Antrag der FDP-Fraktion vom 31.01.2019
Sachverhalt:
1.
Siedlungsflächenentwicklung im Bereich
Linderhausen
Der zurzeit rechtskräftige
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW), in Kraft getreten am 08.02.2017, schreibt
in Ziel 2-3 fest, dass regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen
Siedlungsbereichen eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2.000
Einwohnern zugrunde liegt. Unterhalb dieser Größe können i.d.R. keine
zentralörtlich bedeutsamen Versorgungsfunktionen ausgebildet werden und die
Entwicklung dieser Ortsteile ist in erster Linie auf den Bedarf der
ortsansässigen Bevölkerung beschränkt.
Aufgrund der o.g. Vorgaben wird das
Wohngebiet Linderhausen im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich festgelegt. Der Regionalplan entspricht damit den Zielen des LEP
NRW.
Mit dem derzeit laufenden
Änderungsverfahren zum LEP NRW sollen u.a. die Entwicklungsmöglichkeiten von
kleineren Ortsteilen verbessert werden. Einerseits soll die Liste an zulässigen
baulichen Vorhaben im regionalplanerisch festgelegten Freiraum um fünf Punkte
erweitert werden. Andererseits können unter bestimmten Voraussetzungen
ausnahmsweise im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und
–gebiete dargestellt und festgesetzt werden.
Das derzeit laufende
Änderungsverfahren sieht allerdings weiterhin vor, dass Ortsteile mit weniger
als 2.000 Einwohnern und ohne bedeutsame Versorgungsfunktion nicht als
Allgemeine Siedlungsbereiche sondern als Freiraumbereiche ausgewiesen werden.
Demnach würde das Wohngebiet Linderhausen auch zukünftig entsprechend den
Zielen des LEP NRW im Regionalplan nicht als ASB dargestellt werden. Daher
ist die unter Pkt. 2.1 des Antrags formulierte Forderung, dass „die
beabsichtigte Änderung für Linderhausen unterbleiben kann“ als erschöpft
anzusehen.
Unabhängig davon würden durch die
Änderung des LEP NRW kleinere Ortsteile – wie das Wohngebiet Linderhausen –
eine größere Flexibilität hinsichtlich der Flächenausweisung genießen. Der
Regionalplan müsste entsprechend ergänzt und angepasst werden.
2.
Siedlungsflächenentwicklung im Bereich
südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße
Die unter Pkt. 2 im Antrag aufgeführten
Anregungen, wonach die Bedarfsberechnungen des RVR nicht auf aktuellen
Berechnungsrundlagen basieren, werden von der Verwaltung geteilt. Die
Verwaltung bewertet zudem die Festlegung des Friedhofs Oehde als Allgemeinen
Siedlungsbereich ebenfalls als kritisch und befürwortet eine Neuausweisung von
ASB-Flächen. (siehe SV 182/2018/1)
Die im Antrag vorgeschlagene Fläche
südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße ist bereits im
Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt und in den
Bedarfsberechnungen des RVR enthalten. Die Verwaltung sieht die im Antrag
formulierte Anregung, die in der Stellungnahme an den RVR vorgeschlagene Fläche
im Bereich Gooshaiken (siehe SV 182/2018/1, Anlage 5) durch die Fläche südlich
der Hauptstraße zu ersetzen, demnach als erschöpft an.
Vielmehr besteht aus Sicht der
Verwaltung ein darüber hinaus gehender Bedarf an weiteren ASB-Flächen, welche
im Bereich Gooshaiken regionalplanerisch festgelegt werden könnten.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung empfiehlt, dem
Entscheidungsvorschlag des Antrags bzgl. der Siedlungsflächenentwicklung im
Bereich Linderhausen nicht zu folgen.
2. Die Verwaltung empfiehlt, dem
Entscheidungsvorschlag des Antrags bzgl. der Siedlungsflächenentwicklung im
Bereich südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße nicht zu folgen.