Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat am 25.07.2018 dem Konzept zum Projekt
„Martfeld 2020“ zugestimmt (Vorlage 099/2018). Dieses Konzept sieht u.a. den
Einbau eines Plattformlifts mit umlaufender Treppe im Foyer vor. Die Maßnahme
sollte in 2019 umgesetzt werden, so dass mit Stand 15.08.2018 auf Basis der
Kalkulation eines externen Ingenieurbüros ein Betrag von 332.500,-- EUR zum
Etat 2019 angemeldet wurde. Die Mittel wurden auch – wie beantragt – in dieser
Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0069/785110 bereitgestellt. Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine zweckgebundene Spende in Höhe von
150.000,-- EUR (veranschlagt bei 01.01.13/0069.681701 – „Spende für
barrierefreien Umbau Haus Martfeld“) und im Übrigen aus Eigenmitteln der Stadt.
Die ersten vorbereitenden Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme wurden dann
Ende 2018 / Anfang 2019 erteilt. Ende 03/2019 zeichnete sich dann während der
Bauphase aus Erkenntnissen zu den brandschutztechnischen Erfordernissen und
daraus resultierenden Auflagen der Bauordnung und Feuerwehr, die erst während
der Bauphase gewonnen wurden, ab, dass der Etatansatz 2019 nicht ausreichen
wird. Da der finanzielle Umfang der notwendigen Mehrarbeiten zu diesem
Zeitpunkt aber nicht einzuschätzen war, wurde - um die Fortsetzung des Projekts
nicht zu gefährden - zunächst von der Verwaltung eine Ansatzüberschreitung in Höhe
von 18.500,-- EUR bewilligt. Durch die Inanspruchnahme dieser
Ansatzüberschreitung konnte das Projekt bislang ungehindert fortgeführt werden.
Nunmehr zeichnet sich aber aktuell ab, dass weitere Finanzmittel zur
Beendigung der Maßnahme erforderlich sind. Um den Umfang der notwendigen
weiteren Ansatzüberschreitung möglichst genau ermitteln zu können, hat am
18./19.06.2019 nochmal eine intensive Planungs- und Kostenanalyse gemeinsam mit
dem bauleitenden Architekturbüro stattgefunden. Im Ergebnis wie folgt:
Nach aktualisierter Kostenprüfung ist von Gesamtkosten für die Maßnahme
in Höhe von insgesamt 446.000,-- EUR auszugehen. Der ursprüngliche Etatansatz
von 332.500,-- EUR wird damit voraussichtlich um insgesamt 113.500,-- EUR
überschritten. Nach Abzug der bereits von der Verwaltung bewilligten
Überschreitung in Höhe von 18.500,-- EUR verbleibt ein nunmehr noch zusätzlich
zu bewilligender Betrag von 95.000,-- EUR.
Nach Erläuterung durch das Architekturbüro erklären sich die insgesamt
erwarteten Mehrkosten (113.500,-- EUR) wie folgt:
Kostengruppe 300.002 – Erdarbeiten (rd. 2.000,-- EUR)
Vermehrte Erdarbeiten durch die Herstellung einer vom Statiker
geforderten Bodenplatte
Kostengruppe 300.014 – Natursteinarbeiten (rd. 10.500,-- EUR)
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen aus der Erhöhung der
Treppenbelagstärke von 4cm auf 5cm aus brandschutztechnischen Gründen
entstanden.
Kostengruppe 300.017 – Stahlbauarbeiten (rd. 13.500,-- EUR)
Erhöhung der Treppenmaterialstärke von 4mm auf 5mm aus
brandschutztechnischen Gründen sowie weitere nicht absehbare Abbrucharbeiten im
Bestand und zusätzlich geforderte Metallunterkonstruktionen gemäß
Brandschutzanforderungen.
Kostengruppe 300.027 – Tischlerarbeiten (rd. 22.000,-- EUR)
Verwendung einer rahmenlosen F30 Brandschutzverglasung mit einer
zusätzlichen Stahlunterkonstruktion.
Kostengruppe 300.034 – Maler- und Lackierarbeiten (rd. 16.000,-- EUR)
Herstellung einer F30 Brandschutzbeschichtung mit mehrmaligem Anstrich
auf alle tragenden Stahlbauteile gemäß Brandschutzauflagen.
Kostengruppe 300.039 – Trockenbauarbeiten (rd. 19.000,-- EUR)
F30 Vorsatzschalen und Wände zur inneren Abschottung im Bestand gemäß
Brandschutzauflagen. Sonderkonstruktionen zur brandschutztechnischen Abtrennung
des Treppenraums.
Erhöhung des Architektenhonorars aufgrund erhöhter Baukosten (rd.
21.500,-- EUR)
Abnahme Prüfstatiker (rd. 2.000,-- EUR)
Mehrkosten Bauendreinigung (rd. 2.000,-- EUR)
Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes (rd. 5.000,-- EUR)
Aufgrund von Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Etatplanung für 2019 im
Jahre 2018 nicht absehbar waren, ist daher, um die Baumaßnahme beenden zu
können, die Bewilligung einer weiteren Ansatzüberschreitung in Höhe von
95.000,-- EUR durch den Rat der Stadt Schwelm erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2019 weitere überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000,-- EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0069.785110 - „Hochbauinvestitionen Haus Martfeld“
bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0250.785110 - „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) Feuerschutz“
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 95.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 95.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0250.785110 -
„Hochbauinvestitionen (Brandschutz) Feuerschutz“
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |