Sachverhalt:
Die Sicherstellung
der öffentlichen Wasserversorgung wird in NRW durch den § 38 Landeswassergesetz
(LWG) geregelt. Demzufolge haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für
ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung
der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.
Das
Wasserversorgungskonzept soll, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel,
die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit
verbundene Handlungsentscheidungen beinhalten. Des Weiteren sind die
Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, die Beschaffenheit des
Trinkwassers, die Verteilungsanlagen sowie die Wasserversorgungsgebiete und
deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen darzustellen. Darüber hinaus ist
im Rahmen des Konzepts darzulegen, in welchen Bereichen der
Trinkwasserversorgung Gefahren drohen und auf welche Weise die Versorgung
sichergestellt werden kann.
In Schwelm ist
die AVU für die Wasserversorgung verantwortlich. Da die AVU über die
notwendigen Daten und Informationen verfügt, hat sie das
Wasserversorgungskonzept in wesentlichen Teilen erarbeitet.
Das Konzept war
nach § 38 Absatz 3 Satz 2 LWG NRW in Verbindung mit den Vorschriften der ZustVU
(Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz) der zuständigen Bezirksregierung
erstmalig am 30.06.2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben
sowie erneut vorzulegen. Der Stadt Schwelm wurde seitens der Bezirksregierung
Arnsberg eine Fristverlängerung gewährt.
Für die Stadt
Schwelm ist zusammenfassend festzuhalten, dass das von der AVU gelieferte
Trinkwasser den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung
entspricht. Über langfristig laufende Lieferverträge und die beiden Wasserwerke
mit ausreichenden Kapazitäten ist die öffentliche Wasserversorgung in Schwelm
in den nächsten Jahren, auch unter der Berücksichtigung der
Bevölkerungsentwicklung und möglichen klimabedingten Veränderungen, jederzeit
sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Schwelm und
beauftragt die Verwaltung, das Konzept der Bezirksregierung Arnsberg zur
Prüfung vorzulegen.
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Die Bürgermeisterin
gez. i.V. Schweinsberg |