Betreff
Freigabe von Verkaufssonntagen 2019
Vorlage
039/2019
Aktenzeichen
FB 5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11.01.2019 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2019.

 

Beantragt ist zum einen die Freigabe der Sonntage 05.05.2019 und 13.10.2019 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten. In ihrem Antrag begründet die Werbegemeinschaft das Interesse an der Öffnung der Verkaufsstellen mit den zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltungen.

 

Zum anderen ist die Freigabe des 15.12.2019 beantragt. Dies ist der 4. Advent und es findet der Weihnachtsmarkt statt. Dieser Teil des Antrags ist nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage, da zunächst der Abschluss des seit 2018 laufenden Gerichtsverfahrens aufgrund der Klage der Gewerkschaft VER.DI abgewartet werden soll. Sobald die Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.

 

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,

3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.

Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen 3 und 4). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

Die Stellungnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 2 und 5). Diese lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab.

 

Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die beantragten Verkaufssonntage an den Trödelmarkt-Tagen freizugeben, da aus mindestens drei Gründen ein öffentliches Interesse daran besteht.

 

Die Trödelmärkte haben schon zu früheren Zeiten, bevor die Geschäfte sonntags geöffnet wurden, immense Besucherströme ausgelöst. Aktuell wird die zu erwartende Besucherzahl von der WGS auf 30.000 bis 40.000 beziffert. Somit ist der in Punkt 1 geforderte Anlassbezug für die Ladenöffnung gegeben.

 

Um auch die gesetzliche Vorgabe der räumlichen Nähe einzuhalten, wird die Ladenöffnung nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt. Wie aus dem beiliegenden Plan ersichtlich ist, soll aber aus der Erfahrung heraus berücksichtigt werden,  dass die Trödelmarkt-Besucher nördlich die freien Parkflächen bis hin zum OBI-Gelände und östlich im Bereich Möllenkotten nutzen. Im Westen soll der Bereich am Ende der Fußgängerzone („Nostalgiezone“) enden und im Süden hinter der evangelischen Kirche.

 

Außerdem dienen diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stärkung des Einzelhandels  insbesondere gegenüber dem Onlinehandel und die Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018 sehen eine Fortführung dementsprechend ausdrücklich vor. Der Einzelhandel ist darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er nicht über den Preis konkurrieren kann.

 

Kaum ein anderes Ereignis ist gleichermaßen geeignet, den vielen Besuchern die Attraktivität der Stadt zu präsentieren. Für die Trödelmärkte in der Innenstadt ist Schwelm überregional bekannt.

 

Nicht zuletzt ist die Tatsache zu würdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag für drei Sonntage weit unterhalb der möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen wird.

 

Die Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 05.05.2019 im Zusammenhang mit dem 86. Trödelmarkt. Um das formelle Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 eine Entscheidung treffen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann