Betreff
Lärmaktionsplanung der Stadt Schwelm - Stufe 3
1. Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden
3. Beschlussfassung
Vorlage
112/2019
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Vorlage 030/2919 ausführlich erörtert, ist der Ausgangspunkt der Lärmaktionsplanung (Stufe 3) die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom Juni 2002. Sie formuliert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen von Lärm vorzubeugen (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008).

 

Der in der Sitzung des AUS am 26.03.2019 vorgelegte Entwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe 3 in Schwelm wurde von der Verwaltung vom 16.04.2019 bis einschließlich 20.05.2019 der Öffentlichkeit per Internet und per Aushang zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während dieser Offenlage konnten Anregungen vorgebracht werden. Mit Schreiben vom 10.04.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Offenlage beteiligt und bis zum 20.05.2019 um Stellungnahme gebeten.

 

 

1.       Während der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.      

2.       Von den 46 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung sieben Antworten, die ebenfalls keine Anregungen oder Bedenken beinhalteten. (Anlage 1)

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Da während der v. g. Beteiligungen keine weiteren Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind, kann nun als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 erfolgen.

 

Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung ist die Bezirksregierung Arnsberg zu informieren. Die Ergebnisse sind in ein Online-Formularsystem des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) einzustellen. Zudem kann der Lärmaktionsplan dauerhaft auf der städtischen Homepage sowie im Sachgebiet Planung eingesehen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

2.       Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

3.       Die nun vorgelegte Lärmaktionsplanung der Stufe 3 (Anlage 2) wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, diese bei allen Planungen, die hierzu in Bezug stehen, zu berücksichtigen.

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

                In Vertretung

             gez. Schweinsberg