Betreff
Beantragung des geförderten Klimaschutzprojektes: "Einführung von Energieeinsparmodellen" für städtische Schulen und Kindertagesstätten in Schwelm
Vorlage
103/2019
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

1.)    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Einführung des geförderten Projektes „Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten“.

2.)    Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Antrag auf Förderung für das unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages  genannte Projekt zu stellen.

3.)    Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel im Etat 2020 abzubilden.

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes der Stadt Schwelm stehen auch die städtischen Schulen und Kitas im besonderen Fokus.  Dementsprechend ist  auch die „Organisation von Aktionstagen und Wettbewerben für erneuerbare Energien, Klimaschutz und Energieeinsparprojekten an Schulen & Kindergärten“,  umzusetzen.

 

Ziele sind die Einbindung der Nutzergruppe Schüler*innen und Lehrer*innen,  in den aktiven Klimaschutz. Durch die Hinführung auf das Thema Klimaschutz sollen die o.g. Nutzer der Schulen und Kitas zum einen durch konkretes eigenes Handeln, Energie, Wasser und natürliche Ressourcen einsparen helfen. Zum anderen soll durch die dabei erreichte Sensibilisierung, insbesondere der Schüler*innen,  auch eine Multiplikatorfunktion in die Familien hinein erzielt werden.

 

Aufgrund der im letzten Energiebericht (2016 bis 2018) aufgezeigten Bewertungsergebnisse der aufgeführten Schulen und Kitas, sind gerade im Bereich des Strom- und Wasserverbrauchs  sicherlich Einsparpotentiale vorhanden, die durch ein optimiertes  Nutzerverhalten abgeschöpft werden können. Sowohl  bei den Kosten als auch bei den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.

 

 

 

 

 

 

Das durch die nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) geförderte Klimaschutzprojekt „Einsparmodelle in Schulen und Kitas“, ist inhaltlich und methodisch genau auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Im Rahmen eines Energiesparmodells werden Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern von Kindertagesstätten und Schulen umgesetzt.  Durch die Einführung eines finanziellen Anreizsystems werden Träger und Nutzer zur aktiven Mitarbeit motiviert. Die Wahl des Anreizsystems kann selbst gewählt werden. Bewährte Beispiele sind z.B. das Beteiligungssystem, „Fifty-Fifty“, bei dem die erbrachten Kosteneinsparungen zu 50% bei den Schulen und Kitas und zu 50% beim Schul- oder Kitaträger verbleiben. Oder das Aktivitätsprämiensystem, bei dem die erbrachten Maßnahmen und Aktionen nach einem Punktesystem honoriert werden. Es können auch eigene Aktivierungs- und Prämiensysteme entwickeln werden. Die intensiv gestaltete Durchführung beinhaltet neben  Aktions-u. Informationstagen, die Aufstellung von Energieteams, bestehend aus Schüler*innen und Lehrer*innen, die als Kernteams fungieren. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Erstellung von ÖA-Materialien (z. B. Flyer, Plakate etc.) zur Kommunikation von Projektinhalten, Zielen, Aktivitäten und Erfolgen sowie zur Sensibilisierung und Mobilisierung von Eltern, Lehrkräften, Erzieher*innen , Hausmeister*innen oder sonstigen Angestellten.

 

Dieses, in den letzten Jahren von zahlreichen Kommunen umgesetzte Klimaschutzprojekt hat eine große positive Resonanz erfahren. Das Energiesparmodell trägt dazu bei, dass Schüler- und Lehrerschaft konkrete Schritte zum Klima- und Ressourcenschutz umsetzen. Es bietet ihnen ein vielseitiges Praxislernfeld im Sinne der "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung", das für jede Schulform und jedes Alter der Schülerschaft passende Anknüpfungspunkte ermöglicht. Das Projekt fördert eine Auseinandersetzung mit Themenfeldern, wie z.B. erneuerbare Energien, Klimapolitik oder zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsweisen, die auch für die Ausbildung der Schüler/innen eine wichtige Rolle spielen.

 

Laut Auskunft des für die Abwicklung zuständigen Projektträgers Jülich – PTJ – besteht keine Förderwidrigkeit zu dem aktuell  umgesetzten und ebenfalls über die Nationale Klimaschutzinitiative geförderten Teilschutzkonzeptes der Umsetzung des Energiemanagements.  Die dafür notwendige Personalkapazität  der Koordination,  Organisation und fachlicher Begleitung des Projektes  kann und wird durch die Stelle Klimaschutzmanagement, die im Fachbereich 2 – Immobilienmanagement angesiedelt ist, sichergestellt.  Mit der Durchführung selbst, kann ein externes Büro mit entsprechender Qualifikation im technischen und schulpädagogischen Bereich, beauftragt werden.

 

Fördervoraussetzung:

·         Beschluss zur Einführung des Energiesparmodells durch den Rat der Stadt Schwelm

 

 

 

 

 

 

Förderung:

·         Zuschuss von bis zu 90 Prozent (bzw. 65 Prozent für das Starterpaket) für finanzschwache Kommunen

·         Die Laufzeit des Projektes beträgt 48 Monate

·         Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für das Starterpaket (geringinvestive Maßnahmen)

·         zusätzlich bis zu 5.000 Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Energiesparmodell und bis zu 1.000 Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages je betreuter Einrichtung für das Starterpaket

·         Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kostenschätzung geht davon aus, dass sich insgesamt sechs Schulen und drei Kindertagesstätten (inkl. Kinderhort) an dem Projekt beteiligen.

 

Aufwendungen  (konsumtiver Aufwand)

Die Kosten für die Durchführung des Projektes, die Öffentlichkeitsarbeit (Informationsbroschüren, Flyer etc.) sowie für das Starterpaket (Aktionstage und geringinvestive Maßnahmen) als externe Dienstleistung belaufen sich insgesamt auf ca. 70.000 Euro. Die Förderung, mit 90 % für das Einsparmodell und 65 % für das Starterpaket, beläuft sich auf insgesamt auf ca. 59.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt demnach ca. 11.000 Euro. Im Vordergrund des Projektes steht die pädagogische Klimaschutzbildung. Mögliche monetäre Einsparungen lassen sich an dieser Stelle daher nicht beziffern.

 

Nach Antragstellung und der Antragsbearbeitung durch den Projektträger PTJ ist voraussichtlich Anfang 2020 mit dem Bewilligungsbescheid zu rechnen. Die Ausschreibung und Vergabe der extern notwendigen Beratungsleistung erfolgt nach dem vorliegenden Bewilligungsbescheid. Mit dem Beginn des Projektes ist daher ab dem zweiten Quartal 2020 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen fallen, vorbehaltlich der Fördermittelzusage (Bewilligungsbescheid), somit in das Haushaltsjahr  2020.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg