Betreff
Ermittlung ud Berücksichtigung von Lebenszykluskosten
Vorlage
091/2019
Aktenzeichen
I-Stop-Zentralisierung
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Arbeitskreises Zentralisierung vom 20.05.2019 haben die Fraktionsvertreter/innen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Bürger den nachfolgenden gemeinsamen Verfahrensvorschlag vorgelegt:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, bei der Überführung der Entwurfs- in die Ausführungsplanung der Neubauten Rathaus und Kulturzentrum den Beschluss des Liegenschaftsausschusses der Stadt Schwelm vom 25.10.2016 zur Ermittlung und Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei der Planung und Errichtung städtischer Gebäude zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen der Ausführungsplanung wir die Verwaltung den politischen Gremien Handlungsalternativen unter Berücksichtigung der Aspekte

 

- Lebenszykluskosten,

- Energieeinsparung,

- Verwendung ökologischer Baustoffe sowie

- Errichtung der Gebäude nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft (Cradle to Cradle)

 

vorlegen und dabei mindestens die Vor- und Nachteile der einzelnen Handlungsalternativen, ihre Mehr-/Minderkosten nach dem Lebenszyklusprinzip sowie ihre Auswirkungen auf die Terminplanung darstellen.

 

Zur Begrenzung des damit verbundenen Aufwandes soll sich die Darstellung der Handlungsalternativen auf einzelne Gewerke (Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Beleuchtung usw.) oder wesentliche Ingenieurleistungen (z. B. innovative Erstellung des Rohbaus durch Hohlkörperdecken, Fassadenmaterialien, Materialien Innenausbau, usw.) beschränken.

Soweit die o. g. Leistungen zurzeit nicht Gegenstand der Verträge mit dem Projektsteuerer und Generalplaner sind, legt die Verwaltung dem Arbeitskreis Zentralisierung der Stadt Schwelm entsprechende Auftragserweiterungen zur Freigabe vor.

 

In der Sitzung des Arbeitskreises Zentralisierung vom 20.05.2019 wurde zum Verfahrensablauf ergänzend vereinbart, dass der Projektsteuerer dem Arbeitskreis Zentralisierung einen Vorschlag vorlegt, in dem die zu betrachtenden Bereiche aufgeführt sind und für jeden Bereich maximal 2 Alternativen aufgezeigt werden. Der Arbeitskreis Zentralisierung wird über diesen Vorschlag entscheiden. Auf dieser Basis erfolgt dann die Umsetzung.

 

Für die Umsetzung des Verfahrensvorschlages ist eine gesonderte Beauftragung an den Projektsteuerer erforderlich. Zu den konkreten Kosten können aktuell noch keine Angaben gemacht werden.

 

Der Arbeitskreis Zentralisierung hat am 20.05.2019 mehrheitlich beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Freigabe durch den Arbeitskreis Zentralisierung einen entsprechenden Auftrag zur Umsetzung dieses Verfahrensvorschlages an den Projektsteuerer zu erteilen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Auftrag an den Projektsteuerer zur Umsetzung des u. a. Verfahrensvorschlages vom 20.05.2019 dem Arbeitskreises Zentralisierung zur Freigabe vorzulegen und stellt die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereit.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13     

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg