Betreff
Beschluss zur Verstetigung der Schulsozialarbeit
Vorlage
084/2019/1
Aktenzeichen
4/51
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 084/2019.

 

In der Sitzung des JHA/SchA vom 06.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Verstetigung der Schulsozialarbeit in Schwelm in die Sitzung am 03.06.2019 einzubringen.

Ursprünglich war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die vorhandenen Ressourcen für die Schulsozialarbeit (rund 75 Stunden wöchentlich) auf die vier Grundschulen und die Realschule verteilt werden könnten.

 

Aufgrund der Entscheidung des Märkischen Gymnasiums Schwelm vom 27.05.2019, den Antrag auf Umwandlung einer Lehrerstelle in eine Schulsozialarbeiterstelle bei der Bezirksregierung zurückzuziehen, ergibt sich ein neuer Sachverhalt.

 

Die Ressourcen für die Schulsozialarbeit werden nun auf alle sechs Schulen in Schwelm verteilt. Die genaue Verteilung wird in einem gemeinsamen Gespräch mit den Schulleitungen und dem Kinderschutzbund erfolgen.

 

Der Kinderschutzbund Schwelm soll weiterhin Träger der Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen sowie der Realschule Schwelm sein, da er über langjährige Erfahrung verfügt und eine gute Qualität der Arbeit sicherstellt. Zum Schuljahr 2019/2020 wird eine Kooperationsvereinbarung über 3,5 Jahre (mit Option auf Verlängerung) zwischen der Stadt Schwelm und dem DKSB zur Durchführung der Schulsozialarbeit geschlossen.

 

Die Mittel für die Schulsozialarbeit setzen sich im laufenden Haushaltsjahr folgendermaßen zusammen:

 

35.400 € Landesmittel (60%)

46.800 € städtische Mittel -  davon 23.400€ (= 40%) verpflichtend

20.000 € Grünewald-Stiftung

 

Die Höhe der städtischen Mittel zur Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit wird in den Folgejahren variieren, je nach Höhe der Landeszuschüsse, die auf Basis der Schülerzahlen ermittelt werden. Für den Fall, dass die Grünewald-Stiftung den Zuschuss von 20.000€ nicht mehr bewilligen sollte, müssten die städtischen Mittel entsprechend aufgestockt werden, um die Durchführung der Schulsozialarbeit für die Geltungsdauer der Koordinierungsvereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und dem DKSB Schwelm zu gewährleisten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen und den beiden weiterführenden Schulen Dietrich Bonhoeffer Realschule und Märkisches Gymnasium Schwelm  wird weiterhin vom Deutschen Kinderschutzbund Schwelm (DKSB) durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DKSB Schwelm eine Kooperationsvereinbarung über 3,5 Jahre zum Schuljahr 2019/2020 zu schließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.02.02

Bezeichnung

Förderung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Einrichtungen

 

 

Aufwand

x

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrendx

Investiv

Konsumtiv

x

Bedarf i. Haushaltsjahr

82.150 €

Folgekosten

82.000 €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

x

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Haushaltsmittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 bereitgestellt werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez. Schweinsberg