Betreff
SPD- Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße
Vorlage
072/2019
Aktenzeichen
FB 6.1/Sd
Art
Beschlussvorlage

Zusammenfassung:

 

Die Verwaltung hatte den vorliegenden Antrag zunächst mit Vorlage 087/2017 in den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 30.05.2017 eingebracht.

 

Nachdem es zwischen der antragstellenden Fraktion und der Verwaltung einen fachlichen Austausch über die entscheidungserheblichen Umstände des zur Entscheidung anstehenden Vorgangs und die Optionen für das weitere Verfahren gegeben hat, ist Konsens darüber erzielt worden, die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung zunächst über einen befristeten Zeitraum zu erproben.

 

Diese Probephase hat vom Zeitraum 01.08.2018 bis zum 31.03.2019 stattgefunden.

 

Im Ergebnis sind weder von der Stadtverwaltung Schwelm noch von der Kreispolizeibehörde EN große Verkehrsprobleme beobachtet worden. Seitens der Kreispolizeibehörde EN wird angeregt, zumindest während der Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich Wuppertal-Dieselstraße die Öffnung für Pkw in beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Seitens der Stadtverwaltung Schwelm wird dieser Vorschlag aus folgenden Gründen kritisch bewertet:

 

  • Es müsste eine gesonderte Prüfung durchgeführt werden, wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen auf die Lebensdauer des Brückenbauwerkes über die Schwelme auswirken würde. Ausführlichere Aussagen zum Zustand der Brücke finden sich im weiteren Verlauf dieser Sitzungsvorlage.

 

·         Ebenso müssten die Auswirkungen des dann erhöhten Verkehrsaufkommens auf das umliegende Verkehrsnetz untersucht werden sowie eine Überprüfung der Auflagen für die Baugenehmigungen des Großhandelsmarktes bzw. des Verteilzentrums eines Lebensmitteldiscounters stattfinden.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2017 beantragte die SPD-Fraktion, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße in Fahrtrichtung Nord aufzuheben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend zu regeln, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.

Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Straße In der Graslake) sollen verboten bleiben und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden (Schreiben s. Anlage).

Die Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Norden wurde in Umsetzung des damaligen Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 16.12.2009 (SV 132/2008/1) angeordnet.

Die Befassung des Fachausschusses ergab sich seinerzeit aus der Ansiedelung eines Großhandelsmarktes in der Saarstraße (und der Errichtung eines Verteilzentrums eines Lebensmitteldiscounters) im Jahr 2009. Im Zuge des erstgenannten Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten eingeholt, welches insgesamt vier Varianten einer möglichen Verkehrsführung zur Entscheidung stellte. Der Ausschuss folgte schließlich der Empfehlung des Büros und legte sich auf die dann umgesetzte Variante fest. Die Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Norden wurde im Jahr 2008 auch von den Anliegern mehrheitlich befürwortet.

 

In der jüngeren Vergangenheit wurden die von der Saarstraße in die B 483 /Talstraße eingebrachten Verkehrsströme gemessen (die Zahl der aus der Gemeindestraße zufließenden Kraftfahrzeuge ist maßgeblich für die Kostenbeteiligung der Stadt an dem Aufwand des Landesbetriebes für den Umbau der Ampelanlage am Knotenpunkt Saarstraße/Blücherstraße / B 483; hierzu wird auf die Vorlage 029/2017 und die Berichterstattung des FB 5 in der Sitzung des HA vom 14.09.2017 Bezug genommen).

 

Daher und wegen der im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes Carl vom Hagen-Straße / B 483 und Ruhrstraße bzw. der aktuellen Neuregelung der Beampelung entlang der gesamten B 483 bzw. L 706 in Ost-West-Richtung (Talstraße und Berliner Straße) empfiehlt sich eine erneute Beteiligung des Landesbetriebes auch im vorliegenden Zusammenhang.

 

Ebenso sind die Technischen Betriebe in ihrer Zuständigkeit für die bauliche Unterhaltung der Brücke im Einmündungsbereich zur B 483 (Bauwerksbezeichnung „Blücherstraße – Brücke über die Schwelme“) beteiligt worden. Im Hinblick auf den in dieser Vorlage behandelten Antrag haben die TBS bereits eine „Nachrechnung mit einem aktuellen Lastmodell gemäß Nachrechnungsrichtlinie“ veranlasst. Das Gutachten (insgesamt 224 Seiten) liegt nur in Papierform vor und kann den Fraktionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Es gelangt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass der allgemeine Zustand der Brücke („Note 2,2 als Ergebnis der regelmäßigen Prüfung Anfang 2017) der Zuführung weiterer Verkehre aus der Blücherstraße nicht entgegensteht. Jedoch dürfte eine Erhöhung der Belastung zu einer Verkürzung der Reststandzeit der Brücke führen. Der Brückenprüfer äußert sich auch zur Praktikabilität der formulierten Einschränkung des Schwerverkehrs.

 

Die „Nachrechnung“ führt außerdem zu einer Einstufung der Brücke als Bauwerk „mit vorläufig eingeschränkter Nutzungsdauer von 20 Jahren“. Sie ist damit zwangsläufig einer „Sonderprüfung“ in dreijährigem Abstand zu unterziehen.

 

Die TBS verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die beschriebenen „Nachrechnungen“ mittelfristig für alle Brücken in der (Baulast der) Stadt durchgeführt werden müssen, aktuell z.B. für die Brücke Nordstraße. 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße wird teilweise – in Fahrtrichtung Nord (zur B 483) – für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen aufgehoben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend geregelt, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.

 

Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) bleiben verboten und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden.

 


 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez. Schweinsberg