Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
135/2019
Aktenzeichen
Fb 4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                    162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

12.03.2019                            85                                        163 (davon 81 geduldete Flüchtlinge)

31.07.2019                            87                                        165 (davon 81 geduldete Flüchtlinge)

31.08.2019                            81                                        148 (davon 69 geduldete Flüchtlinge)

                                              

Durch Aufnahme von Erwerbstätigkeiten sowie positiver Entscheidungen in Asylverfahren war bis Ende August 2019 ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen.

Dies hat aber teilweise auch zur Folge, dass unsere Erfüllungsquote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren (Ausführungen hierzu auf Seite 2) gesunken ist.

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2019

 

0-5 Jahre                             24 Personen

6-10 Jahre                             7 Personen

11-17 Jahre                        18 Personen

18 und älter              95 Personen

65 und älter                           4Personen

 

 

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2019

 

Iran                                       13 Personen

Irak                                       12 Personen

Afghanistan                       11 Personen     

Türkei                                  11 Personen

Kosovo                  9 Personen

Russ. Förderation             9 Personen

Tadschikistan      9 Personen

Armenien                             8 Personen

Nigeria                   7 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber kommen u.a. aus Albanien, Aserbaischan, Bangladesch, China, Eritrea, Libanon, Marokko, Mongolei, Somalia.

 

 

Aktuelle Erfüllungsquoten

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt aktuell (Stand 01.09.2019) bei 92,05 % ( 98 Personen).  Es sind somit 8 Personen aufzunehmen, damit eine Erüllungsquote von 100 % ( 106 Personen) erreicht wird. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist daher davon auszugehen, dass weitere Asylbewerber der Stadt Schwelm zugewiesen werden.

 

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand  01.09.2019) liegt die Erfüllungsquote bei 109,17 % = 323 Personen.

 

 

Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG)

Vor-Ort-Prüfung der FlüAG-Meldungen

 

Wie mehrfach im Ausschuss  berichtet, wurde zum 01.01.2017 das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) dahingehend geändert, dass nunmehr eine monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung der zahlungsrelevanten Personen zu erfolgen hat.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat in seinem Erlass vom 27.07.2017 festgelegt, dass in der Zeit vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2020 die FlüAG-Meldungen einer jeden Kommune im Regierungsbezirk Arnsberg mindestens einmal vor Ort zu prüfen sind.

 

Am 25.04.2019 wurde diese Prüfung im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales der Stadt Schwelm durch Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg für den Bereich Asyl vorgenommen.

Im Vorfeld mussten auf Anforderung der Bezirksregierung bereits umfangreiche Listen ergänzt werden (siehe hierzu die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 050/2019). Im

 

Rahmen der Vor-Ort-Prüfung wurden dann die ausländer-, leistungs - und jugendrechtlichen Akten, mit der FlüAG-Meldung aus Dezember 2018 abgeglichen. Bei 16 von 108 Personen kam es seitens der Bezirksregierung zu Feststellungen. Zu diesen Feststellungen wurde am 29.07.2019 schriftlich Stellung genommen. Eine Antwort von der Bezirksregierung auf unsere Stellungnahme liegt bisher nicht vor. Hiermit wird aber in naher Zukunft gerechnet, da bereits in einigen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises Rückforderungsbescheide der Bezirksregierung aufgrund der Vor-Ort-Prüfung vorliegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 135/2019 zur Kenntnis.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez.

Schweinsberg