Sachverhalt:
Nach § 9 der
Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018/2019 in
Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sind alle vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 133/2018 vom 05.09.2018 die Haushaltsüber-schreitungen für
das Haushaltsjahr 2018 – Zeitraum 01.03.2018 bis zum 31.08.2018 –
bekannt gegeben.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 €
(Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018/2019)
werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben.
Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.09.2018
wurden für das Haushaltsjahr 2018/2019 insgesamt folgende
Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2018 |
01.09.2018 - 31.01.2019 |
95.646,13 € |
159.055,33 € |
254.701,46 € |
Anlage 1
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2019 |
01.01.2019 - 31.03.2019 |
20.600,00 € |
32.655,00 € |
53.255,00 € |
Anlage 2
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Diese vom 1.
Beigeordneten oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2018/2019 und ab
02/2019 von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüber-schreitungen werden zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |