Sachverhalt:
Das
Personalwirtschaftskonzept wurde im Jahr 2017 (vgl. Vorlage 164/2017) neu
konzipiert und legt neben den Rahmenbedingungen für Personalkosteneinsparungen
auch Maßnahmen für Personalentwicklung und Personalmarketingstrategien fest.
Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage das aktualisierte Konzept vor (Anlage
0).
Die Anlage 1 listet die Personalfluktuation auf, auf deren Grundlage die
Personalbedarfsanalysen gefertigt werden. Für die planbaren Personalabgänge
aufgrund Erreichens der Altersgrenze werden Prognosen zur Notwendigkeit einer Stellennachbesetzung
abgegeben.
Die Personalkosten
wurden für die Jahre 2020 bis 2023 anhand des bestehenden Personalkörpers mit
den Stellenplandaten abzüglich der im
Personalwirtschaftskonzept geplanten Maßnahmen berechnet.
Eine genaue
Übersicht der Stellenplan- und Personalkostenentwicklung ist als Anlage 2
beigefügt.
Anlage 3 gibt einen
aktuellen Überblick über bestehende bzw.
geplante Kooperationen.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |