Betreff
Gute Schule 2020
Vorlage
059/2019
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

In der Vorlage 018/2017 wurden die für das Programm „Gute Schule 2020“  vorgesehenen Maßnahmen und deren Umsetzungsjahre aufgeführt. Die damalige Übersicht ist hier nochmals dargestellt:

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Übersicht ging die Verwaltung  noch von einer Summe in Höhe von 1.657.704 € aus. Tatsächlich bewilligt wurden 1.650.064 € (412.516 € pro Jahr).

Durchgeführte Maßnahmen 2017:

 

Durchgeführte Maßnahmen 2018:

 

Im Jahr 2018 verständigten sich die Schulleitungen zunächst auf eine Erprobungsphase mit verschiedenen Testgeräten, bevor eine umfängliche Beschaffung von Endgeräten und Präsentationsgeräten durchgeführt werden sollte. Alle Schulen haben zunächst jeweils zwei sog. Ipad-Koffer in Klassenstärke erhalten. An bestimmten Stellen sind Access-Points vorhanden, über die die Geräte sich mit dem Internet verbinden können. Sie haben gemäß ihrer Planung die jeweiligen Präsentationsgeräte erhalten.
Die Breitbandverbindung der Telekom konnte aufgrund des stadtweiten Ausbaus innerhalb von Schwelm ebenfalls zum Teil auf 100 Mbit erhöht werden.

Die Schulen waren somit in der Lage, den EDV-Einsatz der Geräte zu erproben und  ihre  Medien­konzepte auf dieser Basis zu erstellen.

Da durch die oben beschriebene Testphase nur eine beschränkte Anzahl von  Geräten / Endgeräten beschafft wurden, steht aus dem Förderjahr 2018 noch ein Betrag in Höhe von  154.720,65 € zur Verfügung.

 

Am 02.04.2019 hat mit den Schulleitungen eine Evaluation der Testphase stattgefunden. Neben den Beschaffungen wird der weitere flächendeckende WLAN-Ausbau forciert.

Aufgrund des Erfahrungsaustausches mit den Schulleitungen soll der  Betrag in Höhe von rd. 154.720,65 € aus dem  Förderantrag 2018 wie folgt verausgabt werden:

-          Ausbau WLAN / Ausbau Breitband

-          Schulungen Medienberater / Lehrkräfte

-          Kauf von Software / Lernapps

-          Einrichtung Speichermöglichkeiten ( Clouds)

-          Ausstattung Möbel

 

Derzeit sind die Leitungen für eine massive gleichzeitige  Internetnutzung in der Schule nicht ausgelegt. Die Nutzung der digitalen Ausstattung im Internetbereich kann daher nur beschränkt erfolgen, weshalb der Breitbandausbau für die Jahre 2019 und 2020 Priorität hat.

Um eine Beteiligung an weiteren Landes- und Bundesförderprogrammen zu prüfen, wurde der Breitbandausbau für die Schulen für das Jahr 2018 zunächst zurück gestellt. Derzeit führt der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Markterkundung durch, mit der sich die Städte im EN-Kreis gemeinsam für ein interkommunales Förderprogramm im Rahmen des Landesprogramms „Schulen an die Glasfaser“ von Gigabit NRW bewerben wollen. Der Förderantrag soll Mitte 2019 gestellt werden, mit einer Förderzusage und einem Ausbaubeginn im Rahmen dieses Förderprogramms ist im EN-Kreis frühestens Mitte 2020 zu rechnen. Wann dann konkret in der Stadt Schwelm ein Ausbau über dieses Förderprogramm durchgeführt würde, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Um den Schulen die Möglichkeit zu geben, die digitale Ausstattung vollumfänglich und zeitnah nutzen zu können, ist daher geplant, dass die Stadt Schwelm den Aufbau eines „Glasfaser-Stadtnetzes“ (Breitband) mit dem Anschluss aller Schulen an dieses Netz ab Herbst 2019 selbstständig in Auftrag gibt. Hierfür sollen die finanziellen Mittel für den schulischen Anteil aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ verwendet werden. Die Verwendung der Fördermittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist im ursprünglichen Mittelansatz bereits vorgesehen.

 

 

 

Vorschau:
Geplant sind für die Jahre 2019 und 2020 folgende Maßnahmen:

2019                      Weiterer Ausbau Breitband

                               Beginn Beschaffungen Präsentationsgeräte / Endgeräte alle Schulen

2020                      Weiterer Ausbau Breitband
                               Restbeschaffung Präsentationsgeräte
                     Ergänzende Mittel für An- und Umbauten an Schulen

 

Der Förderbetrag für 2019 kann nach Rücksprache mit der Kreditbank NRW auch in Teilanträgen abgerufen werden, so dass der Förderbetrag je nach Umsetzungsstand  in 2019 und 2020 verausgabt werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Vorlage 059/2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann