Sachverhalt:
In der Sitzung des
JHA/SchA vom 01.10.2018 wurde die Verwaltung beauftragt darzulegen, was benötigt
wird, um die Schulsozialarbeit in Schwelm zu verstetigen. Der nachfolgende
Sachverhalt stellt die derzeitigen Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit in
Schwelm dar.
Aktuell wird
Schulsozialarbeit an allen vier Grundschulen sowie an den weiterführenden
Schulen (MGS, DBR), Träger der Schulsozialarbeit ist der Kinderschutzbund
Schwelm. Die Ressourcen sind folgendermaßen verteilt:
GS Engelbertstraße: 10
Stunden/Woche
GS Ländchenweg: 13
Stunden /Woche
GS Nordstadt: 10
Stunden/Woche
GS St. Marien: 10
Stunden/Woche
Dietrich Bonhoeffer
Realschule: 20
Stunden/Woche
Märkisches Gymnasium Schwelm: 22
Stunden/Woche
Es stehen insgesamt
rund 101.500 € jährlich für die Schulsozialarbeit zur Verfügung, die sich wie
folgt zusammensetzen:
35.382 € Zuschüsse
aus Landesmitteln (2019)
44.000 € städtische
Mittel (2019)
20.000 € Zuwendung
der Grünewald Stiftung an den Kinderschutzbund Schwelm
(jährlich)
2.000 € sonstige Spenden an d en
Kinderschutzbund Schwelm
Das städtische
Gymnasium hat bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Umwandlung
einer Lehrerstelle in eine halbe Schulsozialarbeiterstelle gestellt.
Es wird
vorausgesetzt, dass diesem Antrag entsprochen wird.
Künftig kann unter
dieser Voraussetzung die Stundenzahl für die Schulsozialarbeit im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel an den
vier Grundschulen und der Dietrich Bonhoeffer Realschule aufgestockt werden,
was von allen Beteiligten als notwendig angesehen wird und in der letzten Sitzung
des JHA/SchA aufgrund der zunehmenden Problematik der Schülerschaft
nachvollziehbar erläutert wurde.
In Absprache mit den
Schulleitungen und dem Kinderschutzbund sollen die Stunden ab dem Schuljahr
2019/2020 folgendermaßen verteilt werden:
GS Engelbertstraße: 15
Stunden/Woche
GS Ländchenweg: 15
Stunden /Woche
GS Nordstadt: 12
Stunden/Woche
GS St. Marien: 12
Stunden/Woche
Dietrich Bonhoeffer
Realschule: 25
Stunden/Woche
Die Mittel stehen
für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.
Die Verwaltung
empfiehlt, dem Deutschen Kinderschutzbund Schwelm weiterhin die Durchführung
der Schulsozialarbeit zu übertragen, da dieser über langjährige Erfahrung
verfügt und eine gute Qualität der Arbeit sicherstellt.
Zur Verstetigung der
Schulsozialarbeit soll zum 01.01.2020 eine Kooperationsvereinbarung zwischen
der Stadt Schwelm und dem DKSB über drei Jahre mit Option auf Verlängerung
geschlossen werden.
Die Landesmittel
(aus dem BuT-Etat) wurden bis 2022 zugesagt, bei Abruf dieser Mittel ist die
Stadt Schwelm verpflichtet, ihren Finanzierungsanteil von 60% zu leisten, so dass diese Mittel bis
2022 zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass die Grünewald Stiftung
dem DKSB Schwelm weiterhin Zuwendungen für die Schulsozialarbeit zukommen lässt.
Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der dann fehlende Betrag in Höhe von
20.000 € zumindest für die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung bis Ende 2022
durch städtische Mittel kompensiert werden.
Sobald eine
Entscheidung über die Umwandlung der Lehrerstelle am Gymnasium erfolgt ist,
wird die Verwaltung eine Vorlage über die Verstetigung der Schulsozialarbeit
zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des JHA und des SchA
vorlegen.
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |