Betreff
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Sauberkeit in der Stadt
Vorlage
161/2018/1
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird als erledigt angesehen, da die vorgetragenen Anregungen bereits mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen umgesetzt werden und im Weiteren durch  Beschlussfassung über Vorlage 216/2018 im „Konzept Sauberkeit und Stadtbildpflege“ aufgegriffen werden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Presseveröffentlichung zum City Team informiert.

 


Sachverhalt:

 

Die Petenten der Eingabe haben mit Datum vom 20.08.2018 das Thema Kontrolle und Ahndung von Verstößen in Sachen Sauberkeit und Abfall angesprochen.

Die Stadtverwaltung führt dazu aus, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Schwelm vom 17.09.2009 die Möglichkeit der Ahndung der Verstößen vorsieht und dass dies in der Praxis auch so gehandhabt wird. Die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sprechen Verstöße an und verwarnen auch Personen, die sich nicht regelkonform verhalten.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann