Sachverhalt:
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 07.02.2019 hat die
FDP- Fraktion im Anschluss an den Bericht des „Trägervereins Schwelmebad
e.V.“ folgenden Antrag gestellt:
Der „Trägerverein
Schwelmebad e.V.“ erhält für die Reparatur der Folienauskleidung des Kinderplanschbeckens des Schwelmebades einen einmaligen Betrag in
Höhe von 26.500 €. Die Auszahlung des Betrages setzt einen entsprechenden
Nachweis der entstandenen Aufwendungen voraus.
Dieser Antrag
wurde mit drei Stimmen dafür bei zwölf Enthaltungen beschlossen.
In einem nächsten
Schritt ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Schwelm über die formale Mittelbereitstellung
im Wege einer Haushaltüberschreitung entscheidet.
Die nächste Sitzung
des Rates der Stadt Schwelm findet am 14.02.2019 statt.
Die Tagesordnung
kann gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in der Sitzung durch Beschluss des Rates
erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub
dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind.
Eine Angelegenheit
duldet nach der Kommentierung dann
keinen Aufschub, wenn ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der
einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Ratssitzung aufgeschoben
werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht
werden können.
Der Vorsitzende des
Trägervereins hat im Rahmen seines abgegebenen Berichts im Hauptausschuss am
07.02.2019 dargestellt, dass es erforderlich ist, kurzfristig einen
entsprechenden Auftrag zu erteilen, da andernfalls die geplante Baderöffnung gefährdet ist.
Die rechtzeitige Auftragserteilung durch den
Trägerverein setzt die Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel voraus.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Sitzungsvorlage 025/2019 in der Sitzung des Rates am
14.02.2019 zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 01.01.13.531700 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
an private Unternehmen - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 26.500 € bewilligt.
Die Deckung ist
durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen
bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein- in Höhe von 26.500 € gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
01.01.13 Zentrales Gebäudemanagement
Aufwand x |
Ertrag |
Einmalig x |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv x |
Bedarf i. Haushaltsjahr 26.500 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
x |
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 –
Kreisumlage allgemein- in Höhe von 26.500 €.
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |