Sachverhalt:
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In der Sitzung vom
02.07.2019 wurde der Verwaltungsrat mit Bezug auf die bisher vorgestellten
Organisationsvarianten zur Vermeidung einer Steuerpflicht gem?? ? 2 b UStG ?ber
die grundlegenden Aspekte der Variante ?Fortf?hrung der A?R in reduzierter
Form? informiert. In Vorlage 087/2019 wurde angek?ndigt, dass eine detaillierte
Pr?fung der wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieser
Variante stattfindet und ?ber das Ergebnis der Pr?fung dem Verwaltungsrat im 2.
Halbjahr 2019 berichtet wird.
Die kaufm?nnische
Leiterin hat eine detaillierte Analyse der Leistungserbringung f?r die Stadt
sowie der wechselseitigen Leistungserbringung innerhalb der A?R durchgef?hrt.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird die Variante des Fortbestands der A?R
in reduzierter Form aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gr?nden vom
Vorstand favorisiert. Sie reduziert die steuerlichen Lasten deutlich und
erm?glicht gleichzeitig, die in der A?R bew?hrte Arbeits- und
Organisationsstruktur im Geb?hrenbereich weiter nutzen zu k?nnen.
Im Folgenden wird
der heutige Betrieb mit ?TBS?, der k?nftige reduzierte Betrieb mit ?A?R?
bezeichnet.
Grundlegende
Variantenparameter:
Der
Dienstleistungsbereich mit den Abteilungen Stadtgr?n, Stra?enbau und
Stra?enbeleuchtung, das Friedhofswesen sowie die KFZ-Werkstatt inkl. Lager? werden in die st?dtische Organisation
zur?ckgef?hrt.
Der Geb?hrenbereich
mit Stadtentw?sserung, Stra?enreinigung und?
Abfallwirtschaft? sowie die
Verwaltung verbleiben in einer reduzierten A?R.
Das den jeweiligen
Abteilungen zugeordnete Personal verbleibt grunds?tzlich dort und wird
entsprechend der Stadt bzw. der A?R zugeordnet. Die Aufgaben werden
entsprechend der Zust?ndigkeit der Stadt bzw. der A?R zugeordnet. Dies
entspricht ?berwiegend der bestehenden Struktur.
In diesem
Zusammenhang besonders hervorzuheben ist der Winterdienst. Zu unterscheiden
sind der satzungsgem??e und nicht satzungsgem??e Winterdienst. Ersterer wird
durch Geb?hren finanziert, der zweite ist eine Dienstleistung f?r die Stadt (z.
B. Winterdienst an st?dtischen Geb?uden). Winterdiensteins?tze werden von
Mitarbeitern aller Abteilungen ?bernommen. Der nicht satzungsgem??e
Winterdienst erfolgt nahezu ausschlie?lich durch Mitarbeiter des
Dienstleistungsbereichs. Somit kann der Winterdienst in der neuen Organisation
uneingeschr?nkt fortgef?hrt werden
Die A?R erbringt den
satzungsgem??en Winterdienst mit ihrem Personal, die Stadt ist mit dem
?bernommenen Personal f?r den eigenen Winterdienst zust?ndig, ohne dass
Personalgestellungen erforderlich sind, die steuerliche Belastungen begr?nden
w?rden.
Ebenso wie das
Personal lassen sich die Fahrzeuge dem Bereich A?R oder Stadt eindeutig
zuordnen.
Alle Fahrzeuge sowie
Ger?te und Maschine der TBS werden von der KFZ-Werkstatt betreut. Diese ist
k?nftig einem Bereich zuzuordnen. Die Analyse hat ergeben, dass die Werkstatt
zum gr??eren Teil vom Dienstleistungsbereich genutzt wird. Ein weiterer Aspekt
ist, dass die Werkstattmitarbeiter die st?dtischen und Feuerwehrfahrzeuge
technisch betreuen. Aus diesem Grund wird sie der Stadt zugeordnet.
In Einzelf?llen
bedient sich die Stadt der Dienstleistung der A?R, ebenso wie die A?R
Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nimmt, z. B. Personalmanagement, IT,
KFZ-Werktstatt. Dieser wechselseitige Leistungsaustausch unterliegt k?nftig der
Besteuerung.
Den TBS sind die
Friedh?fe sowie das Betriebshofgel?nde inkl. Wohn- und B?rogeb?ude Wiedenhaufe
9 und 11 zugeordnet. Die Friedh?fe werden auf die Stadt ?bertragen.
Das Betriebsgel?nde
wird sowohl von der Stadt als auch von der A?R genutzt. Der gr??ere Anteil
liegt bei der Stadt, die auch die Pflege und Unterhaltung ?bernimmt. Aus diesem
Grund wird das Betriebsgel?nde inkl. Wohn- und B?rogeb?ude ebenfalls der Stadt
?bertragen. Die A?R mietet entsprechend die von ihr ben?tigten Fl?chen.
Langfristige Mietverh?ltnisse sind von der Besteuerung ausgenommen.
Beschlussvorschlag:
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Der Vorstand wird
beauftragt, die Variante des Fortf?hrens der A?R in reduzierter Form weiter zu
verfolgen und mit der Stadt abzustimmen.
?ber das Ergebnis
sind Verwaltungsrat und Rat in den Novembersitzungen zu informieren. Eine
Entscheidungsvorlage f?r den Rat soll f?r Anfang 2020 vorbereitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das ?bertragen von Anlageverm?gen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge) erfolgt zum Buchwert. Im Gegenzug wird das Tr?gerdarlehen um den selben Betrag reduziert. Hierdurch ergibt sich keine Ergebnisauswirkung.
Durch das Verlagern von Personal und Aufgaben sind von der Stadt Personal- und sonstige Kosten (z.B. Bau- und Lieferauftr?ge an Fremdfirmen) zu tragen. Im Gegenzug entfallen die Abrechnungen der TBS.
?ber die Abrechnungen der TBS tr?gt die Stadt auch bisher die direkten Kosten der Dienstleistungen (Fremdrechnungen) sowie ?ber die Verrechnungss?tze die Kosten f?r den Personal- und KFZ-Einsatz, abteilungsspezifische Gemeinkosten (z. B. Ausstattung, Abteilungsleitung) sowie die anteiligen Kosten der Verwaltung.
Die direkten und spezifischen Kosten einer Abteilung sind
unabh?ngig von ihrer Zuordnung auf Stadt oder A?R. Die organisatorische
Ver?nderung wirkt sich in erster Linie bei der Verteilung der Kosten der
Verwaltung auf die Sparten aus. Die Anzahl der Sparten wird reduziert von neun
auf vier.
Die Umlage Verwaltung verschiebt sich zu Lasten der Geb?hrenbereiche bei gleichzeitiger Entlastung der Dienstleistungsbereiche nebst Friedhof.
Einige der Sparte Verwaltung zugeordneten Kostenbl?cke entfallen bei der A?R. Dabei handelt es sich um
- personal- und
immobilienabh?ngige Kosten, die k?nftig von der Stadt zu tragen sind (ca.
286 T?),
- Verwaltungskostenbeitr?ge,
die k?nftig nicht mehr an die Stadt gezahlt werden (ca. 78 T?),
- Personalkosten
aufgrund von Fluktuation ohne Nachbesetzung wegen Reduzierung des
Aufgabenumfangs in der A?R (ca. 179 T?).
Im Gegenzug sind bei der
A?R eine Miete f?r die anteilig genutzte Immobilie (ca. 97 T?) sowie Kosten f?r
ein Dienstfahrzeug (ca. 11 T?) zu ber?cksichtigen.
Aufgrund der
Leistungsbeziehung Stadt ? A?R ist Umsatzsteuer zu zahlen. Diese wurde in H?he
von etwa 17 T? ber?cksichtigt. Es handelt sich hierbei um Leistungen der
Stadt, die bisher pauschal ?ber Verwaltungskostenbeitr?ge verg?tet wurden
(prim?r IT-Dienstleistungen, Personalmanagement, zentrale Dienste).
F?r den umgekehrten
Leistungsaustausch (A?R erbringt f?r Stadt) wird bei optimierter Organisation
f?r den Personal- und KFZ-Einsatz der A?R Umsatzsteuer in H?he von gut 12 T?
f?llig. Dies betrifft in erster Linie Abfallentsorgung (Sinkkastengut,
Containergestellung, Friedhof, Heimatfest) sowie Unterhaltung Gew?sser 2.
Ordnung und Sinkkastenreinigung.
Bei einer Erh?hung der
Umlage Verwaltung und sonst unver?nderten Werten steigen die Geb?hrens?tze
zwangsl?ufig. F?r einen Musterhaushalt ergibt sich eine j?hrliche
Geb?hrensteigerung von etwa 25 ?.
Die Erh?hung f?r die Stadt
liegt bei 12 T? f?r das Allgemeininteresse und 18 T? aus Geb?hrensteigerungen.
Die Entlastung der Stadt
aufgrund der ge?nderten Umlage und unter Ber?cksichtigung zu zahlender
Umsatzsteuer? betr?gt gut 388 T?, dem
gegen?ber stehen gut 30 T? aus erh?hten Geb?hren.
Bei kompletter
Weiterbelastung der Umlagensteigerung an die Geb?hrenzahler wird eine absolute
Entlastung von gut 93 T? erzielt, die auf die Personalfluktuation ohne
Nachbesetzung zur?ckzuf?hren ist.
Die Geb?hrensteigerung kann
grunds?tzlich durch eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes
kompensiert werden. Diese Reduzierung ist vor dem Hintergrund der aktuellen
Zinslage vertretbar, wirkt sich allerdings auf die m?gliche Gewinnaussch?ttung
aus. Auf die Ausf?hrungen in Vorlage 091/2018 wird verwiesen.
Diese Variante befindet
sich noch in Abstimmung mit der Stadt.
Der Vorstand beabsichtigt,
das Ergebnis der Abstimmung im November dem Verwaltungsrat und dem Rat
vorzulegen.
Die Entscheidungsvorlage
f?r den Rat ?ber die zuk?nftige Organisationsform soll f?r Anfang 2020
vorbereitet werden.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |
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