Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Schwelm
Vorlage
119/2019
Aktenzeichen
FB 6.1 / Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung wird in NRW durch den § 38 Landeswassergesetz (LWG) geregelt. Demzufolge haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.

 

Das Wasserversorgungskonzept soll, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit verbundene Handlungsentscheidungen beinhalten. Des Weiteren sind die Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Verteilungsanlagen sowie die Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen darzustellen. Darüber hinaus ist im Rahmen des Konzepts darzulegen, in welchen Bereichen der Trinkwasserversorgung Gefahren drohen und auf welche Weise die Versorgung sichergestellt werden kann.

 

In Schwelm ist die AVU für die Wasserversorgung verantwortlich. Da die AVU über die notwendigen Daten und Informationen verfügt, hat sie das Wasserversorgungskonzept in wesentlichen Teilen erarbeitet.

 

Das Konzept war nach § 38 Absatz 3 Satz 2 LWG NRW in Verbindung mit den Vorschriften der ZustVU (Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz) der zuständigen Bezirksregierung erstmalig am 30.06.2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben sowie erneut vorzulegen. Der Stadt Schwelm wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg eine Fristverlängerung gewährt.

 

Für die Stadt Schwelm ist zusammenfassend festzuhalten, dass das von der AVU gelieferte Trinkwasser den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. Über langfristig laufende Lieferverträge und die beiden Wasserwerke mit ausreichenden Kapazitäten ist die öffentliche Wasserversorgung in Schwelm in den nächsten Jahren, auch unter der Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und möglichen klimabedingten Veränderungen, jederzeit sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Schwelm und beauftragt die Verwaltung, das Konzept der Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung vorzulegen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. i.V.

Schweinsberg