-Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Das im Titel dieser Vorlage genannte Projekt wurde zunächst im September
vergangenen Jahres mit der Vorlage 113/2018 dargestellt. Am 27.09.2018
beauftragte der Rat der Stadt Schwelm die Verwaltung, die zur Umsetzung der
dargestellten Planungen erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw.
weiterzuführen.
In chronologischer Reihenfolge
sind die für die Umsetzung des Projektes relevanten Maßnahmen und Verhandlungen
wie folgt aufzulisten:
- Das Büro Ökoplan Kordges stellte in
einem Arbeitstermin am 10.01.2019 das Ergebnis der Artenschutzprüfung
(ASP) für das Projekt vor.
- Im gleichen Arbeitstermin wurde die
erforderliche Abstimmung mit der Deutschen Bahn vorbereitet und dann im
Verlauf des Frühjahres weiter betrieben.
- Die notwendige Vermessung der
Bahnstrecke von Gevelsberg West bis zur Einmündung des Radweges in die
Haßlinghauser Straße in Schwelm wurde vom beauftragten Büro Stichling aus
Schwelm durchgeführt.
- Das Büro Ahlenberg Ingenieure wurde von
den Städten Gevelsberg und Schwelm jeweils mit der Ausarbeitung der
Entwurfsplanung auf der Grundlage der Leistungsphasen 2 und 3 HOAI
beauftragt.
- Die Stadt Schwelm hat
Gestattungsverträge ausgearbeitet, die mit den privaten
Grundstückseigentümern abgeschlossen werden müssen.
- Die Städte Gevelsberg und Schwelm
befinden sich in engem Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg, da im
Rahmen des Programms „Nahmobilität“ das Radwegeprojekt zur Förderung
beantragt werden soll.
Aus den hier beschriebenen
Maßnahmen bzw. Verhandlungen ergaben sich folgende Planänderungen bzw.
–einschränkungen:
- Die ASP kam zu dem Ergebnis, dass die
Maßnahme grundsätzlich realisierbar ist. Im Hinblick auf ein
festgestelltes Fledermausvorkommen in mindestens zwei vom Tunnelbauwerk
zugänglichen Höhlen, empfiehlt die ASP die Beleuchtung des Tunnelbauwerkes
auf den Tageszeitraum zu beschränken.
- Die Nutzung des stillgelegten Gleises in
Gevelsberg West wird seitens der Deutschen Bahn nur in Verbindung mit
Schutzmaßnahmen, den bestehenden Bahnbetrieb betreffend, gestattet. Hierzu
zählen ein Schutzzaun zum S-Bahn Gleis, sowie Einhausungen des Radweges im
Bereich der unter Spannung stehenden Masten der Oberleitung. Die
erforderlichen Schutzmaßnahmen betreffen den Projektabschnitt der Stadt
Gevelsberg. Entsprechende Mehrkosten sind dort zu veranschlagen. Die
abschließende Gestattung der Nutzung des Gleises liegt leider noch nicht
vor, soll aber zeitnah herbeigeführt werden.
- Die erfolgte Vermessung der
stillgelegten Bahnstrecke hat offenbart, dass der Höhenunterschied, den
die geplante Rampe aus dem Tunneleinschnitt bis zur städtischen Fläche an
der Haßlinghauser Straße zu überwinden hat, rund 10m beträgt. Außerdem ist
im Rahmen der Rampenschüttung die Verwendung von sogenannten Geogittern
erforderlich. Die Geogitter, kombiniert mit einem definierten
kornabgestuften Schüttmaterial ermöglichen die Ausbildung der östlichen
Flanke der Rampe als Steilböschung. Auf diese Art und Weise ist der Erhalt
der geologisch bedeutsamen Aufschlüsse in dem südlichen Einschnitt des
Tunnels realisierbar. Die Mehrkosten für die beschriebene Rampenausbildung
werden durch Einsparungen im Bereich des Tunnelausbaues verringert, jedoch
steigt die Investitionssumme für die Errichtung des Schwelmer Teilstückes
des Radweges um ca. 300.000 Euro auf ca. 1,3 Millionen Euro brutto. Eine
Förderung durch das Programm Nahmobilität ist hierbei noch nicht
berücksichtigt. Die Kostensteigerung setzt voraus, dass es sich bei den
kornabgestuften Schüttmaterialien um güteüberwachte Recyclingmaterialien
aus Bauschutt handelt. Eine Voraussetzung, die noch mit der Unteren
Bodenschutzbehörde des Kreises abgestimmt werden muss.
Weiteres Vorgehen, weitere
Handlungsnotwendigkeiten:
- Die abschließende Entscheidung der
Deutschen Bahn AG, die Nutzung des stillgelegten Gleises in Gevelsberg
betreffend, steht noch aus. Wenn zeitnah die positive Entscheidung
gefallen ist, hat die Stadt Gevelsberg mit der Deutschen Bahn AG
entsprechende Kauf- oder Gestattungsverträge zu vereinbaren. Nach Aussage
der Bezirksregierung reicht für die Anmeldung des Radwegeprojektes eine
verbindliche Absichtserklärung der Deutschen Bahn AG aus. Ein
ausformulierter Gestattungsvertrag muss noch nicht vorliegen.
- Am 29. April 2019 wird das
Radwegeprojekt in der Sitzung des Behindertenbeirates der Stadt Schwelm
vorgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, in dieser Sitzung ein positives
Testat dieses Gremiums zu erhalten. Dies ist zudem für eine Förderung im
Programm „Nahmobilität“ notwendig.
- Die Gestattungsverträge, die die Stadt
Schwelm mit den beiden privaten Grundstückseigentümern abschließen muss,
liegen diesen im Entwurf vor. Die Verhandlungen hierzu werden
weitergeführt. Dieser Verfahrensstand reicht für die Anmeldung des
Projekts beim Förderprogramm Nahmobilität aus.
- Das beauftragte Büro Ahlenberg
Ingenieure hat für die Gevelsberger und Schwelmer Teilstücke des Radweges
die Planunterlagen bis zum Stand des Vorentwurfes entwickelt. Das Büro
wird entsprechend der Beauftragungen den Vorentwurf weiter detaillieren.
Der derzeitige Stand ist ausreichend, um das Projekt in Arnsberg im
Förderprogramm „Nahmobilität“ anzumelden.
- Es wurde bereits erwähnt, dass die
Verwaltungen Gevelsberg und Schwelm sich für das hier in Rede stehende
Projekt vom Dezernat Nahmobilität der Bezirksregierung Arnsberg haben
beraten lassen. Nachdem die Planungen in der im Vorhinein beschriebenen
Weise fortgeschritten sind, wurde mit dem Dezernat der Bezirksregierung
ein Präsentationstermin für den Monat Mai vereinbart. In diesem Präsentationstermin
wird das Projekt dem Fördermittelgeber erneut dargelegt. Mit dem
zuständigen Sachbearbeiter wurde bereits vereinbart, dass zu diesem
Zeitpunkt die dann vorhandenen Anmeldeformulare für die Förderung
übergeben werden.
Die weitere
Entwicklung im Förderprogramm „Nahmobilität“ in Arnsberg
Im vorhergehenden Kapitel wurde bereits
beschrieben, dass der Radweg unter dem Karst durch die Städte Gevelsberg und
Schwelm bis zum Ende des Monats Mai im Förderprogramm „Nahmobilität“ bei der BR
Arnsberg angemeldet sein wird. Die Bezirksregierung sammelt die
Förderanmeldungen, die ihr aus ihrem Zuständigkeitsbereich zugeleitet werden,
und wird die gesammelten Anmeldungen am 09.09.2019 zusammen mit dem Ministerium
einer Prüfung unterziehen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Verteilung
der Fördergelder vornehmen.
Die derzeit vorliegenden Planunterlagen zu
diesem Projekt sind sehr umfangreich und können nur umständlich versendet
werden. Aus diesem Grunde wird die Planung in der Sitzung eingehend erläutert
und kann bei Bedarf den Fraktionen einzeln zugänglich gemacht werden. Zur
besseren Orientierung ist dieser Vorlage ein Übersichtslageplan beigefügt.
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Die Bürgermeisterin
gez. i.V. Schweinsberg |