Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
101/2019
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In den Jahren 2017 / 2018 wurde die Sportanlage „An der Rennbahn“ umfassend saniert und zu einer modernen Kunstrasenanlage umgebaut. Die Anlage wurde nach Abschluss der Arbeiten am 08.07.2018 wieder in Betrieb genommen.

 

Die Bauleitung zur gesamten Maßnahme wurde an ein externes, auf Sportstätten spezialisiertes, Ingenieurbüro übertragen. Dieses Büro hat auch die Rechnungslegung der bauausführenden Firmen überwacht und geprüft.

Im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des ausführenden Tiefbauunternehmens hat sich dann erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen allen Beteiligten ergeben (z. B. zur Anerkennung einzelner Positionen, Nachreichung von Belegen / Lieferscheinen zum Nachweis abgerechneter Leistungen). Die Klärung dieser Fragen hat sich unerwartet lang hingezogen, so dass erst jetzt die Prüfung und Freigabe (auch durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm) der an das Tiefbauunternehmen zu zahlenden Restforderung erfolgen konnte. Dieser Betrag beläuft sich auf 41.890,69 EUR.

 

Der vorstehend genannte Betrag wäre nunmehr aus der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – „Hochbauinvestitionen Sportstätten“ auszuzahlen. In 2018 (zum Zeitpunkt der Etatplanung für das Jahr 2019) war aber nicht ersichtlich, dass sich die Auszahlung des vorbeschriebenen Restbetrages bis in das Jahr 2019 verschieben würde, so dass auf der genannten Haushaltsstelle diese Mittel jetzt nicht zur Verfügung stehen.

 

Nachrichtlich:

Der in 2019 auf der genannten Haushaltsstelle zur Verfügung stehende Etatansatz in Höhe von 445.000,-- EUR ist bestimmt für die in diesem Jahr vorgesehene Sanierung des Sportheimgebäudes „An der Rennbahn“. Die Gegenfinanzierung dieser Auszahlungen erfolgt durch eine zweckgebundene Spende des Stadtsportverbandes sowie durch Fördermittel des Landes, so dass eine (auch nur anteilige) Verwendung dieses Ansatzes zur Begleichung der eingangs beschriebenen Restforderung aus der Errichtung der Kunstrasenanlage zweckwidrig und damit unzulässig wäre.  

 

 

Zur Begleichung der Restforderung der bauausführenden Firma aus der Baumaßnahme „Kunstrasenanlage Rennbahn“ in 2017/2018 in Höhe von 41.890,69 EUR ist daher die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 41.890,69 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 - „Hochbauinvestitionen Sportstätten“ bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0021.785110 - „Hochbauinvestitionen Feuerschutz“ sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

41.890,69     

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen in Höhe von 41.890,69 bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0021.785110 - „Hochbauinvestitionen Feuerschutz“

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg