Sachverhalt:
In der Sitzung des
Arbeitskreises Zentralisierung vom 20.05.2019 haben die
Fraktionsvertreter/innen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Bürger den
nachfolgenden gemeinsamen Verfahrensvorschlag vorgelegt:
Der Hauptausschuss
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, bei der Überführung der Entwurfs-
in die Ausführungsplanung der Neubauten Rathaus und Kulturzentrum den Beschluss
des Liegenschaftsausschusses der Stadt Schwelm vom 25.10.2016 zur Ermittlung
und Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei der Planung und Errichtung
städtischer Gebäude zu berücksichtigen.
Im Rahmen der
Ausführungsplanung wir die Verwaltung den politischen Gremien
Handlungsalternativen unter Berücksichtigung der Aspekte
-
Lebenszykluskosten,
- Energieeinsparung,
- Verwendung
ökologischer Baustoffe sowie
- Errichtung der
Gebäude nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft (Cradle to Cradle)
vorlegen und dabei
mindestens die Vor- und Nachteile der einzelnen Handlungsalternativen, ihre
Mehr-/Minderkosten nach dem Lebenszyklusprinzip sowie ihre Auswirkungen auf die
Terminplanung darstellen.
Zur Begrenzung des
damit verbundenen Aufwandes soll sich die Darstellung der Handlungsalternativen
auf einzelne Gewerke (Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Beleuchtung usw.) oder
wesentliche Ingenieurleistungen (z. B. innovative Erstellung des Rohbaus durch
Hohlkörperdecken, Fassadenmaterialien, Materialien Innenausbau, usw.)
beschränken.
Soweit die o. g.
Leistungen zurzeit nicht Gegenstand der Verträge mit dem Projektsteuerer und
Generalplaner sind, legt die Verwaltung dem Arbeitskreis Zentralisierung der
Stadt Schwelm entsprechende Auftragserweiterungen zur Freigabe vor.
In der Sitzung des
Arbeitskreises Zentralisierung vom 20.05.2019 wurde zum Verfahrensablauf
ergänzend vereinbart, dass der Projektsteuerer dem Arbeitskreis Zentralisierung
einen Vorschlag vorlegt, in dem die zu betrachtenden Bereiche aufgeführt sind
und für jeden Bereich maximal 2 Alternativen aufgezeigt werden. Der
Arbeitskreis Zentralisierung wird über diesen Vorschlag entscheiden. Auf dieser
Basis erfolgt dann die Umsetzung.
Für die Umsetzung
des Verfahrensvorschlages ist eine gesonderte Beauftragung an den
Projektsteuerer erforderlich. Zu den konkreten Kosten können aktuell noch keine
Angaben gemacht werden.
Der Arbeitskreis
Zentralisierung hat am 20.05.2019 mehrheitlich beschlossen, dem Hauptausschuss
zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Freigabe durch den
Arbeitskreis Zentralisierung einen entsprechenden Auftrag zur Umsetzung dieses
Verfahrensvorschlages an den Projektsteuerer zu erteilen und die dafür
notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Auftrag an den Projektsteuerer
zur Umsetzung des u. a. Verfahrensvorschlages vom 20.05.2019 dem Arbeitskreises
Zentralisierung zur Freigabe vorzulegen und stellt die dafür notwendigen Haushaltsmittel
bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |