Betreff
Prüfung Organisationsvarianten (AöR/Steuerpflicht)
Vorlage
126/2019
Aktenzeichen
§ 2b UStG
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 02.07.2019 wurde der Verwaltungsrat mit Bezug auf die bisher vorgestellten Organisationsvarianten zur Vermeidung einer Steuerpflicht gemäß § 2 b UStG über die grundlegenden Aspekte der Variante „Fortführung der AöR in reduzierter Form“ informiert. In Vorlage 087/2019 wurde angekündigt, dass eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieser Variante stattfindet und über das Ergebnis der Prüfung dem Verwaltungsrat im 2. Halbjahr 2019 berichtet wird.

 

Die kaufmännische Leiterin hat eine detaillierte Analyse der Leistungserbringung für die Stadt sowie der wechselseitigen Leistungserbringung innerhalb der AöR durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird die Variante des Fortbestands der AöR in reduzierter Form aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen vom Vorstand favorisiert. Sie reduziert die steuerlichen Lasten deutlich und ermöglicht gleichzeitig, die in der AöR bewährte Arbeits- und Organisationsstruktur im Gebührenbereich weiter nutzen zu können.

 

Im Folgenden wird der heutige Betrieb mit „TBS“, der künftige reduzierte Betrieb mit „AöR“ bezeichnet.

 

 

Grundlegende Variantenparameter:

 

Der Dienstleistungsbereich mit den Abteilungen Stadtgrün, Straßenbau und Straßenbeleuchtung, das Friedhofswesen sowie die KFZ-Werkstatt inkl. Lager  werden in die städtische Organisation zurückgeführt.

Der Gebührenbereich mit Stadtentwässerung, Straßenreinigung und  Abfallwirtschaft  sowie die Verwaltung verbleiben in einer reduzierten AöR.

 

Das den jeweiligen Abteilungen zugeordnete Personal verbleibt grundsätzlich dort und wird entsprechend der Stadt bzw. der AöR zugeordnet. Die Aufgaben werden entsprechend der Zuständigkeit der Stadt bzw. der AöR zugeordnet. Dies entspricht überwiegend der bestehenden Struktur.

 

In diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist der Winterdienst. Zu unterscheiden sind der satzungsgemäße und nicht satzungsgemäße Winterdienst. Ersterer wird durch Gebühren finanziert, der zweite ist eine Dienstleistung für die Stadt (z. B. Winterdienst an städtischen Gebäuden). Winterdiensteinsätze werden von Mitarbeitern aller Abteilungen übernommen. Der nicht satzungsgemäße Winterdienst erfolgt nahezu ausschließlich durch Mitarbeiter des Dienstleistungsbereichs. Somit kann der Winterdienst in der neuen Organisation uneingeschränkt fortgeführt werden

Die AöR erbringt den satzungsgemäßen Winterdienst mit ihrem Personal, die Stadt ist mit dem übernommenen Personal für den eigenen Winterdienst zuständig, ohne dass Personalgestellungen erforderlich sind, die steuerliche Belastungen begründen würden.

 

Ebenso wie das Personal lassen sich die Fahrzeuge dem Bereich AöR oder Stadt eindeutig zuordnen.

 

Alle Fahrzeuge sowie Geräte und Maschine der TBS werden von der KFZ-Werkstatt betreut. Diese ist künftig einem Bereich zuzuordnen. Die Analyse hat ergeben, dass die Werkstatt zum größeren Teil vom Dienstleistungsbereich genutzt wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Werkstattmitarbeiter die städtischen und Feuerwehrfahrzeuge technisch betreuen. Aus diesem Grund wird sie der Stadt zugeordnet.

 

In Einzelfällen bedient sich die Stadt der Dienstleistung der AöR, ebenso wie die AöR Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nimmt, z. B. Personalmanagement, IT, KFZ-Werktstatt. Dieser wechselseitige Leistungsaustausch unterliegt künftig der Besteuerung.

 

Den TBS sind die Friedhöfe sowie das Betriebshofgelände inkl. Wohn- und Bürogebäude Wiedenhaufe 9 und 11 zugeordnet. Die Friedhöfe werden auf die Stadt übertragen.

Das Betriebsgelände wird sowohl von der Stadt als auch von der AöR genutzt. Der größere Anteil liegt bei der Stadt, die auch die Pflege und Unterhaltung übernimmt. Aus diesem Grund wird das Betriebsgelände inkl. Wohn- und Bürogebäude ebenfalls der Stadt übertragen. Die AöR mietet entsprechend die von ihr benötigten Flächen. Langfristige Mietverhältnisse sind von der Besteuerung ausgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorstand wird beauftragt, die Variante des Fortführens der AöR in reduzierter Form weiter zu verfolgen und mit der Stadt abzustimmen.

Über das Ergebnis sind Verwaltungsrat und Rat in den Novembersitzungen zu informieren. Eine Entscheidungsvorlage für den Rat soll für Anfang 2020 vorbereitet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Übertragen von Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge) erfolgt zum Buchwert. Im Gegenzug wird das Trägerdarlehen um den selben Betrag reduziert. Hierdurch ergibt sich keine Ergebnisauswirkung.

 

Durch das Verlagern von Personal und Aufgaben sind von der Stadt Personal- und sonstige Kosten (z.B. Bau- und Lieferaufträge an Fremdfirmen) zu tragen. Im Gegenzug entfallen die Abrechnungen der TBS.

Über die Abrechnungen der TBS trägt die Stadt auch bisher die direkten Kosten der Dienstleistungen (Fremdrechnungen) sowie über die Verrechnungssätze die Kosten für den Personal- und KFZ-Einsatz, abteilungsspezifische Gemeinkosten (z. B. Ausstattung, Abteilungsleitung) sowie die anteiligen Kosten der Verwaltung.

 

Die direkten und spezifischen Kosten einer Abteilung sind unabhängig von ihrer Zuordnung auf Stadt oder AöR. Die organisatorische Veränderung wirkt sich in erster Linie bei der Verteilung der Kosten der Verwaltung auf die Sparten aus. Die Anzahl der Sparten wird reduziert von neun auf vier.

 

Die Umlage Verwaltung verschiebt sich zu Lasten der Gebührenbereiche bei gleichzeitiger Entlastung der Dienstleistungsbereiche nebst Friedhof.

 

Einige der Sparte Verwaltung zugeordneten Kostenblöcke entfallen bei der AöR. Dabei handelt es sich um

  • personal- und immobilienabhängige Kosten, die künftig von der Stadt zu tragen sind (ca. 286 T€),
  • Verwaltungskostenbeiträge, die künftig nicht mehr an die Stadt gezahlt werden (ca. 78 T€),
  • Personalkosten aufgrund von Fluktuation ohne Nachbesetzung wegen Reduzierung des Aufgabenumfangs in der AöR (ca. 179 T€).

 

Im Gegenzug sind bei der AöR eine Miete für die anteilig genutzte Immobilie (ca. 97 T€) sowie Kosten für ein Dienstfahrzeug (ca. 11 T€) zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der Leistungsbeziehung Stadt – AöR ist Umsatzsteuer zu zahlen. Diese wurde in Höhe von etwa 17 T€ berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Stadt, die bisher pauschal über Verwaltungskostenbeiträge vergütet wurden (primär IT-Dienstleistungen, Personalmanagement, zentrale Dienste).

 

Für den umgekehrten Leistungsaustausch (AöR erbringt für Stadt) wird bei optimierter Organisation für den Personal- und KFZ-Einsatz der AöR Umsatzsteuer in Höhe von gut 12 T€ fällig. Dies betrifft in erster Linie Abfallentsorgung (Sinkkastengut, Containergestellung, Friedhof, Heimatfest) sowie Unterhaltung Gewässer 2. Ordnung und Sinkkastenreinigung.

 

Bei einer Erhöhung der Umlage Verwaltung und sonst unveränderten Werten steigen die Gebührensätze zwangsläufig. Für einen Musterhaushalt ergibt sich eine jährliche Gebührensteigerung von etwa 25 €.

 

Die Erhöhung für die Stadt liegt bei 12 T€ für das Allgemeininteresse und 18 T€ aus Gebührensteigerungen.

Die Entlastung der Stadt aufgrund der geänderten Umlage und unter Berücksichtigung zu zahlender Umsatzsteuer  beträgt gut 388 T€, dem gegenüber stehen gut 30 T€ aus erhöhten Gebühren.

 

Bei kompletter Weiterbelastung der Umlagensteigerung an die Gebührenzahler wird eine absolute Entlastung von gut 93 T€ erzielt, die auf die Personalfluktuation ohne Nachbesetzung zurückzuführen ist.

 

Die Gebührensteigerung kann grundsätzlich durch eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes kompensiert werden. Diese Reduzierung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Zinslage vertretbar, wirkt sich allerdings auf die mögliche Gewinnausschüttung aus. Auf die Ausführungen in Vorlage 091/2018 wird verwiesen.

 

Diese Variante befindet sich noch in Abstimmung mit der Stadt.

Der Vorstand beabsichtigt, das Ergebnis der Abstimmung im November dem Verwaltungsrat und dem Rat vorzulegen.

 

Die Entscheidungsvorlage für den Rat über die zukünftige Organisationsform soll für Anfang 2020 vorbereitet werden.

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke