Wiederaufnahme des Verfahrens
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.11.2018 ist das Anliegen an die
Verwaltung herangetragen worden, den Standort des in dem Bereich des Bebauungsplans
Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ ansässigen Bau- und Heimwerkermarktes weiterhin
zu sichern. Der Fachmarkt soll durch Umstrukturierungsmaßnahmen marktfähig
gehalten werden und im Rahmen von Umbaumaßnahmen neue Verkaufsflächen
generieren.
Von den Maßnahmen soll im Wesentlichen der Bereich
„Gartencenter“ mit seinen Freiverkaufsflächen profitieren und in der Summe die
Möglichkeit schaffen, mit einer Umwandlungsfläche von 953m² die aktuelle
Verkaufsfläche auf 13.053m² zu erweitern.
Die angedachten Umstrukturierungsmaßnahmen nehmen
unter anderem Einfluss auf die zukünftige Sortimentsgestaltung und hätten
Auswirkungen auf die nicht-zentrenrelvanten sowie die zentrenrelevanten
Sortimente. Gemäß den Ausführungen des Antragstellers sollen die geplanten
Umstrukturierungsmaßnahmen in der Summe ca. 700m² an Verkaufsflächen für
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente generieren. Die geplanten
Sortimente sind dem eingangs genannten Anschreiben des Baumarktbetreibers
(Anlage 1 und 2) zu entnehmen.
Mit Schreiben vom 29.04.2019 hat der Planbegünstigte
die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren beantragt (Anlage 3).
Dieser Antrag enthält zudem eine Absichtserklärung, die im Rahmen der
Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten zu übernehmen.
Diesbezüglich beabsichtigt die Verwaltung, das bereits
in der Vergangenheit begonnene Verfahren des Bebauungsplans Nr. 82 „Nördlich
Güterbahnhof“ erneut aufzunehmen, um es mit geänderten Zielsetzungen
fortzusetzen zu können. Um Regelungen aus dem Städtebaurecht zu konkretisieren
sowie die Kostenübernahme vertraglich zu sichern, wird ein städtebaulicher
Vertrag zwischen dem Antragssteller und der Stadt Schwelm angefertigt.
In einem ersten Arbeitsschritt gilt es zunächst die
planungsrechtliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Hierbei sind die beantragten
Umstrukturierungsmaßnahmen mit den landesplanerischen Vorgaben bzgl. des
großflächigen Einzelhandels in Verbindung mit potentiellen Auswirkungen auf den
zentralen Versorgungsbereich der Schwelmer Innenstadt abzugleichen. Die aus
dieser Prüfung resultierenden Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren
Verfahrensschritte.
Verfahren
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), vom
11.09.2008, SV 134/2008.
Als nächster Verfahrensschritt kann folglich,
- ein
erneuter Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
- ein
erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden u. sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB eingeleitet werden.
Die Umsetzung dieses Verfahrensschrittes geschieht, sobald entsprechend
ausgearbeitete Unterlagen vorliegen.
Der Bebauungsplan ist im Vollverfahren fortzuführen. Im Rahmen des
weiteren Verfahrens wird u.a. gutachterlich geprüft, inwieweit die angedachten
Maßnahmen im Detail planungsrechtlich umsetzbar sind. In diesem Zusammenhang
ist auch zu untersuchen, inwieweit der Flächennutzungsplan (FNP) geändert oder
angepasst werden muss.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung Schweinsberg |