Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
050/2019
Aktenzeichen
FB 4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                    162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

12.03.2019                            85                                        163 (davon 81 geduldete Flüchtlinge)                                  

 

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 12.03.2019

 

0-5 Jahre                             24 Personen

6-10 Jahre                          11 Personen

11-17 Jahre                        20 Personen

18 und älter           100 Personen

65 und älter                         7 Personen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 12.03.2019

 

Türkei                                  16 Personen

Afghanistan                       13 Personen                                    

Irak                                       13 Personen

Iran                                       13 Personen

Ghana                  12 Personen

Albanien                             11 Personen

Kosovo                  9 Personen

Russ. Förderation             9 Personen

Tadschikistan      9 Personen

China                                      7 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber kommen u.a. aus  Aserbaidschan, Armenien, Bangladesch,, Eritrea, Libanon, Marokko, Mongolei, Somalia.

 

 

Aktuelle Erfüllungsquoten

 

Im Februar 2019 wurden der Stadt Schwelm 13 Flüchtlinge neu zugewiesen, da die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren nicht  erfüllt war. Von den 13 zugewiesenen Asylbewerbern kommen 10 aus der Türkei und 3 aus dem Iran.
Aktuell (Stand 03.03.2019) liegt die  Erfüllungsquote der Stadt Schwelm  in diesem Bereich bei 101,76 %.

 

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand  03.03.2019) liegt die Erfüllungsquote bei 100,62 % = 286  Personen.

 

Wie bereits in den vergangenen Sitzungen berichtet, handelt es sich bei den vorgenannten Quoten  um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse können kurzfristige Änderungen eintreten, die dazu führen, dass Flüchtlinge aufgenommen werden müssen.

 

 

Digitalisierung des Asylverfahrens

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 10.10.2018 wurde bereits über die geplante Einführung der Fast-ID-Technik (Fingerabdruck-Schnell-Abgleich) berichtet (siehe hierzu die bisherigen Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 152/2018).

 

Mit Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26.06.2019 wurde die Stadt Schwelm in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr alle Behörden mit der Technik ausgestattet worden sind und die entsprechende Ermächtigungsgrundlage im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft tritt.

Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Behörden nach dem AsylbLG geschaffen, um bei Zweifeln an der Identität eines Flüchtlings, diese mittels Fast-ID-Abfrage zu überprüfen und somit einen Leistungsmissbrauch zu verhindern.

 

Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG)

Vor-Ort-Prüfung der FlüAG-Meldungen

 

Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 070/2017 dargestellt, wurde zum 01.01.2017 das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) dahingehend geändert, dass nunmehr eine monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung der zahlungsrelevanten Personen zu erfolgen hat.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat in seinem Erlass vom 27.07.2017 festgelegt, dass in der Zeit vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2020 die FlüAG-Meldungen einer jeden Kommune im Regierungsbezirk Arnsberg mindestens einmal vor Ort zu prüfen sind.

Seitens der Bezirksregierung Arnsberg wurde nunmehr mit Schreiben vom 05.03.2019 mitgeteilt, dass die FlüAG-Meldungen der Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis in der Zeit vom 08.04. bis zum 03.05.2019 geprüft werden. Geprüft werden die Meldungen aus dem Monat Dezember 2018.

Wann die Vor-Ort-Prüfung in Schwelm stattfindet, wurde bisher noch nicht mitgeteilt.

 

Für diese Vor-Ort-Prüfung sind bis zum 22.03.2019 seitens der Asylbehörden umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. So wurde der Stadt Schwelm eine Vorgangstabelle übermittelt, in der 108 Personen aufgeführt sind. Für diese Personen sind im Vorfeld diverse Angaben zum Asylverfahren in dieser Tabelle zu erfassen und an die Bezirksregierung zu übermitteln. Dies führt aktuell zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung im Asylbereich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 050/2019 zur Kenntnis.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez.

Schweinsberg