Betreff
SPD Antrag zur Verkehrsbelastung und Sicherheit auf der Winterberger Straße in Schwelm
Auftragsvergabe an ein Fachbüro
Vorlage
009/2019
Aktenzeichen
FB 6.1/ Wm
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat die Fraktion der SPD einen Antrag vorgelegt, der die Reduzierung der Verkehrsbelastung und die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Winterberger Straße, Frankfurter Straße und andere Straßen thematisiert. Außerdem sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz von Fußgängern erarbeitet werden.

 

Die Winterberger Straße liegt unmittelbar an einem großen Wohngebiet und grenzt an zwei Kindertageseinrichtungen. Die Wegesicherung der Einfahrtsituation zu den Kitas und die Einmündungsbereiche in die Siedlung sind durch die hohen Fahrgeschwindigkeiten vieler Verkehrsteilnehmer und wegen des zunehmenden Schwerlastverkehrs dort besonders problematisch.

 

Die Aufgabenstellung wurde mit Schreiben vom 06.03.2019 an insgesamt sieben Fachbüros versendet. Die sieben an der Aufforderung zur Angebotsabgabe beteiligten Fachbüros erhielten Gelegenheit das entsprechende Angebot bis zum 20.03.2019 vorzulegen. Ein Büro hat diese Gelegenheit wahrgenommen und ein Angebot termingerecht vorgelegt. Die Verwaltung beabsichtigt das Verkehrsplanungsbüro „Büro stadtVerkehr“ aus Hilden mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen. Ziel der Beauftragung ist es, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unter verkehrsplanerischen, städtebaulichen sowie ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten zu prüfen und zu entwickeln. Einige sind bereits im Antrag vorgeschlagen worden.

 

Für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 wird eine Machbarkeitsstudie anvisiert, die dann die Grundlage für die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW sein wird. Hierbei ist ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl einen reibungslosen Verkehrsfluss gewährleistet als auch der Verbesserung der Verkehrssicherheit Rechnung trägt. An dieser Stelle wird im Rahmen von Abwägungsprozessen zu erarbeiten sein, ob bauliche Maßnahmen oder solche der Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen sollten. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine nachhaltige Verbesserung der Situation in keinem Falle durch eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen erfolgen sollte. Um dieses zu gewährleisten, darf der Untersuchungsraum bzw. –rahmen nicht zu eng gefasst sein.

 

Mit der abgestimmten Machbarkeitsstudie kann dann bei Bedarf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erstellt werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind Bestandsteil des Grundangebotes (Machbarkeitsstudie). Die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird zunächst optional angeboten. Zudem werden ggf. Vermessungsarbeiten notwendig sein.

 

Die Angebotssumme für die Machbarkeitsstudie nach HOAI beträgt rund  20.000,- € brutto. Die Kosten für die optionale Entwurfsplanung belaufen sich auf ca. 36.000,- € brutto.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst den Auftrag zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu erteilen. Sobald die Ergebnisse dieser Studie der Verwaltung vorliegen und ausführlich geprüft worden sind, werden sie dem AUS vorgestellt. Anschließend kann über das weitere Verfahren und ggf. ergänzende Planungsarbeiten entschieden werden.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 


, Antrag der SPD-Fraktion (3 Seiten)