Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
bei Überarbeitung der Sicherheitskonzeption in der Altstadt, für die Zeit des
Heimatfestes, die Außenbestuhlung untersagt. Diese Untersagung war Ergebnis der
Sicherheitsprognose die in Abstimmung mit Feuerwehr, Polizei, Ordnungs- und
Bauordnungsamt erfolgte. Der Außenausschank wurde von der Verwaltung nicht
untersagt. Die Wirte der Altstadt haben im Verlauf der vergangenen Jahre einen
sehr guten Weg gefunden, dem Wunsch Ihrer Gäste auch noch nach Ende der Kirmes
in der Altstadt zu feiern nachzukommen. Der Ausschank auf der Freifläche findet
aus den Fenstern oder an einer Zapfanlage außerhalb des Gefährdungsbereiches
statt. Getränke auf der Freifläche werden in wiederverwendbaren
Kunststoffgläsern ausgegeben, die mehrere Jahre verwendet werden können.
Hierdurch wird Glasbruch vermieden, so dass sich die Reinigung der Altstadt
wesentlich einfacher gestaltet.
Die Verwaltung hat
mit den betroffenen Gastwirten ein Gespräch zur künftigen Gestaltung der
Außenbewirtung während des Heimatfestes geführt. Das antragstellende
Fraktionsmitglied der SPD Schwelm hat an dem Gespräch teilgenommen.
Verwaltung hat den
Gastwirten die derzeitige Regelung nochmals erläutert und mögliche
Veränderungen angesprochen. Die Gastwirte haben sich dafür ausgesprochen, dass
die bisherige Regelung beibehalten wird.
Verwaltung hebt die
Einschränkungen zur Außenbestuhlung und Parkregelung für die Heimatfesttage
Montag und Dienstag auf, da die Beobachtungen der vergangenen Jahre gezeigt
haben, dass an diesen Tagen nicht mehr so viele Menschen in die Altstadt
strömen.
Die
Ausnahmeregelung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zum Heimatfest wird
zudem vom Kirmesgelände auf die Altstadt (Kölner Straße) ausgeweitet. Hierdurch
sind tagsüber Lärmspitzen bis 90 dB (A) und nachts (bis Mitternacht)
Lärmspitzen bis 65 dB (A) zulässig.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss nimmt nachfolgende Antwort der Verwaltung zur Kenntnis
Finanzielle Auswirkungen:
Keine!
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |