Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.01.2019
Sachverhalt:
Die folgenden Stellungnahmen
der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Bedenken der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen sind im Zusammenhang mit der Vorlage 182/2018/1 zu
sehen. Die im nunmehr vorliegenden Antrag vorgebrachten Punkte sind ebenfalls
Inhalt der Vorlage 182/2018/1.
Der Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.01.2019 (Anlage 1) beinhaltet folgende Entscheidungsvorschläge:
1.
Der Stellungnahme der VW lt. Anlage 5
„1.Siedlungsgebiete“ wird nicht gefolgt.
Begründung:
Der politische Wille gegen
eine Bebauung im Bereich Gooshaiken drückt sich in der dort herrschenden
Außenbereichssatzung aus. Durch den Rathausneubau werden auch in der Stadt
Wohnbauflächen frei, die in die Berechnung mit einbezogen werden müssen.
Außerdem ist das Teilgebiet an der Oehde in die Berechnung mit einzubeziehen.
Anderslautende politische Beschlüsse gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung weist daraufhin,
dass in dem Bereich „Gooshaiken“ keine Außenbereichssatzung besteht, sondern
eine Klarstellungssatzung. Mit dieser Satzung soll Klarheit bezüglich der
planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben geschaffen werden. Die Satzung
dient jedoch auch als städtebauliches Steuerungsinstrument, indem sie
einerseits Siedlungsbereiche definiert und andererseits Freiräume schützt.
Der Bereich befindet sich zwar im
Außenbereich gem. § 35 BauGB, aber eine Steuerung von Siedlungsbereichen und
Freiräumen im gesamten vorgeschlagenen Bereich wäre über Bebauungspläne
möglich.
Es ist richtig, dass durch den
Rathausbau in der Stadt Wohnbauflächen frei werden, aber der
Regionalplanentwurf begründet sich auf vorhandene Daten bzw. Daten aus dem Jahr
2014 und kann nicht auf evtl. zukünftig mögliche freiwerdende Flächen
spekulieren. Werden Wohnbauflächen frei, können sie selbstverständlich
weiterhin genutzt werden.
Das Teilgebiet Oehde wird zwar in
dem Entwurf des Regionalplanes als Siedlungsfläche dargestellt, kann aber nicht
als Wohnbaufläche genutzt werden, da der rechtsgültige Flächennutzungsplan
(FNP) der Stadt Schwelm diese Flächen als „Grünflächen Zweckbestimmung
Friedhof“ darstellt. Dies war seinerzeit ein politischer Beschluss. Durch diese
Darstellung im FNP gehen der Stadt Schwelm ca. 15 ha Siedlungsfläche verloren,
die sinnvollerweise an anderer Stelle eingebracht werden sollte. Da
innerstädtisch keine Fläche in dieser Größe vorhanden ist, die Entwicklung des
Gebietes Winterberg angrenzend an den Bereich „Gooshaiken“ bereits vollzogen
ist und durch die Klarstellungssatzung zur Entwicklung bzw. Bebauung als
Mischgebiet vorhanden ist, wäre eine Weiterentwicklung des aufgezeigten Gebietes
„Gooshaiken“ aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eine Fläche in der
entsprechenden Größe ist an anderer Stelle im Stadtgebiet, auch in Randgebieten
des vorhandenen Siedlungsbereiches nicht möglich.
Zum Abschluss weist die Verwaltung daraufhin, dass, wenn dieser Bereich
als Siedlungsfläche in den Regionalplan einfließen sollte, kein „Bebauungs-
zwang“ oder „unmittelbares Baurecht“ entsteht, sondern lediglich eine weitere
Steuerungsmöglichkeit zur Entwicklung von neuen Wohnbauflächen eröffnet wird.
2.
Die Aufnahme der Trasse der B483 n wird
nicht befürwortet.
Begründung
Laut einer Untersuchung
in den 90er Jahren ist der LKW-Verkehr aus Richtung Halver zum größten Teil
Quell und Zielverkehr, das heißt es würde keine wesentliche Entlastung für
Winterberger- und Hattinger Straße bringen. Im Übrigen würde die B483n mehr
Verkehr in unseren Raum bringen, da eine gut ausgebaute Abkürzung von
Meinerzhagen zum AB-Kreuz Wuppertal eine nicht zu unterschätzende Zeit und
LKW-Mautersparnis bringen würde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie in der
Sitzungsvorlage Nr. 182/2018/1 (S. 9) bereits erwähnt, ist die nun dargestellte
Trassenführung der B 483n nachrichtlich übernommen worden.
Die Trassenführung ist zwar im
Regionalplan darzustellen, obliegt aber nicht der Planungshoheit des
Regionalverband Ruhr, sondern der Planung und Ausführung von Straßen NRW. Die
Planungen zur B483n sollen laut Aussage von Straßen NRW ab dem Jahr 2020 wieder
aufgenommen werden. Die Planungen von Straßen NRW beinhalten auch, zu gegebener
Zeit, die Beteiligung der betroffenen Kommunen. Bei dieser Beteiligung kann die
Stadt Schwelm dann ihre Bedenken äußern.
Aus der nachrichtlichen Übernahme
der bisherigen Trassenführung in den Regionalplan folgt somit keine Veränderung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der
B 438 n.
3.
Die Aufnahme des Kooperationsraumes im
Gebiet Linderhausen und die Splittung und Verlegung des regionalen Grünzugs
wird abgelehnt.
Begründung
Die geplanten Erweiterungen
stellen eine Gefährdung der Landwirtschaft, des Stadtklimas und der
Erholungsfunktion der Flächen dar. Im noch gültigen GEP ist diese Fläche als
notwendige klimatische Belüftung ausgewiesen. Die Umweltprüfung hat ergeben,
dass eine Gewerbeansiedlung in diesem Bereich erhebliche Umweltauswirkungen mit
sich bringen wird. (siehe Umweltprüfung Regionalplan). Die Fläche ist als
Dolinengebiet bekannt. Eine Erschließung und Bebauung würde erhebliche Kosten
verursachen. Hinzu kommt die Hydraulik des Bodens rechts und links der
Hattinger Straße. Bei starken Regenfällen ist dieser Bereich regelmäßig
überflutet. Ein realistischer Quadratmeterpreis für dieses Gewerbegebiet wäre
nicht vermarktbar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der nun im
Regionalplanentwurf dargestellte Bereich des Kooperationsstandortes zeigt lediglich
die Möglichkeit auf, in diesem Bereich großflächiges Gewerbe zu entwickeln. Die
Ausweisung der Fläche heißt nicht, dass der gesamte Bereich versiegelt werden
darf oder muss. Bei Inanspruchnahme von Flächen innerhalb dieses ausgewiesenen
Bereiches, müssen selbstverständlich die umwelt- relevanten Aspekte
berücksichtigt werden.
Zum Beispiel: Würde sich ein
Bereich, der zur Überplanung angestrebt wird, als umweltschädlich
herausstellen, muss ein Standort an anderer Stelle innerhalb des dargestellten
Bereiches des Kooperationsstandortes gefunden werden.
Wie in der Vorlage 182/2018/1 (S.
4) erwähnt, werden die Ergebnisse der Umweltprüfung in der verbindlichen
Bauleitplanung, also bei Aufstellung von Bebauungsplänen, durch entsprechende
Gutachten geprüft und beachtet. Die relevanten Belange werden
selbstverständlich berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.01.2019
nicht zu folgen.
Aus vorgenannten
Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen nicht zu folgen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |