Betreff
Ausschussumbesetzungen und Entsendung in Drittorganisationen
Vorlage
010/2019/1
Aktenzeichen
FB 1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Sachverhalt:

 

Nachdem das Ratsmitglied Wolfgang Stark im Dezember 2018 verstorben ist und diverse weitere Ratsmitglieder der verschiedensten Fraktion des Rates der Stadt Schwelm auf ihre Ausschusssitze verzichtet haben, wurden entsprechende Ausschussnachbesetzungen beantragt. Diese sind im Einzelnen der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Auch ist für den vom Rat gebildeten Energiebeirat (siehe Vorlage 054/2018/1) von Seiten der FDP-Fraktion ein Nachfolger für das verstorbene Ratsmitglied Wolfang Stark samt persönlicher Stellvertretung benannt worden.

 

Des Weiteren sind von den stimmberechtigten Vertretern der Träger der freien Jugendhilfe Ersatzmitglieder für den Jugendhilfeausschuss benannt worden, die ebenfalls dem obigen Beschlussvorschlag entnommen werden können.

 

Darüber hinaus sollen in den neu zu bildenden Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (VER) entsprechende Vertreter der Stadt (ein Mitglied und eine Stellvertretung) entsendet werden.

 

 

 

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 letzter Satz Gemeindeordnung NRW einen Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner

Wahl angehörte.

 

Hierfür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.

 

Gleiches gilt für die Ersatzwahl beim Energiebeirat.

 

Für die anstehende Ersatzwahl in den Verwaltungsrat TBS sowie die geänderte Entsendung von Vertretern der Stadt in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW gilt gleiches nach § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 GO NRW.

 

 

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten Verbandsvertretern aus dem Jugendhilfeausschuss ist ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Die Aufforderung, ein Ersatzmitglied zu benennen, ist an den entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe, oder, wenn das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag eines Zusammenschlusses gewählt worden war, an diesen zu richten. In der Regel wird dies durch die Verwaltung des Jugendamtes in Absprache mit dem Jugendhilfeausschussvorsitzenden ausgeführt. Auch hierfür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.

 

Bei ausscheidenden Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode bestimmt die Fraktion, der er/sie angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 GO NRW).

 

Die Vorlage 010/2019/1 ersetzt die Vorlage 010/2019!

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in Anlage 1 zur Vorlage 010/2019/1 aufgeführten Umbesetzungen in Ausschüssen bzw. sonstigen Gremien sowie Entsendungen in Drittorganisationen werden beschlossen.

  2. Die Nachfolge des 1. stellvertretenden Ausschussvorsitzes im Finanzausschuss des Herrn Oliver Flüshöh durch Herrn Michael Müller und des 2. stellvertreten-den Ausschussvorsitzes im Jugendhilfeausschuss des Herrn Michael Müller durch Herrn Frank Nockemann werden zur Kenntnis genommen.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann