Betreff
Finanzielle Zuwendungen an fraktionslose Ratsmitglieder
Vorlage
128/2019
Aktenzeichen
FB 1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Auflösung einer Fraktion wurden im Hinblick auf die fraktionslosen Ratsmitglieder im Rat der Stadt Schwelm Überlegungen hinsichtlich § 56 Abs. 3 Satz 5 und 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über die Zurverfügungstellung von Sach- und Kommunikationsmitteln bzw. stattdessen finanzieller Zuwendungen aus Haushaltsmitteln angestellt.

 

Entsprechend einer Abstimmung im Ältestenrat wurden in Anlehnung an Anlage 1 der seinerzeit in 2016 erstellten Vorlage 091/2016 zur Anpassung der Fraktionszuwendungen an die aktuelle Erlasslage die dort aufgeführten für Einzelratsmitglieder relevanten Positionen anteilmäßig heruntergerechnet. Die Berechnung ist aus der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Aufstellung ersichtlich.

 

Danach ergibt sich für Einzelratsmitglieder eine anteilige Zuwendung in Höhe von 850,00 € jährlich.

 

Über die Verwendung der Zuwendung ist ebenso wie für die Fraktionszuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen nach § 56 Abs. 3 Satz 3 ein Nachweis in einfacher Form zu führen und unmittelbar der Bürgermeisterin zuzuleiten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, werden Zuwendungen aus Haushaltsmitteln im Sinne von § 56 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Höhe von jährlich 850,00 € gewährt.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock