Betreff
Haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
104/2019
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kämmerin hat mit Verfügung vom 07.06.2019 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) erlassen.

 

Einzelheiten und Umfang der haushaltswirtschaftlichen Sperre ergeben sich aus der Rundverfügung, die den Fraktionen zur Kenntnis gegeben worden ist.

 

Nach § 25 Abs. 1 Satz 3 KomHVO ist das Vertretungsorgan (Rat der Stadt Schwelm) unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen wird.

 

Der Rat kann die Sperre gemäß § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO NRW) aufheben.

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Einspruchsrecht gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung i. V. m. § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat verzichtet darauf, von seinem Einspruchsrecht gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung i. V. m. § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung  Gebrauch zu machen.

 

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Rundverfügung.

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg