Betreff
Beschluss zur Verstetigung der Schulsozialarbeit
Vorlage
084/2019
Aktenzeichen
4/51
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des JHA/SchA vom 06.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Verstetigung der Schulsozialarbeit in Schwelm in die Sitzung am 03.06.2019 einzubringen.

 

Der Kinderschutzbund Schwelm soll weiterhin Träger der Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen sowie der Realschule Schwelm sein, da er über langjährige Erfahrung verfügt und eine gute Qualität der Arbeit sicher stellt. Zum Schuljahr 2019/2020 wird eine Kooperationsvereinbarung über 3,5 Jahre (mit Option auf Verlängerung) zwischen der Stadt Schwelm und dem DKSB zur Durchführung der Schulsozialarbeit geschlossen.

Das Gymnasium Schwelm hat durch Umwandlung einer halben Lehrerstelle künftig dauerhaft eine Schulsozialarbeiter*in zur Verfügung, so dass diese Stelle kein Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit dem DKSB ist. Die frei werdenden Mittel können zur Aufstockung des bisherigen Stundenvolumens an den Grundschulen und der Realschule genutzt werden.

 

Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden die Stunden wie folgt erhöht:

 

GS Engelbertstraße                                                       15 Stunden/Woche  (bisher 10 Stunden)

GS Ländchenweg                                                           15 Stunden /Woche (bisher 13 Stunden)
GS Nordstadt                                                   12 Stunden/Woche  (bisher 10 Stunden)
GS St. Marien                                                   12 Stunden/Woche  (bisher 10 Stunden)

Dietrich Bonhoeffer Realschule:                              25 Stunden/Woche  (bisher 20 Stunden)

 

Die Mittel für die Schulsozialarbeit setzen sich im laufenden Haushaltsjahr folgendermaßen zusammen:

 

35.400 € Landesmittel (60%)

46.800 € städtische Mittel -  davon 23.400€ (= 40%) verpflichtend

20.000 € Grünewald-Stiftung

 

Die Höhe der städtischen Mittel zur Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit wird in den Folgejahren variieren, je nach Höhe der Landeszuschüsse, die auf Basis der Schülerzahlen ermittelt werden. Für den Fall, dass die Grünewald-Stiftung den Zuschuss von 20.000€ nicht mehr bewilligen sollte, müssten die städtischen Mittel entsprechend aufgestockt werden, um die Durchführung der Schulsozialarbeit für die Geltungsdauer der Koordinierungsvereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und dem DKSB Schwelm zu gewährleisten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen und der Realschule in Schwelm wird weiterhin vom DKSB Schwelm durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DKSB Schwelm eine Kooperationsvereinbarung über 3,5 Jahre zum Schuljahr 2019/2020 zu schließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.02.02

Bezeichnung

Förderung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Einrichtungen

 

 

Aufwand

x

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrendx

Investiv

Konsumtiv

x

Bedarf i. Haushaltsjahr

102.150 €

Folgekosten

102.000 €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

x

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Haushaltsmittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 bereitgestellt werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann