin untersuchen zu lassen. Hierzu gehört auch die statische Untersuchung. Diese Prüfung erfolgte durch das Fachingenieurbüro Eggersmann / Warendorf. Das Gutachten liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.
Mit dem Ziel, das Objekt gemäß
geltender Beschlusslage und den gegebenen Rahmenbedingungen, wie z.B. den
Denkmalschutzaspekten, weiterzuentwickeln, werden von der Verwaltung nunmehr in
enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Entwicklung
ehemaliges Brauereigebäude“ und dem Projektsteuerer Assmann verschiedene
Nutzungs- und ggf. auch Architekturkonzepte erarbeitet. Die Sitzungen des
Arbeitskreises sollen öffentlich erfolgen. Zwischen Verwaltung und Politik besteht
Einvernehmen darüber, dass der Personenkreis des Arbeitskreises „Entwicklung ehemaliges Brauereigebäude“
durchaus identisch mit dem des Arbeitskreises Zentralisierung sein kann. Weitergehende
öffentliche Beratungen wird es bei Bedarf in den zuständigen politischen
Gremien, wie z.B. dem Liegenschaftsausschuss, geben.
Die
Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg