Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städtischen Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2018
Vorlage
092/2019
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 600.408,03 EUR aus.

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beinhaltet einen Teilbetrag in Höhe von 168.021,00 EUR, der aufgrund einer Änderung des § 253 HGB einer Ausschüttungssperre unterliegt. Dieser Betrag ist der Sicherheitsrücklage zuzuführen und in der vorgenannten Gesamtzuführung zur Sicherheitsrücklage (b) enthalten.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG  der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 600.408,03 EUR

 

a)         in Höhe von 386.100,32 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

-           davon Steuern:                                     61.100,32 EUR                               

-           davon Nettoausschüttung:     325.000,00 EUR                                                      

b)         in Höhe von 214.307,71 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen  keine Beträge eingestellt werden.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG  der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltsplan 2019 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen - für das Jahr 2019 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 325.000,00 EUR vorgesehen.

 

Von der Brutto – Gewinnausschüttung (386.100,32 EUR) werden insgesamt 61.100,32 € einbehalten (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 325.000,00 € entspricht dem Veranschlagungsbetrag.

 

Die Ertragssituation stellt sich wie folgt dar:

 

Netto-Gewinnausschüttung                      325.000,00 EUR

 

Veranschlagungsbetrag                            325.000,00 EUR

                                                            

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2019 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von 600.408,03 EUR aus dem Geschäftsjahr 2018 wird

 

a)         in Höhe von 386.100,32 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-           davon Steuern:                                     61.100,32 EUR                               

-           davon Nettoausschüttung:     325.000,00 EUR                                                      

b)         in Höhe von 214.307,71  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse

           zu Schwelm eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg