Betreff
Beendigung der Kooperation zwischen den Büchereien der Städte Schwelm und Sprockhövel
Vorlage
081/2019
Aktenzeichen
FB7 Bü
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit dem geplanten Umzug der Bücherei in das neue Kulturhaus soll voraussichtlich auch das Konzept der Bücherei verändert werden.

Die Bücherei im Kulturhaus soll mit einem Selbstverbuchungssystem ausgestattet werden.

Die Selbstverbuchung mittels RFID-Technik ist mittlerweile international und auch deutschlandweit zu einem Standard für Büchereien geworden. Für das Verfahren werden sogenannte Transponder in die Medien implementiert. Die Selbstverbuchung hin zu einer echten Selbstbedienung bietet für die Stadtbücherei Schwelm folgende Vorteile:

  • Gewährleistung und Verbesserung des Kundenservices: durch die Einführung der Automatisierung können u.a. die Samstagöffnung und die durchgehende Öffnung der Bücherei während der Ferien- und Urlaubszeiten garantiert werden. Auch könnten personelle Engpässe besser aufgefangen werden.
  • Die Einführung moderner, zeitgemäßer Technik trägt damit mindestens zu einer Aufrechterhaltung der Qualität der Stadtbücherei bei. Mit der Einführung der Selbstverbuchung können evtl. zusätzliche freiwerdende Personalressourcen in einer Steigerung der Angebots- und Beratungsqualität eingesetzt werden. Die Kundenzufriedenheit steigt.
  • Automatisierung von Prozessen: Mittels Transponderausstattung können Arbeitsprozesse beschleunigt werden.
  • Moderne Mediensicherung, zeitgemäßer Schutz vor Diebstahl. Am Ein-bzw. Ausgang befinden sich Gates, die automatisiert die korrekte Entleihe kontrollieren.

 

Mit einen Selbstverbuchungssystem können die Öffnungszeiten der Bücherei ohne zusätzlichen Personaleinsatz erweitert werden (zum Beispiel Erweiterung an Wochentagen von 09.00 – 18.00 Uhr und samstags von 09.00 – 14.00 Uhr).

Bei einer Umstellung auf das Selbstverbuchungssystem sind bis zum Umzug der Bücherei neben dem normalen Büchereibetrieb entsprechende umfangreiche Vor-und Umstellungsarbeiten zu leisten, wie z.B. Bestandsdurchsicht, Umarbeitung des Bestandes auf die Transponder. Für die Umstellung wird ein Zeitraum von zwei Jahren eingeplant. Für diese Umstellungsarbeiten und Neukonzeption werden zusätzliche Personalstunden benötigt. Diese zusätzlichen Personalstunden könnten durch die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Sprockhövel aufgefangen werden.

 

Die Anschaffungskosten für dieses Selbstverbuchungssystem betragen ca. 60.000 € und können unter bestimmten Voraussetzungen zu 80% (= 48.000 €) vom Land gefördert werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung des Landes ist jedoch, dass die Bücherei hauptamtlich fachlich mit mindestens 20 Wochenstunden geleitet wird. Durch die Abordnung nach Sprockhövel verbleiben in Schwelm lediglich 14 Leitungsstunden. Die Voraussetzung für eine Förderung wäre somit nicht gegeben.

Für Wartungsarbeiten der Software und Etikettierungsmaterialien entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 1.700 €.

 

Das neue Konzept der Bücherei sieht ebenfalls vor, die Bücherei als 3. Ort auszubauen, ein Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität für Bürger. Die Benutzergruppe „Kinder und Jugendliche“ sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Das Konzept zur Bücherei als 3. Ort ist als Anlage beigefügt.

 

Auch Sprockhövel will mit ihrer Bücherei neue Wege gehen. Ob und in welcher Art ist noch nicht bekannt. Möglicherweise könnten die Neukonzeptionen beider Büchereien auf eine Kündigung bzw. Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrags hinauslaufen. In Kürze werden hierzu Gespräche zwischen den beiden Städten stattfinden.

 

Im Juni 2019 wird das zuständige Dezernat der Bezirksregierung vor Ort eine Beratung zu möglichen Förderanträgen durchführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Neukonzeption der Bücherei wird zugestimmt. Entsprechende Förderanträge sollen gestellt werden.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann