Sachverhalt:
In den Jahren 2017 / 2018 wurde die Sportanlage „An der Rennbahn“
umfassend saniert und zu einer modernen Kunstrasenanlage umgebaut. Die Anlage
wurde nach Abschluss der Arbeiten am 08.07.2018 wieder in Betrieb genommen.
Die Bauleitung zur gesamten Maßnahme wurde an ein externes, auf
Sportstätten spezialisiertes, Ingenieurbüro übertragen. Dieses Büro hat auch
die Rechnungslegung der bauausführenden Firmen überwacht und geprüft.
Im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des ausführenden
Tiefbauunternehmens hat sich dann erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen allen
Beteiligten ergeben (z. B. zur Anerkennung einzelner Positionen, Nachreichung
von Belegen / Lieferscheinen zum Nachweis abgerechneter Leistungen). Die
Klärung dieser Fragen hat sich unerwartet lang hingezogen, so dass erst jetzt
die Prüfung und Freigabe (auch durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Schwelm) der an das Tiefbauunternehmen zu zahlenden Restforderung erfolgen
konnte. Dieser Betrag beläuft sich auf 41.890,69 EUR.
Der vorstehend genannte Betrag wäre nunmehr aus der Haushaltsstelle
01.01.13/0090.785110 – „Hochbauinvestitionen Sportstätten“ auszuzahlen. In 2018
(zum Zeitpunkt der Etatplanung für das Jahr 2019) war aber nicht ersichtlich,
dass sich die Auszahlung des vorbeschriebenen Restbetrages bis in das Jahr 2019
verschieben würde, so dass auf der genannten Haushaltsstelle diese Mittel jetzt
nicht zur Verfügung stehen.
Nachrichtlich:
Der in 2019 auf der genannten Haushaltsstelle zur Verfügung stehende
Etatansatz in Höhe von 445.000,-- EUR ist bestimmt für die in diesem Jahr
vorgesehene Sanierung des Sportheimgebäudes „An der Rennbahn“. Die
Gegenfinanzierung dieser Auszahlungen erfolgt durch eine zweckgebundene Spende
des Stadtsportverbandes sowie durch Fördermittel des Landes, so dass eine (auch
nur anteilige) Verwendung dieses Ansatzes zur Begleichung der eingangs
beschriebenen Restforderung aus der Errichtung der Kunstrasenanlage zweckwidrig
und damit unzulässig wäre.
Zur Begleichung der Restforderung der bauausführenden Firma aus der
Baumaßnahme „Kunstrasenanlage Rennbahn“ in 2017/2018 in Höhe von 41.890,69 EUR
ist daher die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2019 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 41.890,69 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 - „Hochbauinvestitionen Sportstätten“
bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0021.785110 - „Hochbauinvestitionen Feuerschutz“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 41.890,69 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 41.890,69 bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0021.785110 -
„Hochbauinvestitionen Feuerschutz“
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |