Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
041/2019
Aktenzeichen
FB 1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Hauptausschuss für
die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse eine/n
Schriftführer/in.
Die Verwaltung
schlägt vor, ergänzend zu den bisherigen Schriftführerinnen für diese Aufgabe
Frau Heidi Graeve vom Fachbereich 1 zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau Heidi Graeve
wird zur Schriftführerin für den Hauptausschuss bestellt.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |