Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2018 84 162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)
12.03.2019 85 163
(davon 81 geduldete Flüchtlinge)
31.07.2019 87 165
(davon 81 geduldete Flüchtlinge)
31.08.2019 81 148
(davon 69 geduldete Flüchtlinge)
Durch Aufnahme von
Erwerbstätigkeiten sowie positiver Entscheidungen in Asylverfahren war bis Ende
August 2019 ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen.
Dies hat aber
teilweise auch zur Folge, dass unsere Erfüllungsquote für Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren (Ausführungen hierzu auf Seite 2) gesunken ist.
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2019
0-5 Jahre 24 Personen
6-10 Jahre 7 Personen
11-17 Jahre 18 Personen
18 und älter 95 Personen
65 und älter 4Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2019
Iran 13 Personen
Irak 12 Personen
Afghanistan 11 Personen
Türkei 11 Personen
Kosovo 9 Personen
Russ. Förderation
9 Personen
Tadschikistan 9
Personen
Armenien 8 Personen
Nigeria 7 Personen
Die übrigen Asylbewerber
kommen u.a. aus Albanien, Aserbaischan, Bangladesch, China, Eritrea, Libanon,
Marokko, Mongolei, Somalia.
Aktuelle Erfüllungsquoten
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren
liegt aktuell (Stand 01.09.2019) bei 92,05 % ( 98 Personen). Es sind somit 8 Personen aufzunehmen, damit
eine Erüllungsquote von 100 % ( 106 Personen) erreicht wird. Aufgrund der
Erfahrungen in der Vergangenheit ist daher davon auszugehen, dass weitere
Asylbewerber der Stadt Schwelm zugewiesen werden.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern
(Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand
01.09.2019) liegt die Erfüllungsquote bei 109,17 % = 323 Personen.
Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW
(FlüAG)
Vor-Ort-Prüfung der FlüAG-Meldungen
Wie
mehrfach im Ausschuss berichtet, wurde
zum 01.01.2017 das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) dahingehend geändert, dass
nunmehr eine monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung der
zahlungsrelevanten Personen zu erfolgen hat.
Das Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat in seinem Erlass vom
27.07.2017 festgelegt, dass in der Zeit vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2020 die
FlüAG-Meldungen einer jeden Kommune im Regierungsbezirk Arnsberg mindestens
einmal vor Ort zu prüfen sind.
Am
25.04.2019 wurde diese Prüfung im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales der
Stadt Schwelm durch Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg für den Bereich
Asyl vorgenommen.
Im
Vorfeld mussten auf Anforderung der Bezirksregierung bereits umfangreiche
Listen ergänzt werden (siehe hierzu die Ausführungen in der Sitzungsvorlage
050/2019). Im
Rahmen
der Vor-Ort-Prüfung wurden dann die ausländer-, leistungs - und
jugendrechtlichen Akten, mit der FlüAG-Meldung aus Dezember 2018 abgeglichen.
Bei 16 von 108 Personen kam es seitens der Bezirksregierung zu Feststellungen.
Zu diesen Feststellungen wurde am 29.07.2019 schriftlich Stellung genommen.
Eine Antwort von der Bezirksregierung auf unsere Stellungnahme liegt bisher
nicht vor. Hiermit wird aber in naher Zukunft gerechnet, da bereits in einigen
Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises Rückforderungsbescheide
der Bezirksregierung aufgrund der Vor-Ort-Prüfung vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 135/2019 zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |