Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
11.01.2019 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V.
(WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2019.
Beantragt ist zum
einen die Freigabe der Sonntage 05.05.2019 und 13.10.2019 in Verbindung mit den
dann stattfindenden Trödelmärkten. In ihrem Antrag begründet die
Werbegemeinschaft das Interesse an der Öffnung der Verkaufsstellen mit den
zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltungen.
Zum anderen ist die
Freigabe des 15.12.2019 beantragt. Dies ist der 4. Advent und es findet der
Weihnachtsmarkt statt. Dieser Teil des Antrags ist nicht Inhalt dieser
Beschlussvorlage, da zunächst der Abschluss des seit 2018 laufenden
Gerichtsverfahrens aufgrund der Klage der Gewerkschaft VER.DI abgewartet werden
soll. Sobald die Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird die Verwaltung eine
entsprechende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.
Ein öffentliches Interesse liegt
insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen
Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder
der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder
der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte,
Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere
für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort
sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs
im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe
zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.
Im Hinblick auf die
mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die
verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die
Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.
Die Stellungnahmen
der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Katholischen
Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen
3 und 4). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände
gegen die Sonntagsöffnung.
Die Stellungnahmen
der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen
ebenfalls vor (Anlagen 2 und 5). Diese lehnen die beantragten
Öffnungszeiten ab.
Die Verwaltung
schlägt dennoch vor, die beantragten Verkaufssonntage an den Trödelmarkt-Tagen
freizugeben, da aus mindestens drei Gründen ein öffentliches Interesse daran
besteht.
Die Trödelmärkte
haben schon zu früheren Zeiten, bevor die Geschäfte sonntags geöffnet wurden,
immense Besucherströme ausgelöst. Aktuell wird die zu erwartende Besucherzahl
von der WGS auf 30.000 bis 40.000 beziffert. Somit ist der in Punkt 1
geforderte Anlassbezug für die Ladenöffnung gegeben.
Um auch die
gesetzliche Vorgabe der räumlichen Nähe einzuhalten, wird die Ladenöffnung
nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt. Wie aus dem beiliegenden Plan
ersichtlich ist, soll aber aus der Erfahrung heraus berücksichtigt werden, dass die Trödelmarkt-Besucher nördlich die
freien Parkflächen bis hin zum OBI-Gelände und östlich im Bereich Möllenkotten
nutzen. Im Westen soll der Bereich am Ende der Fußgängerzone („Nostalgiezone“)
enden und im Süden hinter der evangelischen Kirche.
Außerdem dienen
diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stärkung des
Einzelhandels insbesondere gegenüber dem
Onlinehandel und die Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt
Schwelm aus 2018 sehen eine Fortführung dementsprechend ausdrücklich vor. Der
Einzelhandel ist darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu
vermitteln, da er nicht über den Preis konkurrieren kann.
Kaum ein anderes
Ereignis ist gleichermaßen geeignet, den vielen Besuchern die Attraktivität der
Stadt zu präsentieren. Für die Trödelmärkte in der Innenstadt ist Schwelm
überregional bekannt.
Nicht zuletzt ist
die Tatsache zu würdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag für drei Sonntage weit
unterhalb der möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch
auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen wird.
Die Antragstellerin
WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 05.05.2019 im Zusammenhang mit
dem 86. Trödelmarkt. Um das formelle Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt
abschließen zu können, muss der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 eine
Entscheidung treffen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Rat, die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die anliegende
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen
Sonntagen“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |