Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2018
Vorlage
109/2019
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

-          der Gesamtergebnisrechnung,

-          der Gesamtfinanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          der Bilanz,

-          dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

-          dem Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 25.06.2018 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den 1. Beigeordneten in Vertretung der Bürgermeisterin bestätigt.

 

Als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm verpflichtet Ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der Stärkungspaktmittel nachhaltig zu sanieren. Ein wesentliches Etappenziel war es bis spätestens 2016 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einem erstmalig im Jahr 2016 erwirtschafteten Überschuss in Höhe von 2,8 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht und das Eigenkapital konnte wieder aufgebaut werden. Der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses 2018 weist zum dritten Mal in Folge einen Jahresüberschuss aus. Er beträgt T€ 272 und liegt T€ -114 unter der ursprünglichen Planung, die einen Jahresüberschuss von T€ 386 vorsah.

 

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet die Bürgermeisterin den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 bedient sich der Rechnungsprüfungs­ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung.

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Entwurf 2018 wird etwas verzögert vorgelegt, da zu Beginn des Jahres zunächst die Gesamtabschlüsse 2014 und 2015 fertigzustellen waren. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Anhang und der Lagebericht noch in der Fertigstellung befinden. Das komplettierte Druckstück des Entwurfs des Jahresabschlusses 2018 wird direkt nach Fertigstellung den Fraktionen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt. 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird zunächst lediglich mit Zahlenteil und Bilanz vorgelegt. Er wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexem-plare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. 

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

in Vertretung 

gez. Schweinsberg