Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
111/2019
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 25.07.2018 dem Konzept zum Projekt „Martfeld 2020“ zugestimmt (Vorlage 099/2018). Dieses Konzept sieht u.a. den Einbau eines Plattformlifts mit umlaufender Treppe im Foyer vor. Die Maßnahme sollte in 2019 umgesetzt werden, so dass mit Stand 15.08.2018 auf Basis der Kalkulation eines externen Ingenieurbüros ein Betrag von 332.500,-- EUR zum Etat 2019 angemeldet wurde. Die Mittel wurden auch – wie beantragt – in dieser Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0069/785110 bereitgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine zweckgebundene Spende in Höhe von 150.000,-- EUR (veranschlagt bei 01.01.13/0069.681701 – „Spende für barrierefreien Umbau Haus Martfeld“) und im Übrigen aus Eigenmitteln der Stadt.

 

Die ersten vorbereitenden Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme wurden dann Ende 2018 / Anfang 2019 erteilt. Ende 03/2019 zeichnete sich dann während der Bauphase aus Erkenntnissen zu den brandschutztechnischen Erfordernissen und daraus resultierenden Auflagen der Bauordnung und Feuerwehr, die erst während der Bauphase gewonnen wurden, ab, dass der Etatansatz 2019 nicht ausreichen wird. Da der finanzielle Umfang der notwendigen Mehrarbeiten zu diesem Zeitpunkt aber nicht einzuschätzen war, wurde - um die Fortsetzung des Projekts nicht zu gefährden - zunächst von der Verwaltung eine Ansatzüberschreitung in Höhe von 18.500,-- EUR bewilligt. Durch die Inanspruchnahme dieser Ansatzüberschreitung konnte das Projekt bislang ungehindert fortgeführt werden.

 

 

Nunmehr zeichnet sich aber aktuell ab, dass weitere Finanzmittel zur Beendigung der Maßnahme erforderlich sind. Um den Umfang der notwendigen weiteren Ansatzüberschreitung möglichst genau ermitteln zu können, hat am 18./19.06.2019 nochmal eine intensive Planungs- und Kostenanalyse gemeinsam mit dem bauleitenden Architekturbüro stattgefunden. Im Ergebnis wie folgt:

 

Nach aktualisierter Kostenprüfung ist von Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von insgesamt 446.000,-- EUR auszugehen. Der ursprüngliche Etatansatz von 332.500,-- EUR wird damit voraussichtlich um insgesamt 113.500,-- EUR überschritten. Nach Abzug der bereits von der Verwaltung bewilligten Überschreitung in Höhe von 18.500,-- EUR verbleibt ein nunmehr noch zusätzlich zu bewilligender Betrag von 95.000,-- EUR.

 

Nach Erläuterung durch das Architekturbüro erklären sich die insgesamt erwarteten Mehrkosten (113.500,-- EUR) wie folgt:

 

Kostengruppe 300.002 – Erdarbeiten (rd. 2.000,-- EUR)

Vermehrte Erdarbeiten durch die Herstellung einer vom Statiker geforderten Bodenplatte

 

Kostengruppe 300.014 – Natursteinarbeiten (rd. 10.500,-- EUR)

Die Mehrkosten sind im Wesentlichen aus der Erhöhung der Treppenbelagstärke von 4cm auf 5cm aus brandschutztechnischen Gründen entstanden.

 

Kostengruppe 300.017 – Stahlbauarbeiten (rd. 13.500,-- EUR)

Erhöhung der Treppenmaterialstärke von 4mm auf 5mm aus brandschutztechnischen Gründen sowie weitere nicht absehbare Abbrucharbeiten im Bestand und zusätzlich geforderte Metallunterkonstruktionen gemäß Brandschutzanforderungen.

 

Kostengruppe 300.027 – Tischlerarbeiten (rd. 22.000,-- EUR)

Verwendung einer rahmenlosen F30 Brandschutzverglasung mit einer zusätzlichen Stahlunterkonstruktion.

 

Kostengruppe 300.034 – Maler- und Lackierarbeiten (rd. 16.000,-- EUR)

Herstellung einer F30 Brandschutzbeschichtung mit mehrmaligem Anstrich auf alle tragenden Stahlbauteile gemäß Brandschutzauflagen.

 

Kostengruppe 300.039 – Trockenbauarbeiten (rd. 19.000,-- EUR)

F30 Vorsatzschalen und Wände zur inneren Abschottung im Bestand gemäß Brandschutzauflagen. Sonderkonstruktionen zur brandschutztechnischen Abtrennung des Treppenraums.

 

Erhöhung des Architektenhonorars aufgrund erhöhter Baukosten (rd. 21.500,-- EUR)

 

Abnahme Prüfstatiker (rd. 2.000,-- EUR)

 

Mehrkosten Bauendreinigung (rd. 2.000,-- EUR)

 

Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes (rd. 5.000,-- EUR)

 

 

Aufgrund von Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Etatplanung für 2019 im Jahre 2018 nicht absehbar waren, ist daher, um die Baumaßnahme beenden zu können, die Bewilligung einer weiteren Ansatzüberschreitung in Höhe von 95.000,-- EUR durch den Rat der Stadt Schwelm erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2019 weitere überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0069.785110 - „Hochbauinvestitionen Haus Martfeld“ bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0250.785110 - „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) Feuerschutz“ sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

95.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen in Höhe von 95.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0250.785110 - „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) Feuerschutz“

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg