Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
055/2019
Aktenzeichen
3/IS, La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018/2019 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 133/2018 vom 05.09.2018 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2018 – Zeitraum 01.03.2018 bis zum 31.08.2018 –

bekannt gegeben.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018/2019) werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert. 

 

Ab dem 01.09.2018 wurden für das Haushaltsjahr 2018/2019 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2018

01.09.2018 -  31.01.2019

95.646,13 €

159.055,33 €

254.701,46 €

Anlage 1

 

2019

01.01.2019 -  31.03.2019

20.600,00 €

32.655,00 €

53.255,00 €

Anlage 2

 

 

 

 

 

Diese vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2018/2019 und ab 02/2019 von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüber-schreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

 

 


 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg