Sachverhalt:
Herr
Müller gehörte neben Herrn Gießwein und Frau Schier der Spielplatzkommission
an. Ein Ersatz muss gewählt werden.
Satzung
für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 27.11.2014
§
7
Unterausschüsse
„Für
einzelne Aufgaben der Jugendhilfe können bei Bedarf Unterausschüsse gebildet
werden. Sie sollen die Entscheidungen des JHA vorbereiten helfen. Die
Mitglieder der Unterausschüsse werden vom JHA aus seinen ordentlichen
und stellvertretenden Mitgliedern und ggf. aus Mitgliedern der Verwaltung
gewählt. Der JHA bestimmt die/den Vorsitzende/n und ihre/seine
Stellvertreter/in. Bei Beratung und Beschlussfassung haben alle Mitglieder
eines Unterausschusses gleiches Stimmrecht.“
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Wahlergebnis
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |