Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Schwelm
Vorlage
119/2019
Aktenzeichen
FB 6.1 / Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Sicherstellung der ?ffentlichen Wasserversorgung wird in NRW durch den ? 38 Landeswassergesetz (LWG) geregelt. Demzufolge haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der ?ffentlichen Wasserversorgung f?r ihr Gemeindegebiet ein Konzept ?ber den Stand und die zuk?nftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.

Das Wasserversorgungskonzept soll, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit verbundene Handlungsentscheidungen beinhalten. Des Weiteren sind die Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Verteilungsanlagen sowie die Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen darzustellen. Dar?ber hinaus ist im Rahmen des Konzepts darzulegen, in welchen Bereichen der Trinkwasserversorgung Gefahren drohen und auf welche Weise die Versorgung sichergestellt werden kann.

In Schwelm ist die AVU f?r die Wasserversorgung verantwortlich. Da die AVU ?ber die notwendigen Daten und Informationen verf?gt, hat sie das Wasserversorgungskonzept in wesentlichen Teilen erarbeitet.

Das Konzept war nach ? 38 Absatz 3 Satz 2 LWG NRW in Verbindung mit den Vorschriften der ZustVU (Zust?ndigkeitsverordnung Umweltschutz) der zust?ndigen Bezirksregierung erstmalig am 30.06.2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben sowie erneut vorzulegen. Der Stadt Schwelm wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg eine Fristverl?ngerung gew?hrt.

F?r die Stadt Schwelm ist zusammenfassend festzuhalten, dass das von der AVU gelieferte Trinkwasser den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. ?ber langfristig laufende Liefervertr?ge und die beiden Wasserwerke mit ausreichenden Kapazit?ten ist die ?ffentliche Wasserversorgung in Schwelm in den n?chsten Jahren, auch unter der Ber?cksichtigung der Bev?lkerungsentwicklung und m?glichen klimabedingten Ver?nderungen, jederzeit sichergestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beschlie?t das Wasserversorgungskonzept der Stadt Schwelm und beauftragt die Verwaltung, das Konzept der Bezirksregierung Arnsberg zur Pr?fung vorzulegen.


 

 

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Die B?rgermeisterin

gez. i.V.

Schweinsberg

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