Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt die Einführung des geförderten Projektes
„Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten“.
2.)
Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Antrag auf Förderung für das
unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages
genannte Projekt zu stellen.
3.)
Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel im
Etat 2020 abzubilden.
Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes der Stadt Schwelm
stehen auch die städtischen Schulen und Kitas im besonderen Fokus. Dementsprechend ist auch die „Organisation von Aktionstagen und
Wettbewerben für erneuerbare Energien, Klimaschutz und Energieeinsparprojekten
an Schulen & Kindergärten“,
umzusetzen.
Ziele sind die Einbindung der Nutzergruppe Schüler*innen und Lehrer*innen, in den aktiven Klimaschutz. Durch die
Hinführung auf das Thema Klimaschutz sollen die o.g. Nutzer der Schulen und
Kitas zum einen durch konkretes eigenes Handeln, Energie, Wasser und natürliche
Ressourcen einsparen helfen. Zum anderen soll durch die dabei erreichte
Sensibilisierung, insbesondere der Schüler*innen, auch eine Multiplikatorfunktion in die
Familien hinein erzielt werden.
Aufgrund der im letzten Energiebericht (2016 bis 2018) aufgezeigten
Bewertungsergebnisse der aufgeführten Schulen und Kitas, sind gerade im Bereich
des Strom- und Wasserverbrauchs
sicherlich Einsparpotentiale vorhanden, die durch ein optimiertes Nutzerverhalten abgeschöpft werden können.
Sowohl bei den Kosten als auch bei den
klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.
Das durch die nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) geförderte
Klimaschutzprojekt „Einsparmodelle in Schulen und Kitas“, ist inhaltlich und
methodisch genau auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Im Rahmen eines
Energiesparmodells werden Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser und
Abfall gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern von
Kindertagesstätten und Schulen umgesetzt.
Durch die Einführung eines finanziellen Anreizsystems werden Träger und
Nutzer zur aktiven Mitarbeit motiviert. Die Wahl des Anreizsystems kann selbst
gewählt werden. Bewährte Beispiele sind z.B. das Beteiligungssystem,
„Fifty-Fifty“, bei dem die erbrachten Kosteneinsparungen zu 50% bei den Schulen
und Kitas und zu 50% beim Schul- oder Kitaträger verbleiben. Oder das
Aktivitätsprämiensystem, bei dem die erbrachten Maßnahmen und Aktionen nach
einem Punktesystem honoriert werden. Es können auch eigene Aktivierungs- und
Prämiensysteme entwickeln werden. Die intensiv gestaltete Durchführung
beinhaltet neben Aktions-u.
Informationstagen, die Aufstellung von Energieteams, bestehend aus
Schüler*innen und Lehrer*innen, die als Kernteams fungieren. Begleitende
Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Erstellung von ÖA-Materialien (z. B. Flyer,
Plakate etc.) zur Kommunikation von Projektinhalten, Zielen, Aktivitäten und
Erfolgen sowie zur Sensibilisierung und Mobilisierung von Eltern, Lehrkräften,
Erzieher*innen , Hausmeister*innen oder sonstigen Angestellten.
Dieses, in den letzten Jahren von zahlreichen Kommunen umgesetzte
Klimaschutzprojekt hat eine große positive Resonanz erfahren. Das
Energiesparmodell trägt dazu bei, dass Schüler- und Lehrerschaft konkrete
Schritte zum Klima- und Ressourcenschutz umsetzen. Es bietet ihnen ein
vielseitiges Praxislernfeld im Sinne der "Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung", das für jede Schulform und jedes Alter der Schülerschaft
passende Anknüpfungspunkte ermöglicht. Das Projekt fördert eine Auseinandersetzung
mit Themenfeldern, wie z.B. erneuerbare Energien, Klimapolitik oder
zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsweisen, die auch für die Ausbildung der
Schüler/innen eine wichtige Rolle spielen.
Laut Auskunft des für die Abwicklung zuständigen Projektträgers Jülich –
PTJ – besteht keine Förderwidrigkeit zu dem aktuell umgesetzten und ebenfalls über die Nationale
Klimaschutzinitiative geförderten Teilschutzkonzeptes der Umsetzung des
Energiemanagements. Die dafür notwendige
Personalkapazität der Koordination, Organisation und fachlicher Begleitung des
Projektes kann und wird durch die Stelle
Klimaschutzmanagement, die im Fachbereich 2 – Immobilienmanagement angesiedelt
ist, sichergestellt. Mit der
Durchführung selbst, kann ein externes Büro mit entsprechender Qualifikation im
technischen und schulpädagogischen Bereich, beauftragt werden.
Fördervoraussetzung:
·
Beschluss
zur Einführung des Energiesparmodells durch den Rat der Stadt Schwelm
Förderung:
·
Zuschuss
von bis zu 90 Prozent (bzw. 65 Prozent für das Starterpaket) für finanzschwache
Kommunen
·
Die
Laufzeit des Projektes beträgt 48 Monate
·
Mindestzuwendung
in Höhe von 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für das Starterpaket (geringinvestive
Maßnahmen)
·
zusätzlich
bis zu 5.000 Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das
Energiesparmodell und bis zu 1.000 Euro für die begleitende
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages je betreuter Einrichtung für
das Starterpaket
·
Die
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kostenschätzung geht davon aus, dass sich insgesamt sechs Schulen und
drei Kindertagesstätten (inkl. Kinderhort) an dem Projekt beteiligen.
Aufwendungen (konsumtiver
Aufwand)
Die Kosten für die Durchführung des Projektes, die Öffentlichkeitsarbeit
(Informationsbroschüren, Flyer etc.) sowie für das Starterpaket (Aktionstage
und geringinvestive Maßnahmen) als externe Dienstleistung belaufen sich
insgesamt auf ca. 70.000 Euro. Die Förderung, mit 90 % für das Einsparmodell
und 65 % für das Starterpaket, beläuft sich auf insgesamt auf ca. 59.000 Euro. Der
Eigenanteil der Stadt beträgt demnach ca. 11.000 Euro. Im Vordergrund des
Projektes steht die pädagogische Klimaschutzbildung. Mögliche monetäre
Einsparungen lassen sich an dieser Stelle daher nicht beziffern.
Nach Antragstellung und der Antragsbearbeitung durch den Projektträger
PTJ ist voraussichtlich Anfang 2020 mit dem Bewilligungsbescheid zu rechnen.
Die Ausschreibung und Vergabe der extern notwendigen Beratungsleistung erfolgt
nach dem vorliegenden Bewilligungsbescheid. Mit dem Beginn des Projektes ist
daher ab dem zweiten Quartal 2020 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen
fallen, vorbehaltlich der Fördermittelzusage (Bewilligungsbescheid), somit in
das Haushaltsjahr 2020.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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