Betreff
Aufstellung des Regionalplans Ruhr
Antrag der FDP-Fraktion vom 31.01.2019
Vorlage
182/2018/1/2
Aktenzeichen
FB 6.1 Li/Sch
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

1.                Siedlungsflächenentwicklung im Bereich Linderhausen

 

Der zurzeit rechtskräftige Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW), in Kraft getreten am 08.02.2017, schreibt in Ziel 2-3 fest, dass regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2.000 Einwohnern zugrunde liegt. Unterhalb dieser Größe können i.d.R. keine zentralörtlich bedeutsamen Versorgungsfunktionen ausgebildet werden und die Entwicklung dieser Ortsteile ist in erster Linie auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränkt.

 

Aufgrund der o.g. Vorgaben wird das Wohngebiet Linderhausen im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt. Der Regionalplan entspricht damit den Zielen des LEP NRW.

 

Mit dem derzeit laufenden Änderungsverfahren zum LEP NRW sollen u.a. die Entwicklungsmöglichkeiten von kleineren Ortsteilen verbessert werden. Einerseits soll die Liste an zulässigen baulichen Vorhaben im regionalplanerisch festgelegten Freiraum um fünf Punkte erweitert werden. Andererseits können unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und –gebiete dargestellt und festgesetzt werden.

 

Das derzeit laufende Änderungsverfahren sieht allerdings weiterhin vor, dass Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern und ohne bedeutsame Versorgungsfunktion nicht als Allgemeine Siedlungsbereiche sondern als Freiraumbereiche ausgewiesen werden. Demnach würde das Wohngebiet Linderhausen auch zukünftig entsprechend den Zielen des LEP NRW im Regionalplan nicht als ASB dargestellt werden. Daher ist die unter Pkt. 2.1 des Antrags formulierte Forderung, dass „die beabsichtigte Änderung für Linderhausen unterbleiben kann“ als erschöpft anzusehen.

 

Unabhängig davon würden durch die Änderung des LEP NRW kleinere Ortsteile – wie das Wohngebiet Linderhausen – eine größere Flexibilität hinsichtlich der Flächenausweisung genießen. Der Regionalplan müsste entsprechend ergänzt und angepasst werden.

 

 

2.                Siedlungsflächenentwicklung im Bereich südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße

 

Die unter Pkt. 2 im Antrag aufgeführten Anregungen, wonach die Bedarfsberechnungen des RVR nicht auf aktuellen Berechnungsrundlagen basieren, werden von der Verwaltung geteilt. Die Verwaltung bewertet zudem die Festlegung des Friedhofs Oehde als Allgemeinen Siedlungsbereich ebenfalls als kritisch und befürwortet eine Neuausweisung von ASB-Flächen. (siehe SV 182/2018/1)

 

Die im Antrag vorgeschlagene Fläche südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße ist bereits im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt und in den Bedarfsberechnungen des RVR enthalten. Die Verwaltung sieht die im Antrag formulierte Anregung, die in der Stellungnahme an den RVR vorgeschlagene Fläche im Bereich Gooshaiken (siehe SV 182/2018/1, Anlage 5) durch die Fläche südlich der Hauptstraße zu ersetzen, demnach als erschöpft an.

 

Vielmehr besteht aus Sicht der Verwaltung ein darüber hinaus gehender Bedarf an weiteren ASB-Flächen, welche im Bereich Gooshaiken regionalplanerisch festgelegt werden könnten.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Verwaltung empfiehlt, dem Entscheidungsvorschlag des Antrags bzgl. der Siedlungsflächenentwicklung im Bereich Linderhausen nicht zu folgen.

2.      Die Verwaltung empfiehlt, dem Entscheidungsvorschlag des Antrags bzgl. der Siedlungsflächenentwicklung im Bereich südlich der Hauptstraße 14 bis zur Ehrenberger Straße nicht zu folgen.