Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
041/2019
Aktenzeichen
FB 1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse eine/n Schriftführer/in.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ergänzend zu den bisherigen Schriftführerinnen für diese Aufgabe Frau Heidi Graeve vom Fachbereich 1 zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Heidi Graeve wird zur Schriftführerin für den Hauptausschuss bestellt.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann