Sachverhalt:
In der Sitzung vom
02.07.2019 wurde der Verwaltungsrat mit Bezug auf die bisher vorgestellten
Organisationsvarianten zur Vermeidung einer Steuerpflicht gemäß § 2 b UStG über
die grundlegenden Aspekte der Variante „Fortführung der AöR in reduzierter
Form“ informiert. In Vorlage 087/2019 wurde angekündigt, dass eine detaillierte
Prüfung der wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieser
Variante stattfindet und über das Ergebnis der Prüfung dem Verwaltungsrat im 2.
Halbjahr 2019 berichtet wird.
Die kaufmännische
Leiterin hat eine detaillierte Analyse der Leistungserbringung für die Stadt
sowie der wechselseitigen Leistungserbringung innerhalb der AöR durchgeführt.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird die Variante des Fortbestands der AöR
in reduzierter Form aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen vom
Vorstand favorisiert. Sie reduziert die steuerlichen Lasten deutlich und
ermöglicht gleichzeitig, die in der AöR bewährte Arbeits- und
Organisationsstruktur im Gebührenbereich weiter nutzen zu können.
Im Folgenden wird
der heutige Betrieb mit „TBS“, der künftige reduzierte Betrieb mit „AöR“
bezeichnet.
Grundlegende
Variantenparameter:
Der
Dienstleistungsbereich mit den Abteilungen Stadtgrün, Straßenbau und
Straßenbeleuchtung, das Friedhofswesen sowie die KFZ-Werkstatt inkl. Lager werden in die städtische Organisation
zurückgeführt.
Der Gebührenbereich
mit Stadtentwässerung, Straßenreinigung und
Abfallwirtschaft sowie die
Verwaltung verbleiben in einer reduzierten AöR.
Das den jeweiligen
Abteilungen zugeordnete Personal verbleibt grundsätzlich dort und wird
entsprechend der Stadt bzw. der AöR zugeordnet. Die Aufgaben werden
entsprechend der Zuständigkeit der Stadt bzw. der AöR zugeordnet. Dies
entspricht überwiegend der bestehenden Struktur.
In diesem
Zusammenhang besonders hervorzuheben ist der Winterdienst. Zu unterscheiden
sind der satzungsgemäße und nicht satzungsgemäße Winterdienst. Ersterer wird
durch Gebühren finanziert, der zweite ist eine Dienstleistung für die Stadt (z.
B. Winterdienst an städtischen Gebäuden). Winterdiensteinsätze werden von
Mitarbeitern aller Abteilungen übernommen. Der nicht satzungsgemäße
Winterdienst erfolgt nahezu ausschließlich durch Mitarbeiter des
Dienstleistungsbereichs. Somit kann der Winterdienst in der neuen Organisation
uneingeschränkt fortgeführt werden
Die AöR erbringt den
satzungsgemäßen Winterdienst mit ihrem Personal, die Stadt ist mit dem
übernommenen Personal für den eigenen Winterdienst zuständig, ohne dass
Personalgestellungen erforderlich sind, die steuerliche Belastungen begründen
würden.
Ebenso wie das
Personal lassen sich die Fahrzeuge dem Bereich AöR oder Stadt eindeutig
zuordnen.
Alle Fahrzeuge sowie
Geräte und Maschine der TBS werden von der KFZ-Werkstatt betreut. Diese ist
künftig einem Bereich zuzuordnen. Die Analyse hat ergeben, dass die Werkstatt
zum größeren Teil vom Dienstleistungsbereich genutzt wird. Ein weiterer Aspekt
ist, dass die Werkstattmitarbeiter die städtischen und Feuerwehrfahrzeuge
technisch betreuen. Aus diesem Grund wird sie der Stadt zugeordnet.
In Einzelfällen
bedient sich die Stadt der Dienstleistung der AöR, ebenso wie die AöR
Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nimmt, z. B. Personalmanagement, IT,
KFZ-Werktstatt. Dieser wechselseitige Leistungsaustausch unterliegt künftig der
Besteuerung.
Den TBS sind die
Friedhöfe sowie das Betriebshofgelände inkl. Wohn- und Bürogebäude Wiedenhaufe
9 und 11 zugeordnet. Die Friedhöfe werden auf die Stadt übertragen.
Das Betriebsgelände
wird sowohl von der Stadt als auch von der AöR genutzt. Der größere Anteil
liegt bei der Stadt, die auch die Pflege und Unterhaltung übernimmt. Aus diesem
Grund wird das Betriebsgelände inkl. Wohn- und Bürogebäude ebenfalls der Stadt
übertragen. Die AöR mietet entsprechend die von ihr benötigten Flächen.
Langfristige Mietverhältnisse sind von der Besteuerung ausgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorstand wird
beauftragt, die Variante des Fortführens der AöR in reduzierter Form weiter zu
verfolgen und mit der Stadt abzustimmen.
Über das Ergebnis
sind Verwaltungsrat und Rat in den Novembersitzungen zu informieren. Eine
Entscheidungsvorlage für den Rat soll für Anfang 2020 vorbereitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Übertragen von Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge) erfolgt zum Buchwert. Im Gegenzug wird das Trägerdarlehen um den selben Betrag reduziert. Hierdurch ergibt sich keine Ergebnisauswirkung.
Durch das Verlagern von Personal und Aufgaben sind von der Stadt Personal- und sonstige Kosten (z.B. Bau- und Lieferaufträge an Fremdfirmen) zu tragen. Im Gegenzug entfallen die Abrechnungen der TBS.
Über die Abrechnungen der TBS trägt die Stadt auch bisher die direkten Kosten der Dienstleistungen (Fremdrechnungen) sowie über die Verrechnungssätze die Kosten für den Personal- und KFZ-Einsatz, abteilungsspezifische Gemeinkosten (z. B. Ausstattung, Abteilungsleitung) sowie die anteiligen Kosten der Verwaltung.
Die direkten und spezifischen Kosten einer Abteilung sind
unabhängig von ihrer Zuordnung auf Stadt oder AöR. Die organisatorische
Veränderung wirkt sich in erster Linie bei der Verteilung der Kosten der
Verwaltung auf die Sparten aus. Die Anzahl der Sparten wird reduziert von neun
auf vier.
Die Umlage Verwaltung verschiebt sich zu Lasten der Gebührenbereiche bei gleichzeitiger Entlastung der Dienstleistungsbereiche nebst Friedhof.
Einige der Sparte Verwaltung zugeordneten Kostenblöcke entfallen bei der AöR. Dabei handelt es sich um
- personal- und
immobilienabhängige Kosten, die künftig von der Stadt zu tragen sind (ca.
286 T€),
- Verwaltungskostenbeiträge,
die künftig nicht mehr an die Stadt gezahlt werden (ca. 78 T€),
- Personalkosten
aufgrund von Fluktuation ohne Nachbesetzung wegen Reduzierung des
Aufgabenumfangs in der AöR (ca. 179 T€).
Im Gegenzug sind bei der
AöR eine Miete für die anteilig genutzte Immobilie (ca. 97 T€) sowie Kosten für
ein Dienstfahrzeug (ca. 11 T€) zu berücksichtigen.
Aufgrund der
Leistungsbeziehung Stadt – AöR ist Umsatzsteuer zu zahlen. Diese wurde in Höhe
von etwa 17 T€ berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um Leistungen der
Stadt, die bisher pauschal über Verwaltungskostenbeiträge vergütet wurden
(primär IT-Dienstleistungen, Personalmanagement, zentrale Dienste).
Für den umgekehrten
Leistungsaustausch (AöR erbringt für Stadt) wird bei optimierter Organisation
für den Personal- und KFZ-Einsatz der AöR Umsatzsteuer in Höhe von gut 12 T€
fällig. Dies betrifft in erster Linie Abfallentsorgung (Sinkkastengut,
Containergestellung, Friedhof, Heimatfest) sowie Unterhaltung Gewässer 2.
Ordnung und Sinkkastenreinigung.
Bei einer Erhöhung der
Umlage Verwaltung und sonst unveränderten Werten steigen die Gebührensätze
zwangsläufig. Für einen Musterhaushalt ergibt sich eine jährliche
Gebührensteigerung von etwa 25 €.
Die Erhöhung für die Stadt
liegt bei 12 T€ für das Allgemeininteresse und 18 T€ aus Gebührensteigerungen.
Die Entlastung der Stadt
aufgrund der geänderten Umlage und unter Berücksichtigung zu zahlender
Umsatzsteuer beträgt gut 388 T€, dem
gegenüber stehen gut 30 T€ aus erhöhten Gebühren.
Bei kompletter
Weiterbelastung der Umlagensteigerung an die Gebührenzahler wird eine absolute
Entlastung von gut 93 T€ erzielt, die auf die Personalfluktuation ohne
Nachbesetzung zurückzuführen ist.
Die Gebührensteigerung kann
grundsätzlich durch eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes
kompensiert werden. Diese Reduzierung ist vor dem Hintergrund der aktuellen
Zinslage vertretbar, wirkt sich allerdings auf die mögliche Gewinnausschüttung
aus. Auf die Ausführungen in Vorlage 091/2018 wird verwiesen.
Diese Variante befindet
sich noch in Abstimmung mit der Stadt.
Der Vorstand beabsichtigt,
das Ergebnis der Abstimmung im November dem Verwaltungsrat und dem Rat
vorzulegen.
Die Entscheidungsvorlage
für den Rat über die zukünftige Organisationsform soll für Anfang 2020
vorbereitet werden.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |