Betreff
Freigabe eines Verkaufssonntages anlässlich des Weihnachtsmarktes 2019
Vorlage
129/2019
Aktenzeichen
FB 5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.01.2019 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2019. Mit Sitzungsvorlage 039/2019 wurden durch ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffene Sonntage anlässlich der beiden Trödelmärkte freigegeben.

Auf Grund des andauernden Rechtsstreites mit ver.di bezüglich der Sonntagsöffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes wurde zunächst die Vorlage  für diese Veranstaltung aus der vorgenannten ordnungsbehördlichen Verordnung ausgenommen. Da das Verwaltungsgericht Arnsberg bisher keine abschließende Entscheidung zur Verkaufssonntagsfreigabe im Dezember 2018 treffen konnte und auf Grund des Zeitfortschrittes wird mit dieser Sitzungsvorlage die Regelung nunmehr nachgeholt.

 

Der mehrtägige Weihnachtsmarkt soll durch den verkaufsoffenen Sonntag am 15.12.2019 (3. Advent) ergänzt werden.

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.

 

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,

3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.

Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen 3 und 4). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

Die Stellungnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 2 und 5). Diese lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab.

 

Die Verwaltung schlägt dennoch vor, den beantragten Verkaufssonntag anlässlich des Weihnachtsmarktes freizugeben, da aus mindestens drei Gründen ein öffentliches Interesse daran besteht.

 

Der Schwelmer Weihnachtsmarkt findet seit dem Jahr 2001 jeweils an einem Adventswochenende im Jahr von Donnerstag bis Sonntag statt. Mit jährlich bis zu 10.000  Besuchern allein am Sonntag übt der Weihnachtsmarkt darüber hinaus eine überregionale Anziehungskraft aus. Somit ist der in Punkt 1 geforderte Anlassbezug für die Ladenöffnung gegeben.

 

Um auch die gesetzliche Vorgabe der räumlichen Nähe einzuhalten, wird die Ladenöffnung nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt. Wie aus dem beiliegenden Plan ersichtlich ist, soll aber aus der Erfahrung heraus berücksichtigt werden,  dass die Weihnachtsmarkt-Besucher nördlich die freien Parkflächen bis hin zum OBI-Gelände nutzen. Im Westen soll der Bereich am Ende der Fußgängerzone („Nostalgiezone“) enden und im Süden hinter der evangelischen Kirche.

 

Diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen dienen insbesondere auch der Stärkung des örtlichen Einzelhandels gegenüber dem Onlinehandel. Die Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018 sehen eine Fortführung derartiger Veranstaltungen dementsprechend ausdrücklich vor. Der Einzelhandel ist darauf angewiesen, den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er nicht über den Preis konkurrieren kann.

 

Mit voraussichtlich wieder rund 30 Ständen und Hütten sowie einer Bühne erstreckt der Weihnachtsmarkt sich über weite Teile der Innenstadt, u.a. im Bereich der Fußgängerzone / Hauptstraße, des Bürgerplatzes sowie der Kirchstraße. Durch das vielfältige Veranstaltungsprogramm (u.a. Musikdarbietungen, Tombola) kommt ihm nicht bloß räumlich, sondern auch im Hinblick auf den Veranstaltungscharakter ein eigenständiges Gewicht als gesellige Kulturveranstaltung zu, das weit über die Ladenöffnung bzw. ein „Shopping-Erlebnis“ hinausgeht. Nach den glaubhaft ermittelten Besucherzahlen der Veranstalterin aus dem Vorjahr ist auch in diesem Jahr mit vielen tausend Besuchern des Weihnachtsmarktes am Sonntag zu rechnen. Auch hieraus ist erkennbar, dass der Weihnachtsmarkt nicht Annex des Verkaufssonntages ist. Der Verkaufssonntag ist vielmehr Annex des Weihnachtsmarktes, da die Besucher in erster Linie das bunte Treiben des Weihnachtsmarktes bewundern wollen.

 

Eine Besonderheit in Schwelm, das überregional auch als „Stadt der Nachbarschaften“ bekannt ist, ist das ausgesprochen lebendige Vereinsleben, Traditionsbewusstsein und Zusammengehörigkeitsgefühl. Am Weihnachtsmarkt mitwirkende Vereine ziehen zum einen Mitglieder und deren Familien an, zum anderen kommen zahlreiche Besucher aus umliegenden Städten, um an der besonderen Atmosphäre teilzuhaben. Die Öffnung der Läden auch in den zum Parken genutzten Bereichen stellt daher nur ein ergänzendes Angebot dar, um Schwelms Attraktivität darzustellen und die Voraussetzungen zu bieten, damit die Besucherzahlen sich perspektivisch noch erhöhen.

 

Die weihnachtliche Dekoration und Beleuchtung der Innenstadt geht über die Fußgängerzone selbst in die angrenzenden Straßen, u.a. Bahnhofstraße hinein, sodass außerdem ein optischer Zusammenhang entsteht.

 

Nicht zuletzt ist die Tatsache zu würdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag für drei Sonntage weit unterhalb der möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen wird.

 

Die Antragstellerin WGS beantragt den Verkaufssonntag für den 15.12.2019 im Zusammenhang mit dem Schwelmer Weihnachtsmarkt. Um das formelle Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2019 eine Entscheidung treffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 15.12.2019“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 15.12.2019“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock