Zusammenfassung:
Die Verwaltung hatte den vorliegenden Antrag zunächst mit Vorlage 087/2017 in den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 30.05.2017 eingebracht.
Nachdem es zwischen der antragstellenden Fraktion und der Verwaltung einen fachlichen Austausch über die entscheidungserheblichen Umstände des zur Entscheidung anstehenden Vorgangs und die Optionen für das weitere Verfahren gegeben hat, ist Konsens darüber erzielt worden, die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung zunächst über einen befristeten Zeitraum zu erproben.
Diese Probephase hat vom Zeitraum 01.08.2018 bis zum 31.03.2019 stattgefunden.
Im Ergebnis sind weder von der Stadtverwaltung Schwelm noch von der Kreispolizeibehörde EN große Verkehrsprobleme beobachtet worden. Seitens der Kreispolizeibehörde EN wird angeregt, zumindest während der Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich Wuppertal-Dieselstraße die Öffnung für Pkw in beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Seitens der Stadtverwaltung Schwelm wird dieser Vorschlag aus folgenden Gründen kritisch bewertet:
- Es müsste eine gesonderte Prüfung
durchgeführt werden, wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen auf die
Lebensdauer des Brückenbauwerkes über die Schwelme auswirken würde.
Ausführlichere Aussagen zum Zustand der Brücke finden sich im weiteren
Verlauf dieser Sitzungsvorlage.
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Ebenso müssten die Auswirkungen des dann erhöhten
Verkehrsaufkommens auf das umliegende Verkehrsnetz untersucht werden sowie eine
Überprüfung der Auflagen für die Baugenehmigungen des Großhandelsmarktes bzw.
des Verteilzentrums eines Lebensmitteldiscounters stattfinden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.04.2017 beantragte die
SPD-Fraktion, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die
Saarstraße in Fahrtrichtung Nord aufzuheben und die Verkehrsführung in diesem
Bereich dahingehend zu regeln, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende
Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr
gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.
Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in
die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Straße In der Graslake) sollen
verboten bleiben und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu
unterbinden (Schreiben s. Anlage).
Die Sperrung der Blücherstraße in
Fahrtrichtung Norden wurde in Umsetzung des damaligen Beschlusses des
Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 16.12.2009 (SV 132/2008/1) angeordnet.
Die Befassung des Fachausschusses ergab sich
seinerzeit aus der Ansiedelung eines Großhandelsmarktes in der Saarstraße (und
der Errichtung eines Verteilzentrums eines Lebensmitteldiscounters) im Jahr
2009. Im Zuge des erstgenannten Baugenehmigungsverfahrens wurde ein
Verkehrsgutachten eingeholt, welches insgesamt vier Varianten einer möglichen
Verkehrsführung zur Entscheidung stellte. Der Ausschuss folgte schließlich der
Empfehlung des Büros und legte sich auf die dann umgesetzte Variante fest. Die
Sperrung der Blücherstraße in Fahrtrichtung Norden wurde im Jahr 2008 auch von
den Anliegern mehrheitlich befürwortet.
In der jüngeren Vergangenheit wurden die von der Saarstraße in die B 483
/Talstraße eingebrachten Verkehrsströme gemessen (die Zahl der aus der
Gemeindestraße zufließenden Kraftfahrzeuge ist maßgeblich für die
Kostenbeteiligung der Stadt an dem Aufwand des Landesbetriebes für den Umbau
der Ampelanlage am Knotenpunkt Saarstraße/Blücherstraße / B 483; hierzu wird
auf die Vorlage 029/2017 und die Berichterstattung des FB 5 in der Sitzung des
HA vom 14.09.2017 Bezug genommen).
Daher und wegen der im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes Carl
vom Hagen-Straße / B 483 und Ruhrstraße bzw. der aktuellen Neuregelung der
Beampelung entlang der gesamten B 483 bzw. L 706 in Ost-West-Richtung
(Talstraße und Berliner Straße) empfiehlt sich eine erneute Beteiligung des
Landesbetriebes auch im vorliegenden Zusammenhang.
Ebenso sind die Technischen Betriebe in ihrer Zuständigkeit für die
bauliche Unterhaltung der Brücke im Einmündungsbereich zur B 483
(Bauwerksbezeichnung „Blücherstraße – Brücke über die Schwelme“) beteiligt
worden. Im Hinblick auf den in dieser Vorlage behandelten Antrag haben die TBS
bereits eine „Nachrechnung mit einem aktuellen Lastmodell gemäß
Nachrechnungsrichtlinie“ veranlasst. Das Gutachten (insgesamt 224 Seiten) liegt
nur in Papierform vor und kann den Fraktionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden. Es gelangt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass der allgemeine
Zustand der Brücke („Note 2,2 als Ergebnis der regelmäßigen Prüfung Anfang
2017) der Zuführung weiterer Verkehre aus der Blücherstraße nicht
entgegensteht. Jedoch dürfte eine Erhöhung der Belastung zu einer Verkürzung
der Reststandzeit der Brücke führen. Der Brückenprüfer äußert sich auch zur
Praktikabilität der formulierten Einschränkung des Schwerverkehrs.
Die „Nachrechnung“ führt außerdem zu einer Einstufung der Brücke als
Bauwerk „mit vorläufig eingeschränkter Nutzungsdauer von 20 Jahren“. Sie ist
damit zwangsläufig einer „Sonderprüfung“ in dreijährigem Abstand zu
unterziehen.
Die TBS verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die beschriebenen „Nachrechnungen“ mittelfristig für alle Brücken in der (Baulast der) Stadt durchgeführt werden müssen, aktuell z.B. für die Brücke Nordstraße.
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Beschlussvorschlag:
Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße wird
teilweise – in Fahrtrichtung Nord (zur B 483) – für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen aufgehoben und die
Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend geregelt, dass die Saarstraße
weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der
Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.
Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in
Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) bleiben verboten und sind ggf. durch geeignete
Maßnahmen weiterhin zu unterbinden.
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Die Bürgermeisterin i.V. gez. Schweinsberg |