Sachverhalt:
Nachdem das
Ratsmitglied Wolfgang Stark im Dezember 2018 verstorben ist und diverse weitere
Ratsmitglieder der verschiedensten Fraktion des Rates der Stadt Schwelm auf
ihre Ausschusssitze verzichtet haben, wurden entsprechende
Ausschussnachbesetzungen beantragt. Diese sind im Einzelnen der Anlage 1 zu
dieser Vorlage zu entnehmen.
Auch ist für den vom
Rat gebildeten Energiebeirat (siehe Vorlage 054/2018/1) von Seiten der
FDP-Fraktion ein Nachfolger für das verstorbene Ratsmitglied Wolfang Stark samt
persönlicher Stellvertretung benannt worden.
Des Weiteren sind
von den stimmberechtigten Vertretern der Träger der freien Jugendhilfe
Ersatzmitglieder für den Jugendhilfeausschuss benannt worden, die ebenfalls dem
obigen Beschlussvorschlag entnommen werden können.
Darüber hinaus
sollen in den neu zu bildenden Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr
(VER) entsprechende Vertreter der Stadt (ein Mitglied und eine Stellvertretung)
entsendet werden.
Scheidet jemand
vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder gemäß § 50 Abs. 3
letzter Satz Gemeindeordnung NRW einen Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner
Wahl angehörte.
Hierfür genügt ein
einfacher Mehrheitsbeschluss.
Gleiches gilt für die
Ersatzwahl beim Energiebeirat.
Für die anstehende
Ersatzwahl in den Verwaltungsrat TBS sowie die geänderte Entsendung von
Vertretern der Stadt in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes NRW gilt gleiches nach § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 GO
NRW.
Im Falle eines
vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten Verbandsvertretern aus dem
Jugendhilfeausschuss ist ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle, die das
ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Die Aufforderung, ein
Ersatzmitglied zu benennen, ist an den entsprechenden Träger der freien
Jugendhilfe, oder, wenn das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag eines
Zusammenschlusses gewählt worden war, an diesen zu richten. In der Regel wird
dies durch die Verwaltung des Jugendamtes in Absprache mit dem
Jugendhilfeausschussvorsitzenden ausgeführt. Auch hierfür genügt ein einfacher
Mehrheitsbeschluss.
Bei ausscheidenden
Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode bestimmt die Fraktion, der er/sie
angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 GO NRW).
Die Vorlage 010/2019/1 ersetzt die Vorlage 010/2019!
Beschlussvorschlag:
- Die in Anlage 1 zur Vorlage 010/2019/1 aufgeführten Umbesetzungen in
Ausschüssen bzw. sonstigen Gremien sowie Entsendungen in
Drittorganisationen werden beschlossen.
- Die Nachfolge des 1. stellvertretenden Ausschussvorsitzes im
Finanzausschuss des Herrn Oliver Flüshöh durch Herrn Michael Müller und
des 2. stellvertreten-den Ausschussvorsitzes im Jugendhilfeausschuss des
Herrn Michael Müller durch Herrn Frank Nockemann werden zur Kenntnis
genommen.
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Die Bürgermeisterin gez. Grollmann |