Betreff
Entlastung der Organe der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
093/2019
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2018 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen – Lippe geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018 wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme                                                                            810.786.890,80 EUR

 

Jahresüberschuss                                                                                         600.408,03 EUR

           

Bilanzgewinn                                                                                  600.408,03 EUR

 

Der Geschäftsbericht 2018 wird als Anlage 1  in elektronischer  Form beigefügt.

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegt vor.

Auf Wunsch kann der Geschäftsbericht in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Organe der Sparkasse  zu entscheiden.

 

Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Sparkasse zu Schwelm kann nach Beschluss auf der Internetseite der Sparkasse eingesehen werden.

 

Im Geschäftsbericht ist eine Auflistung der Personen enthalten, die im Geschäftsjahr 2018 in den Aufsichtsgremien tätig waren.

 

Auf Grund ihrer ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im obigen Zeitraum sind von der Beratung und Beschlussfassung gemäß den Angaben der Sparkasse wegen Befangenheit neben Frau Bürgermeisterin Grollmann  danach folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:

 

 

Herr Hans – Werner Kick

Frau Elke Garn

Herr Oliver Flüshöh

Frau Johanna Burbulla

Herr Michael Schwunk

Herr Hans-Jürgen Zeilert

Herr Matthias Kampschulte

Frau Dr. Sylvia Philipp

Herr Klaus – Peter Schier

Herr Marcel Gießwein

Herr Thorsten Kirschner

Frau Brigitta Gießwein

Herr Philipp Beckmann

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Den Organen der Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg