Sachverhalt:
Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen 1 und 2 wurden dem Arbeitskreis
Zentralisierung in seiner Sitzung am 11.2.2019 präsentiert. Nunmehr ist es
erforderlich, den aktuellen Vorplanungsstand vom Rat der Schwelm beschließen zu
lassen, um den Zeitplan der Bauprojekte einhalten zu können.
Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 basiert auf den Beratungen in der
Sitzung des Arbeitskreises Zentralisierung vom 11.2.2019. Demnach wird es als
notwendig erachtet, die Verwaltung mit der Prüfung einer Erweiterung der
Tiefgarage in südlicher Richtung zu beauftragen. Zudem ist darzustellen, wie hoch die Kosten
für diese Erweiterung wären. Zur Unterstützung dieser Aufgabe soll die
Verwaltung ein externes Büro beauftragen.
Die Kosten für diese Begleitung konnten für die heutige Sitzung wegen
der Kurzfristigkeit nicht in Erfahrung gebracht werden, stehen aber
grundsätzlich im Etat 2019 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die
Verwaltung, die Planungen für den Neubau des Rathauses einschließlich der
Tiefgaragenebene und des Kulturzentrums auf der Grundlage der Vorplanungen
(Stand:11.2.2019) weiter fortzuführen.
2.
Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die
Verwaltung mit der Prüfung und Darstellung im Arbeitskreis Zentralisierung, ob
eine Erweiterung der Tiefgaragenebene in südlicher Richtung realisierbar ist
und welche Kosten für diese Erweiterung entstehen würden. Für die Prüfung und
Darstellung ist eine externe Unterstützung der Verwaltung zu beauftragen.
3.
Die für die Umsetzung der Ziffer 2
entstehenden Kosten werden im Etat 2019 zur Verfügung gestellt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |