Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm
tritt in vielfältiger Weise als öffentlicher Auftraggeber auf. Diese
Beschaffungen unterliegen dem Vergaberecht.
Bereits im Jahr
2014 war beabsichtigt auf der Basis der Empfehlungen aus dem PWC-Gutachten
innerhalb der Verwaltung eine Zentrale Vergabestelle einzurichten. Nachdem die
Angelegenheit in 2015 aufgegriffen wurde, konnte die Maßnahme aus personellen
Gründen nicht realisiert werden. Ab 2016 wurde dann im Rahmen des EN-Solidarpaktes die Möglichkeit
der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit auf Kreisebene geprüft. Aufgrund unterschiedlicher
Voraussetzungen in den einzelnen Kommunen sowie des Kreises konnte keine
einvernehmliche Lösung erzielt werden. Das Projekt wurde in 2017 eingestellt.
Die Stadt Schwelm und die Stadt Wetter/Ruhr haben daher ab November 2017 die
Möglichkeit einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle geprüft. Ende 2018 konnte
aufgrund personeller Veränderungen bei der Stadt Wetter/Ruhr auch diese
Möglichkeit nicht weiter verfolgt werden.
Es ist auch
weiterhin vorgesehen, mittelfristig für die Aufgabenstellung Zentrale
Vergabestelle eine Kooperation zu organisieren. Es hat daher bereits Gespräche
mit der Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises gegeben, um hier entsprechende
Möglichkeiten auszuloten.
Eine engere
Zusammenarbeit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da sich bei der
Kreisverwaltung die Zentrale Vergabestelle erst im Aufbau befindet. Bereits in
der Aufbauphase erfolgt ein Austausch, um möglichst frühzeitig einheitliche
Prozessstrukturen entwickeln zu können, die Grundlage für eine spätere
Zusammenarbeit sein könnten.
Bei einer
Kooperation lassen sich Synergieeffekte erzielen, u. a. folgende Synergien
könnten umgesetzt werden:
Ø Optimierter Personaleinsatz
Durch die größere Anzahl der Vergabeverfahren können wiederkehrende Aufgaben
optimiert wahrgenommen werden. Zudem kann eine Spezialisierung der
Mitarbeiter/innen erfolgen. Durch unterschiedliche Vergabezyklen können zudem
Arbeitsspitzen besser aufgefangen werden.
Ø Minimierung des Risikos bei Personalausfällen
/ -abwesenheit
Durch die höhere Anzahl von Mitarbeitern/innen kann das Risiko bei
Personalausfällen minimiert werden. Die Bereithaltung von Stand-by-Personal ist
in der Regel nicht erforderlich (u. a. Fristenwahrung, Submission min. 2
Personen).
Ø
Nutzung
einer gemeinsamen Infrastruktur
Im Rahmen einer Kooperation können bestimmte Aufgaben für alle beteiligten
Kommunen genutzt werden. Die gilt insbesondere für Dienstanweisungen /
Verfügungen, Regelungen der Beziehungen zwischen Bedarfs- und Vergabestelle,
Einkaufsstrategien. Aber auch die Pflege der eingesetzten Programmsysteme im
Bereich der E-Vergabe muss nur einmalig erfolgen.
Das Vergabeverfahren ist Teil des
Beschaffungsvorganges.
Bislang werden die Vergabeverfahren dezentral in den jeweiligen Fachbereichen
auf Mischarbeitsplätzen abgewickelt. Aufgrund der Vielzahl neuer
vergaberechtlicher Anforderungen (40 Gesetzesänderungen in den letzten Jahren)
sowie vergabetechnischer Änderungen (u. a. schrittweise Einführung der
E-Vergabe ab 2018) ist die Beibehaltung der dezentralen Organisationsstruktur
u. a. aus personellen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zielführend. Die vergaberechtskonforme Abwicklung kann
bei der derzeitigen Organisationsstruktur nicht aufrechterhalten werden.
Es ist daher
unabdingbar, kurzfristig die internen Organisationsstrukturen anzupassen, um
eine vergaberechtskonforme Abwicklung zu ermöglichen.
Die
ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren erfordert Fachwissen.
Die nach wie vor
dynamische Entwicklung des Vergaberechtes sowie die zu erwartende umfangreiche
Rechtsprechung aufgrund der ständigen Reformen machen es notwendig, die sich
ändernde Rechtslage ständig zu beobachten, zu analysieren und in die aktuellen
Verfahren einzubringen. Allein diese Aufgabe erfordert bei dem derzeitigen
Veränderungstempo höchste Aufmerksamkeit, um die Rechtssicherheit der
Vergabeverfahren sicherstellen zu können.
Derzeit sind 40
Mitarbeiter/innen mit vergaberechtlichen Aufgaben betraut. Die Abwicklung
erfolgt, wie bereits ausgeführt, auf Mischarbeitsplätzen. Die aktuell zur Verfügung stehenden Zeitressourcen (= Stellenanteile)
der betroffenen Mitarbeiter/innen reichen nicht aus, um das erforderliche
vergaberechtliche Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Weiterhin besteht
kein „internes standardisiertes“ Verfahren für die unterschiedlichen
Vergabeformen (VgV, UVgO, VOB). Um die für das Vergabeverfahren notwendigen
formalen Vorgaben einzuhalten, muss nach der derzeitigen internen Regelung jede
Organisationseinheit individuell dafür Sorge tragen, dass die Vergabegrundsätze
eingehalten werden. Eine Stelle, die
sich zentral mit dieser Aufgabenstellung befasst, existiert in der Verwaltung
nicht.
Submissionen werden
in der Regel von der beschaffenden Stelle durchgeführt.
Korruptionsprävention kann jedoch nur
sichergestellt werden, indem Zuständigkeiten durch Trennung der
Aufgabenbereiche Beschaffungsstelle und Vergabestelle personell entflochten
werden.
Aufgrund der zuvor
beschriebenen Situation werden komplexere Vergabeverfahren inzwischen mit
Unterstützung externer Dienstleister abgewickelt. Dies ist mit Kosten
verbunden. Ergänzend sei noch erwähnt, dass bei Einsatz von Fördermitteln
vergaberechtliche Verstöße zu Rückforderungen führen können.
Es ist inzwischen
anerkannte Meinung, dass aufgrund steigender vergaberechtlicher und
vergabetechnischer Anforderungen es ohne eine zentrale Zuständigkeit nicht
geht. Die GPA hat, wie bereits auch PWC, in den Beratungsuntersuchungen
vorgeschlagen, den Vergabeprozess durch eine Zentralisierung zu
professionalisieren und damit die notwendige Rechtssicherheit zu erreichen.
Auch seitens der örtlichen Rechnungsprüfung wird eine zentrale Zuständigkeit
und standardisierte Verfahrensabwicklung empfohlen.
Um eine
ordnungsgemäße und rechtlich verpflichtende Aufgabenwahrnehmung
sicherzustellen, ist es daher notwendig, eine Zentrale Vergabestelle
einzurichten. Die Einrichtung ist besonders dringlich, da spätestens ab dem 01.01.2020 die Abwicklung vollständig elektronisch
zu erfolgen hat und bei einer weiterhin dezentralen Struktur erhebliche höhere
Aufwendungen für die Schaffung der organisatorischen und personellen
Voraussetzungen notwendig wären (u. a. Zusatzkosten in Höhe von 30.000 € für
die Anschaffung von zusätzlichen Softwarelizenzen und erhebliche Kosten für
umfängliche Schulungsmaßnahmen von 40 Mitarbeitern/innen).
In diesem
Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit einer Abwicklung über externe Anbieter
geprüft. Hier können Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den
Vergabeverfahren in unterschiedlicher Qualität vereinbart werden. Die
Verantwortung für die Durchführung des Vergabeverfahrens verbleibt jedoch bei
der Kommune, d. h. es wird auch weiterhin eigenes Personal benötigt. Es können
nicht alle Prozessschritte in rechtlich zulässiger Weise auf einen
Dienstleister übertragen werden.
Die Abwicklung
bei externen Anbietern erfolgt nach Aufwand. Die Kosten belaufen sich nach
einem vorliegendem Angebot auf ca. 1.000,00 € brutto/Tag. Bei einer Kommune mit
> 25.000 Einwohner und < 50.000 Einwohner wird von 200 Vergabeverfahren
ausgegangen, was einem Aufwand von 628 Personentagen entspricht. Nach
derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Vergabeverfahren
in der Verwaltung bei ca. 100 Verfahren liegt. Somit ergeben sich bei einer
externen Abwicklung Kosten in Höhe von 314.000,00 € (314 Personentage /
Tagessatz 1000 €). Weitere Informationen sind der beigefügten Anlage zu
entnehmen (Quelle Schnellbrief Städte- und Gemeindebund NRW vom 15.11.2018
Leistungsangebot der KoPart eG).
Aus
wirtschaftlichen Überlegungen wird dieser Ansatz nicht weiterverfolgt.
Bei einer
zentralen Vergabestelle werden alle vergaberechtlichen Fragen und Probleme
gebündelt bearbeitet und entschieden.
Die
Etablierung einer zentralen Vergabestelle soll verhindern, dass bei der
Planung, Vergabe und Abrechnung von Aufträgen die strategischen und die
operativen Kompetenzen in einer Hand
liegen. Dadurch wird die Entscheidungskompetenz breiter gefächert. Die
Verantwortung für die Planung (z. B. Erstellung des Leistungsverzeichnisses)
und die spätere Abwicklung liegt bei den fachverantwortlichen
Organisationseinheiten. Die Vergabekompetenz liegt bei der zentralen
Vergabestelle.
Die Bündelung der
Aufgabe bedeutet eine Optimierung der Vergabeprozesse unter allen
Gesichtspunkten – bis hin zur geforderten Korruptionsprävention. Es kann von
einer auch in Vergabefragen noch so gut aufgestellten Fachabteilung nicht
erwartet werden, dass sie neben ihren fachlichen Aufgaben alle Facetten des
Vergaberechts beherrscht, zumal dann, wenn Vergabeverfahren nicht zum täglichen
Geschäft gehören.
Für eine
rechtssichere Abwicklung der Vergabeverfahren bedarf es somit einer zentralen
Stelle mit umfassenden Kenntnissen des Vergaberechtes, die mit einer finalen
vergaberechtlichen Entscheidungsbefugnis und Verantwortlichkeit ausgestattet
ist. Auch lässt sich die zunehmende Digitalisierung des Vergabeverfahrens
leichter, wie bereits ausgeführt, durch
zentrale Vergabestellen umsetzen.
Neben der
Abwicklung der Vergabeverfahren gehört es zu den Aufgaben einer zentralen
Vergabestelle die internen Vergaberegelungen zu gestalten und die beschaffenden
Organisationseinheiten zu unterstützen (Dienstanweisungen, Bereitstellung
interner Regelungen wie Übersichten zur Aufgabenverteilung und Ablaufschritte
des Vergabeverfahrens, Beratung).
Die Frage nach
der personellen Ausstattung einer solchen zentralen Stelle für Vergaben ist
sowohl von der Größe als auch der Vergabepraxis der Kommune abhängig. Bei einer
Kommunalverwaltung mittlerer Größenordnung müssen alle Bereiche der
Auftragsvergabe abgedeckt werden, d. h. von der Beschaffung des Bürobedarfs
über Reinigungsdienstleistungen und Fahrzeugbeschaffungen bis hin zum Bau von
Kindertagestätten oder Schulen, also das gesamte vergaberechtliche Spektrum
(nationale als auch EU-Vergabeverfahren).
Eine valide
Angabe der Vergabeverfahren liegt nicht vor. In 2017 wurden der örtlichen
Rechnungsprüfung 159 Aufträge über 3.000 € vorgelegt (ohne TBS). Eine
entsprechende Analyse zeigt, dass durch ein besseres Beschaffungsmanagement die
Zahl der Beschaffungsvorgänge reduziert werden kann, d. h. insbesondere die
Zahl der geringfügen Beschaffungen durch Bündelung und Rahmenverträge optimiert
werden kann. Kommunen vergleichbarer Größenordnung wie die Stadt Schwelm weisen
ca. 100 Vergabeverfahren aus (Stadt Wetter (Ruhr) in 2017: 95 Verfahren bis zum
30.11.2017 einschl. Stadtbetrieb (vergleichbar TBS)).
Bei einem
Aufgabenumfang von ca. 100 Vergaben/Jahr wird von einem Personalbedarf von 2,04
Stellen ausgegangen (Durchschnittswert GPA-Kennzahlenvergleich – Mail GPA vom
11.06.2018). Eine Abfrage der Kommunen mit Zentraler Vergabestelle in 2017 im
Ennepe-Ruhr-Kreis hat zudem ergeben, dass die Personalausstattung der Zentralen
Vergabestellen zwischen 1,5 und 2 Stellen liegt (ohne Witten – hier 10
Stellen). Aufgrund der erhöhten Anforderungen, u. a. durch die elektronische
Abwicklung, wurden die Personalausstattungen zwischenzeitlich
erhöht. Bei der Stadt Wetter/Ruhr wurde beispielsweise die Ausstattung von 1,7
Stellen auf 2,05 Stellen erhöht. Die
Eingruppierung erfolgt in der Regel nach E11 / A11 bzw. E9a / A9). Es
wird hierzu auf entsprechende aktuelle Stellenausschreibungen verwiesen.
Der Aufbau der
Zentralen Vergabestelle soll nunmehr ab dem 01.07.2019 erfolgen. Es ist
eine Personalausstattung von 2 Stellen vorgesehen (voraussichtlich 1 x E11/A11
und 1 x E9a/A 9).
Die Einrichtung
einer zentralen Vergabestelle führt zu Entlastungen der ausschreibenden
Fachbereiche. Da den für Vergaben zuständigen Kräften in den Fachbereichen in
der Regel weitere Aufgaben zugewiesen sind (Mischarbeitsplätze), führt der
Wegfall von Aufgaben nicht gleichzeitig zu einer entsprechend geringeren
Personalausstattung. Hierdurch können derzeit allenfalls anfallende Überstunden
minimiert werden. Insofern ist eine zentrale Vergabestelle nicht
"stellenneutral" einzurichten. Entsprechende Einsparungen lassen sich
häufig erst nach Anpassung weiterer Arbeitsprozesse und der Neugestaltung der
Mischarbeitsplätze erzielen. Es wird erforderlich sein, im Rahmen von
entsprechenden Anpassungsprozessen dieses Potential zu heben.
Zudem kann das
Einkaufsverhalten optimiert werden. Die Aufarbeitung dieses Potentials wird
begleitend zum Einführungsprozess der Zentralen Vergabestelle im Rahmen eines
Organisationsprojektes erfolgen. Durch Abschluss von Rahmenverträgen können
bestimmte Bedarfsartikel künftig über Einkaufsportale wie KoPart beschafft
werden. Dies führt zu einer Reduzierung von Beschaffungsvorgängen und somit zu
Prozessoptimierungen in den Fachbereichen. Weiterhin kommt es durch die
Bündelung von Bedarfsgrößen zu Preisoptimierungen bei den Beschaffungen.
Durch
entsprechende Stellenanpassungen kann im Bereich der E9a/A9-Stelle ein
Stellenanteil von 0,3 durch interne Personalumsetzung kostenneutral umgesetzt
werden. Der aktuelle Stellenmehrbedarf beträgt somit insgesamt 1,7 Stellen (1 x
E11/A11-Stelle; 0,7 x E9a/A9-Stelle). Die voraussichtlichen jährlichen Kosten
betragen künftig ca. 178.000 € einschl. Sach- und Gemeinkosten (KGST-Werte).
Für das laufende Haushaltsjahr 2019 fallen Mehrkosten i. H. v. ca. 50.000 € an.
Die Zentrale
Vergabestelle wird auch die Abwicklung der Vergabeverfahren der TBS übernehmen.
Die TBS wird sich künftig mit 45.000 € / Jahr an den Kosten der Zentralen
Vergabestelle beteiligen.
Im Haushalt 2019
sowie der Finanzplanung sind Sachkosten für die interkommunale Zentrale
Vergabestelle mit der Stadt Wetter/Ruhr in Höhe von 179.000 € enthalten. Eine
Umsetzung dieser Maßnahme wird, wie bereits ausgeführt, nicht erfolgen. Dadurch stehen im Haushalt 2019 diese Mittel
als Deckung für den Aufbau der Zentralen Vergabestelle zur Verfügung.
Fazit:
Aufgrund der
umfänglichen vergaberechtlichen und –technischen Änderungen ist es nicht mehr
möglich, die Aufgaben in der bisherigen Form wahrzunehmen. Bei Beibehaltung der
bisherigen Struktur entstehen erhebliche Zusatzkosten, da aufgrund der
Änderungen vielfältige personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.
Durch die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle können die notwendigen
Anpassungen erheblich kostengünstiger und effizienter umgesetzt werden. Die
Zentralisierung der Vergabestelle führt zudem zu einer rechtssicheren
Abwicklung, da durch die Bündelung das Fachwissen professionalisiert werden
kann.
Bis zur endgültigen Übernahme der Vergabeverfahren durch die Zentrale
Vergabestelle wird es auch weiterhin notwendig sein, bestimmte Verfahren durch
eine externe Begleitung zu unterstützen, um eine qualifizierte und
rechtskonforme Abwicklung sicherzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle zum 01.07.2019 und die damit verbundenen personellen Veränderungen und Auswirkungen auf den Stellenplan 2019.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.16 |
Bezeichnung
Zentrales Beschaffungsmanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 50.000,00 € |
Folgekosten 178.000,00 € |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Der Bedarf für das
laufende Haushaltsjahr 2019 wird aus der
Buchungsstelle 01.01.16.523.200 gedeckt, da die Mittel, wie ausgeführt, nicht
benötigt werden.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |