Betreff
Prüfung Organisationsvarianten (AöR/Steuerpflicht)
Vorlage
126/2019
Aktenzeichen
§ 2b UStG
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

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In der Sitzung vom 02.07.2019 wurde der Verwaltungsrat mit Bezug auf die bisher vorgestellten Organisationsvarianten zur Vermeidung einer Steuerpflicht gem?? ? 2 b UStG ?ber die grundlegenden Aspekte der Variante ?Fortf?hrung der A?R in reduzierter Form? informiert. In Vorlage 087/2019 wurde angek?ndigt, dass eine detaillierte Pr?fung der wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieser Variante stattfindet und ?ber das Ergebnis der Pr?fung dem Verwaltungsrat im 2. Halbjahr 2019 berichtet wird.

Die kaufm?nnische Leiterin hat eine detaillierte Analyse der Leistungserbringung f?r die Stadt sowie der wechselseitigen Leistungserbringung innerhalb der A?R durchgef?hrt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird die Variante des Fortbestands der A?R in reduzierter Form aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gr?nden vom Vorstand favorisiert. Sie reduziert die steuerlichen Lasten deutlich und erm?glicht gleichzeitig, die in der A?R bew?hrte Arbeits- und Organisationsstruktur im Geb?hrenbereich weiter nutzen zu k?nnen.

Im Folgenden wird der heutige Betrieb mit ?TBS?, der k?nftige reduzierte Betrieb mit ?A?R? bezeichnet.

Grundlegende Variantenparameter:

Der Dienstleistungsbereich mit den Abteilungen Stadtgr?n, Stra?enbau und Stra?enbeleuchtung, das Friedhofswesen sowie die KFZ-Werkstatt inkl. Lager? werden in die st?dtische Organisation zur?ckgef?hrt.

Der Geb?hrenbereich mit Stadtentw?sserung, Stra?enreinigung und? Abfallwirtschaft? sowie die Verwaltung verbleiben in einer reduzierten A?R.

Das den jeweiligen Abteilungen zugeordnete Personal verbleibt grunds?tzlich dort und wird entsprechend der Stadt bzw. der A?R zugeordnet. Die Aufgaben werden entsprechend der Zust?ndigkeit der Stadt bzw. der A?R zugeordnet. Dies entspricht ?berwiegend der bestehenden Struktur.

In diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist der Winterdienst. Zu unterscheiden sind der satzungsgem??e und nicht satzungsgem??e Winterdienst. Ersterer wird durch Geb?hren finanziert, der zweite ist eine Dienstleistung f?r die Stadt (z. B. Winterdienst an st?dtischen Geb?uden). Winterdiensteins?tze werden von Mitarbeitern aller Abteilungen ?bernommen. Der nicht satzungsgem??e Winterdienst erfolgt nahezu ausschlie?lich durch Mitarbeiter des Dienstleistungsbereichs. Somit kann der Winterdienst in der neuen Organisation uneingeschr?nkt fortgef?hrt werden

Die A?R erbringt den satzungsgem??en Winterdienst mit ihrem Personal, die Stadt ist mit dem ?bernommenen Personal f?r den eigenen Winterdienst zust?ndig, ohne dass Personalgestellungen erforderlich sind, die steuerliche Belastungen begr?nden w?rden.

Ebenso wie das Personal lassen sich die Fahrzeuge dem Bereich A?R oder Stadt eindeutig zuordnen.

Alle Fahrzeuge sowie Ger?te und Maschine der TBS werden von der KFZ-Werkstatt betreut. Diese ist k?nftig einem Bereich zuzuordnen. Die Analyse hat ergeben, dass die Werkstatt zum gr??eren Teil vom Dienstleistungsbereich genutzt wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Werkstattmitarbeiter die st?dtischen und Feuerwehrfahrzeuge technisch betreuen. Aus diesem Grund wird sie der Stadt zugeordnet.

In Einzelf?llen bedient sich die Stadt der Dienstleistung der A?R, ebenso wie die A?R Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nimmt, z. B. Personalmanagement, IT, KFZ-Werktstatt. Dieser wechselseitige Leistungsaustausch unterliegt k?nftig der Besteuerung.

Den TBS sind die Friedh?fe sowie das Betriebshofgel?nde inkl. Wohn- und B?rogeb?ude Wiedenhaufe 9 und 11 zugeordnet. Die Friedh?fe werden auf die Stadt ?bertragen.

Das Betriebsgel?nde wird sowohl von der Stadt als auch von der A?R genutzt. Der gr??ere Anteil liegt bei der Stadt, die auch die Pflege und Unterhaltung ?bernimmt. Aus diesem Grund wird das Betriebsgel?nde inkl. Wohn- und B?rogeb?ude ebenfalls der Stadt ?bertragen. Die A?R mietet entsprechend die von ihr ben?tigten Fl?chen. Langfristige Mietverh?ltnisse sind von der Besteuerung ausgenommen.


Beschlussvorschlag:

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Der Vorstand wird beauftragt, die Variante des Fortf?hrens der A?R in reduzierter Form weiter zu verfolgen und mit der Stadt abzustimmen.

?ber das Ergebnis sind Verwaltungsrat und Rat in den Novembersitzungen zu informieren. Eine Entscheidungsvorlage f?r den Rat soll f?r Anfang 2020 vorbereitet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das ?bertragen von Anlageverm?gen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge) erfolgt zum Buchwert. Im Gegenzug wird das Tr?gerdarlehen um den selben Betrag reduziert. Hierdurch ergibt sich keine Ergebnisauswirkung.

Durch das Verlagern von Personal und Aufgaben sind von der Stadt Personal- und sonstige Kosten (z.B. Bau- und Lieferauftr?ge an Fremdfirmen) zu tragen. Im Gegenzug entfallen die Abrechnungen der TBS.

?ber die Abrechnungen der TBS tr?gt die Stadt auch bisher die direkten Kosten der Dienstleistungen (Fremdrechnungen) sowie ?ber die Verrechnungss?tze die Kosten f?r den Personal- und KFZ-Einsatz, abteilungsspezifische Gemeinkosten (z. B. Ausstattung, Abteilungsleitung) sowie die anteiligen Kosten der Verwaltung.

Die direkten und spezifischen Kosten einer Abteilung sind unabh?ngig von ihrer Zuordnung auf Stadt oder A?R. Die organisatorische Ver?nderung wirkt sich in erster Linie bei der Verteilung der Kosten der Verwaltung auf die Sparten aus. Die Anzahl der Sparten wird reduziert von neun auf vier.

 

Die Umlage Verwaltung verschiebt sich zu Lasten der Geb?hrenbereiche bei gleichzeitiger Entlastung der Dienstleistungsbereiche nebst Friedhof.

Einige der Sparte Verwaltung zugeordneten Kostenbl?cke entfallen bei der A?R. Dabei handelt es sich um

  • personal- und immobilienabh?ngige Kosten, die k?nftig von der Stadt zu tragen sind (ca. 286 T?),
  • Verwaltungskostenbeitr?ge, die k?nftig nicht mehr an die Stadt gezahlt werden (ca. 78 T?),
  • Personalkosten aufgrund von Fluktuation ohne Nachbesetzung wegen Reduzierung des Aufgabenumfangs in der A?R (ca. 179 T?).

Im Gegenzug sind bei der A?R eine Miete f?r die anteilig genutzte Immobilie (ca. 97 T?) sowie Kosten f?r ein Dienstfahrzeug (ca. 11 T?) zu ber?cksichtigen.

Aufgrund der Leistungsbeziehung Stadt ? A?R ist Umsatzsteuer zu zahlen. Diese wurde in H?he von etwa 17 T? ber?cksichtigt. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Stadt, die bisher pauschal ?ber Verwaltungskostenbeitr?ge verg?tet wurden (prim?r IT-Dienstleistungen, Personalmanagement, zentrale Dienste).

F?r den umgekehrten Leistungsaustausch (A?R erbringt f?r Stadt) wird bei optimierter Organisation f?r den Personal- und KFZ-Einsatz der A?R Umsatzsteuer in H?he von gut 12 T? f?llig. Dies betrifft in erster Linie Abfallentsorgung (Sinkkastengut, Containergestellung, Friedhof, Heimatfest) sowie Unterhaltung Gew?sser 2. Ordnung und Sinkkastenreinigung.

 

Bei einer Erh?hung der Umlage Verwaltung und sonst unver?nderten Werten steigen die Geb?hrens?tze zwangsl?ufig. F?r einen Musterhaushalt ergibt sich eine j?hrliche Geb?hrensteigerung von etwa 25 ?.

Die Erh?hung f?r die Stadt liegt bei 12 T? f?r das Allgemeininteresse und 18 T? aus Geb?hrensteigerungen.

Die Entlastung der Stadt aufgrund der ge?nderten Umlage und unter Ber?cksichtigung zu zahlender Umsatzsteuer? betr?gt gut 388 T?, dem gegen?ber stehen gut 30 T? aus erh?hten Geb?hren.

Bei kompletter Weiterbelastung der Umlagensteigerung an die Geb?hrenzahler wird eine absolute Entlastung von gut 93 T? erzielt, die auf die Personalfluktuation ohne Nachbesetzung zur?ckzuf?hren ist.

Die Geb?hrensteigerung kann grunds?tzlich durch eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes kompensiert werden. Diese Reduzierung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Zinslage vertretbar, wirkt sich allerdings auf die m?gliche Gewinnaussch?ttung aus. Auf die Ausf?hrungen in Vorlage 091/2018 wird verwiesen.

Diese Variante befindet sich noch in Abstimmung mit der Stadt.

Der Vorstand beabsichtigt, das Ergebnis der Abstimmung im November dem Verwaltungsrat und dem Rat vorzulegen.

Die Entscheidungsvorlage f?r den Rat ?ber die zuk?nftige Organisationsform soll f?r Anfang 2020 vorbereitet werden.

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke

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