Betreff
Radweg unter dem Karst / von Ruhr zur Wupper
-Sachstandsbericht
Vorlage
077/2019
Aktenzeichen
FB 6.1/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Titel dieser Vorlage genannte Projekt wurde zunächst im September vergangenen Jahres mit der Vorlage 113/2018 dargestellt. Am 27.09.2018 beauftragte der Rat der Stadt Schwelm die Verwaltung, die zur Umsetzung der dargestellten Planungen erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw. weiterzuführen.

 

In chronologischer Reihenfolge sind die für die Umsetzung des Projektes relevanten Maßnahmen und Verhandlungen wie folgt aufzulisten:

  • Das Büro Ökoplan Kordges stellte in einem Arbeitstermin am 10.01.2019 das Ergebnis der Artenschutzprüfung (ASP) für das Projekt vor.
  • Im gleichen Arbeitstermin wurde die erforderliche Abstimmung mit der Deutschen Bahn vorbereitet und dann im Verlauf des Frühjahres weiter betrieben.
  • Die notwendige Vermessung der Bahnstrecke von Gevelsberg West bis zur Einmündung des Radweges in die Haßlinghauser Straße in Schwelm wurde vom beauftragten Büro Stichling aus Schwelm durchgeführt.
  • Das Büro Ahlenberg Ingenieure wurde von den Städten Gevelsberg und Schwelm jeweils mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung auf der Grundlage der Leistungsphasen 2 und 3 HOAI beauftragt.
  • Die Stadt Schwelm hat Gestattungsverträge ausgearbeitet, die mit den privaten Grundstückseigentümern abgeschlossen werden müssen.
  • Die Städte Gevelsberg und Schwelm befinden sich in engem Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg, da im Rahmen des Programms „Nahmobilität“ das Radwegeprojekt zur Förderung beantragt werden soll.

 

 

Aus den hier beschriebenen Maßnahmen bzw. Verhandlungen ergaben sich folgende Planänderungen bzw. –einschränkungen:

  • Die ASP kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme grundsätzlich realisierbar ist. Im Hinblick auf ein festgestelltes Fledermausvorkommen in mindestens zwei vom Tunnelbauwerk zugänglichen Höhlen, empfiehlt die ASP die Beleuchtung des Tunnelbauwerkes auf den Tageszeitraum zu beschränken.
  • Die Nutzung des stillgelegten Gleises in Gevelsberg West wird seitens der Deutschen Bahn nur in Verbindung mit Schutzmaßnahmen, den bestehenden Bahnbetrieb betreffend, gestattet. Hierzu zählen ein Schutzzaun zum S-Bahn Gleis, sowie Einhausungen des Radweges im Bereich der unter Spannung stehenden Masten der Oberleitung. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen betreffen den Projektabschnitt der Stadt Gevelsberg. Entsprechende Mehrkosten sind dort zu veranschlagen. Die abschließende Gestattung der Nutzung des Gleises liegt leider noch nicht vor, soll aber zeitnah herbeigeführt werden.
  • Die erfolgte Vermessung der stillgelegten Bahnstrecke hat offenbart, dass der Höhenunterschied, den die geplante Rampe aus dem Tunneleinschnitt bis zur städtischen Fläche an der Haßlinghauser Straße zu überwinden hat, rund 10m beträgt. Außerdem ist im Rahmen der Rampenschüttung die Verwendung von sogenannten Geogittern erforderlich. Die Geogitter, kombiniert mit einem definierten kornabgestuften Schüttmaterial ermöglichen die Ausbildung der östlichen Flanke der Rampe als Steilböschung. Auf diese Art und Weise ist der Erhalt der geologisch bedeutsamen Aufschlüsse in dem südlichen Einschnitt des Tunnels realisierbar. Die Mehrkosten für die beschriebene Rampenausbildung werden durch Einsparungen im Bereich des Tunnelausbaues verringert, jedoch steigt die Investitionssumme für die Errichtung des Schwelmer Teilstückes des Radweges um ca. 300.000 Euro auf ca. 1,3 Millionen Euro brutto. Eine Förderung durch das Programm Nahmobilität ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Die Kostensteigerung setzt voraus, dass es sich bei den kornabgestuften Schüttmaterialien um güteüberwachte Recyclingmaterialien aus Bauschutt handelt. Eine Voraussetzung, die noch mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises abgestimmt werden muss.

 

 

Weiteres Vorgehen, weitere Handlungsnotwendigkeiten:

  • Die abschließende Entscheidung der Deutschen Bahn AG, die Nutzung des stillgelegten Gleises in Gevelsberg betreffend, steht noch aus. Wenn zeitnah die positive Entscheidung gefallen ist, hat die Stadt Gevelsberg mit der Deutschen Bahn AG entsprechende Kauf- oder Gestattungsverträge zu vereinbaren. Nach Aussage der Bezirksregierung reicht für die Anmeldung des Radwegeprojektes eine verbindliche Absichtserklärung der Deutschen Bahn AG aus. Ein ausformulierter Gestattungsvertrag muss noch nicht vorliegen.
  • Am 29. April 2019 wird das Radwegeprojekt in der Sitzung des Behindertenbeirates der Stadt Schwelm vorgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, in dieser Sitzung ein positives Testat dieses Gremiums zu erhalten. Dies ist zudem für eine Förderung im Programm „Nahmobilität“ notwendig.
  • Die Gestattungsverträge, die die Stadt Schwelm mit den beiden privaten Grundstückseigentümern abschließen muss, liegen diesen im Entwurf vor. Die Verhandlungen hierzu werden weitergeführt. Dieser Verfahrensstand reicht für die Anmeldung des Projekts beim Förderprogramm Nahmobilität aus.

 

  • Das beauftragte Büro Ahlenberg Ingenieure hat für die Gevelsberger und Schwelmer Teilstücke des Radweges die Planunterlagen bis zum Stand des Vorentwurfes entwickelt. Das Büro wird entsprechend der Beauftragungen den Vorentwurf weiter detaillieren. Der derzeitige Stand ist ausreichend, um das Projekt in Arnsberg im Förderprogramm „Nahmobilität“ anzumelden.
  • Es wurde bereits erwähnt, dass die Verwaltungen Gevelsberg und Schwelm sich für das hier in Rede stehende Projekt vom Dezernat Nahmobilität der Bezirksregierung Arnsberg haben beraten lassen. Nachdem die Planungen in der im Vorhinein beschriebenen Weise fortgeschritten sind, wurde mit dem Dezernat der Bezirksregierung ein Präsentationstermin für den Monat Mai vereinbart. In diesem Präsentationstermin wird das Projekt dem Fördermittelgeber erneut dargelegt. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter wurde bereits vereinbart, dass zu diesem Zeitpunkt die dann vorhandenen Anmeldeformulare für die Förderung übergeben werden. 

 

Die weitere Entwicklung im Förderprogramm „Nahmobilität“ in Arnsberg

Im vorhergehenden Kapitel wurde bereits beschrieben, dass der Radweg unter dem Karst durch die Städte Gevelsberg und Schwelm bis zum Ende des Monats Mai im Förderprogramm „Nahmobilität“ bei der BR Arnsberg angemeldet sein wird. Die Bezirksregierung sammelt die Förderanmeldungen, die ihr aus ihrem Zuständigkeitsbereich zugeleitet werden, und wird die gesammelten Anmeldungen am 09.09.2019 zusammen mit dem Ministerium einer Prüfung unterziehen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Verteilung der Fördergelder vornehmen.

 

 

Die derzeit vorliegenden Planunterlagen zu diesem Projekt sind sehr umfangreich und können nur umständlich versendet werden. Aus diesem Grunde wird die Planung in der Sitzung eingehend erläutert und kann bei Bedarf den Fraktionen einzeln zugänglich gemacht werden. Zur besseren Orientierung ist dieser Vorlage ein Übersichtslageplan beigefügt.

 


 

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. i.V.

Schweinsberg