Betreff
Neugestaltung der Elternbeitragssatzung für die Tagesbetreuung
Vorlage
039/2018/1/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Diese Vorlage ersetzt die Vorlagen 039/2018/1/2/3/4/5.

Der Sachverhalt wird in dieser Vorlage nochmals vollständig abgedruckt.

Lediglich die Vergleichstabelle mit anderen Städten wurde angefügt.

 

Sachverhalt:

In der Elternbeitragssatzung vom 10.01.2012 hat die Stadt Schwelm die Beiträge für die Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und OGS festgelegt.

Die damalige Festlegung sah unter anderem eine automatisierte jährliche Erhöhung der Beträge um 1,5% vor, analog zur Steigerung der Kindpauschalen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Beträge für die Betreuung in der OGS waren zu dem Zeitpunkt auf 150,- gedeckelt.

Aktuell liegt ein Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung/Überarbeitung der Satzung/Elternbeiträge vor. In der Sitzung des JHA am 29.01.2018 wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, eine aktualisierte Satzung zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen.

 

Der weiterhin steigende Betreuungsbedarf, die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und geänderte Einkommensverhältnisse machen es notwendig, die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Freigrenze von 18.000,- €, die am 14.11.2011 beschlossen wurde, um das Einkommen von Empfängern von  ALG II- und Grundsicherungsleistungen nicht mehr prüfen zu müssen, reicht nach aktuellen Gesichtspunkten nicht mehr aus.

 

Eltern mit vergleichbarer Netto-Einkommenshöhe (wie ALG II) werden durch die bisherigen Beitragsgrenzen benachteiligt und müssen trotz geringem Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit den Elternbeitrag aufbringen, was faktisch zu einer Schlechterstellung gegenüber ALG II-Empfängern führen kann. Eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Beitragsfreiheit von 18.000,- Euro auf 20.000,- Euro soll das zukünftig verhindern. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, die Beitragstabelle zu erweitern, stärker zu differenzieren und den gesamten Berechnungsspielraum auszuschöpfen. So soll die vom Gesetzgeber jeweils vorgegebene maximale Beitragshöhe für die OGS-Betreuung (aktuell 185,- Euro) erreicht werden und gleichzeitig eine weitere Einkommensgruppe über 95.000,- Euro Jahreseinkommen kalkuliert werden, die dann für alle Elternbeitragsarten gilt.

Die Beiträge für die OGS sollen sich  wegen der vergleichbaren Betreuungszeit an den Beiträgen zur 25-Stunden-Betreuung in Tageseinrichtungen orientieren.

Die Beiträge für die Kindertagespflege sollen sich weiterhin an den Beiträgen zur Betreuung in Tageseinrichtungen orientieren.

Die reduzierte Beitragsstufe für bis zu 12,5 Std. betreute Kinder soll beibehalten werden.

Eine jährliche automatische Erhöhung der Elternbeiträge analog der jährlichen gesetzlich festgelegten Anpassung der Kindpauschalen soll es nicht mehr geben, um die Effizienz bei der Bearbeitung der Elternbeiträge zu erhöhen. Für die drei genannten Betreuungsarten soll weiterhin unabhängig vom durch das Land NRW beitragsfrei gestellten letzten Kindergartenjahr eine sozial gestaffelte Geschwisterkindermäßigung gelten. Die bisherige Regelung, dass bei mehreren gleichzeitig betreuten Kindern einer Familie die Einkommens-Einstufung dieser Familie um eine Einkommensgruppe herabgestuft wird, soll bestehen bleiben, das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind beitragsbefreit sein.

 

Die soziale Staffelung der Elternbeiträge soll verstärkt werden, Einkommen bis zu einer Höhe von rund 65.000,00 Euro entlastet, darüber liegende Einkommen stärker herangezogen werden. Bei den höheren Einkommen muss berücksichtigt werden, dass hier die steuerlichen Möglichkeiten, Kinderbetreuungskosten abzusetzen, stärker greifen.

 

Eine Modellrechnung mit der neuen Tabelle auf der Basis des letzten Kindergartenjahres ergibt eine geringe Abweichung zum Vorjahresergebnis. Das jährliche Rechnungsergebnis verändert sich jeweils aufgrund der wechselnden Einkommensverhältnisse und Kinderzahlen und kann daher erst im Nachhinein genau beziffert werden.

 

Eine Anpassung der Elternbeiträge an die allgemeine Teuerungsrate soll frühestens wieder in 5 Jahren stattfinden, die Tabelle in der Anlage  bis dahin gelten.

 

 

Die Bürgermeisterin

                  In Vertretung

gez. Schweinsberg

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Anlage zur Satzung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS wird beschlossen.